Kriegsschauplatz Rentenreform eröffnet

Nach der Einigung über die Reform der Krankenversicherung hat Bundeskanzler Merz mit seiner umstrittenen Äußerung der gesetzlichen Rente nur noch als “Basisabsicherung“ einen neuen Kriegsschauplatz eröffnet.

Damit ist die Hoffnung zerplatzt, vor politischen Festlegungen erst die Ergebnisse der vom Bundeskabinett eingesetzten 13 köpfigen Rentenkommission abzuwarten. Sie soll bis Mitte des Jahres und damit bis zur Sommerpause des Parlaments ihre Ergebnisse vorlegen.
Es ist bei der Brisanz dieses Themas für die große Mehrzahl der Menschen in diesem Land sowieso erstaunlich, dass so lange Ruhe gehalten und Beratungsergebnisse nicht bereits in der Öffentlichkeit zerpflückt wurden.
Dass der Bundeskanzler seine umstrittenen Rentenäußerungen ausgerechnet vor dem Bundesverband Deutscher Banken gemacht hat, gibt einen Vorgeschmack auf die politischen Ergebnisse der anstehenden Rentenreform. Zu erwarten sind Vorschläge bei der Rentenreform für mehr kapitalgedeckte Altersversorgung.

Dies geht auch aus dem jüngsten Auftritt des Bundeskanzlers bei dem Bundestag der CDA hervor. Dabei hat er seine umstrittene Rentenäußerung „zurechtgerückt“ als „neue Balance zwischen gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersversorgung“.
Damit ist die Richtung der anstehenden Rentenreform vorgegeben: Für die Altersabsicherung der Menschen in Deutschland werden neben der sozialen Rentenversicherung aus Pflichtbeiträgen für lebenslange Arbeit Kapitalanlagen über die betriebliche und private Altersversorgung größere Bedeutung erhalten.

Die entscheidende Frage ist allerdings, ob hierfür auch die Pflichtbeiträge vom Arbeitseinkommen eingesetzt werden. Dies ist für Menschen in höherem Lebensalter, mit niedrigem Einkommen und ohne Vermögen gleichermaßen gefährlich, wie viele Menschen bei den Finanzkrisen der jüngeren Vergangenheit in den Ländern mit vorwiegend kapitalorientierten Alterssicherungssystemen bitter erfahren mussten.
Auch die Alterssicherung über Kapitalanlagen in den Riestermodellen ist weitgehend gescheitert und hat zu dem Abfall der Rentenniveaus in Deutschland teilweise unter die Armutsgrenze geführt.

Die Armutsgefährdung bei der gesetzlichen Altersrente würde weiterhin verschärft, wenn Arbeitnehmer/innen mit unteren und mittleren Einkommen sowie kleinere Betriebe zu Kapitalanlagen für die Altersversorgung über ihre Pflichtbeiträge gezwungen werden. Der damit verbundene Verlust bei der gesetzlichen Rente würde von der jeweiligen Situation an den Finanzmärkten abhängen.
Müsste die kapitalorientierte Alterssicherung in Zeiten von Finanzkrisen abgerufen werden, könnte dies für die betroffenen Menschen zu Verlusten bei ihrer Altersversorgung führen.
Ein Ausweg wäre die Organisation und Kontrolle derartiger Kapitalanlagen für die Altersversorgung über die gesetzliche Rentenversicherung, die dazu allerdings die erforderlichen personellen Ressourcen erhalten müsste.
Auch die Tarifmodelle zur betrieblichen Altersversorgung in einzelnen Wirtschaftsbranchen könnten Hilfestellung leisten.
Es bleibt nur zu hoffen, dass die Rentenkommission die Erfahrungen in vergleichbaren Ländern mit der Alterssicherung auswertet. Dabei sollte sie sich auch an Österreich orientieren. Da ist die gesetzliche Rente über Pflichtbeiträge der Beschäftigten nach wie vor die entscheidende Säule der Alterssicherung. Hier sind alle Beschäftigten – auch Beamte – in die gesetzliche Altersrente einbezogen. Die gesetzlichen Renten sind insgesamt bei niedrigerem Rentenalter erheblich höher.

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