Wie wir alle verfolge ich mit besonderer Aufmerksamkeit die sozialpolitischen Beschlüsse der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD mit Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU. Dazu hat vor wenigen Tagen der Kabinettsausschuss aus beiden Regierungsparteien mit Bundeskanzler Merz Beschlüsse gefasst. Der immer wieder von Bundeskanzler Merz angekündigte „Reformherbst“ ist ein „sozialpolitisches Herbst-Reförmchen“ geworden.
Dabei soll es mal wieder die „Ärmsten der Armen“ noch ärmer machen: Das Bürgergeld soll durch die Grundsicherung ersetzt und die Sanktionen für die Bürgergeldempfänger weiter verschärft werden. Wer 2 Termine beim Job Center versäumt, muss mit der Kürzung des Bürgergeldes von 563€ im Monat für Alleinstehende um 30 Prozent rechnen. Beim 3. Versäumnis wird das Bürgergeld vollständig gestrichen. Nur noch als Zynismus ist es zu bezeichnen, wenn Bundeskanzler Merz diese Androhung einer stufenweisen vollständigen Streichung der Bürgergeld damit begründet, dass dann offensichtlich von Seiten der Bürgeldempfänger kein Bedarf besteht.

Wie ist es aber bei Krankheit oder aufsichtsbedürftigen Kindern und sonstigen Familienangehörigen?
Zwar soll es Ausnahmen für derartige Härtefälle geben. Aber wer entscheidet darüber und wie lange dauern solche Entscheidungen. Welche Verantwortung über das Schicksal von Menschen wird den Beschäftigten in den Job Centern aufgebürdet. Was machen also Bürgergeldempfänger, wenn sie mit noch weniger oder ganz ohne Geld über die Runden kommen müssen. Was heißt dies für die anderen betroffenen Menschen und vor allem für die Kinder in den Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 5,5 Mio. Bürgergeldempfängern. Dies soll im Übrigen auch gelten, wenn ein angebotener Job nicht angenommen wird. Nur noch als Hohn ist es zu bezeichnen, dass diese Verschärfung der Sanktionen auch gelten soll, wenn eine Weiterbildung nicht wahrgenommen wird.
Seit Jahren leiden die Job Center darunter, dass die notwenigen finanziellen Mittel für Eingliederungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in den Job Centern für Verwaltung und Personal ausgegeben werden, da ihre Haushaltsmittel des Bundes vorne und hinten nicht reichen. Ebenfalls ist noch keinesfalls sicher, dass diese vorgesehene Verschärfung der Sanktionen nicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verletzt, dass auch Empfängern von Bürgergeld eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten ist. Kürzungen des Bürgergeldes sind danach auf 30 % zu begrenzen.
Besonders einschneidend sind die vorgesehenen Einschnitte bei den Wohnkosten. In Zukunft sollen die Job Center früher und schärfer die Einhaltung der Obergrenze bei den Mietkosten durchsetzen. Bundesarbeitsministerin Bas will einen Quadratmeterdeckel pro Person gesetzlich einführen. Damit soll dem Missbrauch mit Schrottimmobilien ein Riegel vorgeschoben werden. Damit werden die Bürgergeldempfänger und ihre Familien zu „Opfern“ gemacht, während die Täter der Miethaie unter den Vermietern sich weiter die Taschen voll stecken können. Bürgergeldempfänger und ihre Familien werden entweder noch mehr Verzicht bei ihrem Lebensbedarf für die hohen Mieten leisten müssen oder in die Obdachlosigkeit abfallen.
Weitere Drangsalierungen der Bürgergeldempfänger und ihrer Familien sollen durch den weitgehenden Wegfall des Schonvermögens erfolgen. Die Koalitionsbeschlüsse zu den anstehenden sozialpolitischen Reformen sind enttäuschend: Nach nur 2 Jahren des Bürgergeldes zur Überwindung von Hartz IV zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz für Menschen, die dies nicht aus eigener Kraft leisten können, erfolgt eine erneute Verschärfung von Armut und Obdachlosigkeit. Dies betrifft insbesondere die 2 Mio. Kinder, die bereits heute in Armut und mit geringen Zukunftschancen leben müssen.
Wir sollten Alles daran setzen, dass die notwenigen Korrekturen für Sanktionen bei den anstehenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat eingebracht werden.

