Liebe Zuhörende, heute möchte ich über die Rentenreform sprechen. Dazu hat die derzeitige Regierungskoalition eine 13 köpfige Alterssicherungskommission (ASK) aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages und Wissenschaft Ende letzten Jahres eingesetzt.
Die Alterssicherungskommission hat Anfang diesen Jahres ihre Arbeit aufgenommen und soll Ende Juni ihren Bericht vorlegen.
Lange Zeit konnte sie in Ruhe und unbehelligt von der Öffentlichkeit ihre Arbeit verrichten.
Dies war allerdings beendet durch die umstrittene öffentliche Äußerung von Bundeskanzler Merz: Die gesetzliche Rente könne in Zukunft nur noch Basisabsicherung sein.

Inzwischen gibt es noch mehr Aufregerthemen aus den Reihen der Alteressicherungskommission: weitere Erhöhung des Rentenalters auf 70 Jahre; Absenkung des Rentenniveaus von jetzt 48 Prozent auf 46 Prozent; Förderung der kapitalgedeckten Alterssicherung .
Bleibt nur zu hoffen, dass die Rentenreform nicht im pauschalen ideologischen Streit zwischen den Parteien zerrieben wird.
Vielmehr müssen endlich die strukturellen Verbesserungen bei der Alterssicherung zu Finanzierbarkeit und sozialer Gerechtigkeit angepackt werden.
Zur Erhöhung der gesetzlichen Altersrente belegen Internationale Studien, dass eine pauschale Erhöhung des Lebensalters zu einer Erhöhung der Sterberate führt.
Dies gilt vor allem für Berufe mit einem hohen Risiko von Arbeitsunfällen, wie z. B. am Bau, aber auch Berufe mit hoher psychosozialer Belastung, z.B. mit personellen Engpässen oder in sozialen Brennpunkten.
Hingegen kann sich für Menschen mit höherem Qualifikationsniveau Weiterarbeit nach der Verrentung bei beruflichem Erfolg und Anerkennung positiv auswirken.
Bereits heute ist die Lebenserwartung und damit auch der Bezug der gesetzlichen Rente schon regional höchst unterschiedlich:
– mit günstigeren Voraussetzungen und Bedingungen für die wirtschaftlich besser entwickelten Länder im Süden Deutschlands
– und entsprechende Benachteiligung der Menschen in den neuen Bundesländern.
Soziale Gerechtigkeit bei der Höhe des Rentenalter erfordert somit eine zielgenaue Berücksichtigung der sozialen und beruflichen Lebensumstände.
Dazu müssen in einem auf dem Generationenvertrag beruhenden Pflichtsystem für die Rente klare und gesellschaftspolitisch akzeptierte Kriterien entwickelt und ständig überprüft werden.
Ein erster Schritt ist im Rahmen der Rentenreform 2025 mit der „Aktivrente“ erfolgt – allerdings auf freiwilliger Basis.
Danach ist die Weiterarbeit über das Renteneintrittsalter hinaus bis zu einem Einkommen von 2000€ im Monat steuerfrei möglich.
Weitere Schritte mit mehr Verbindlichkeit für einen flexiblen Renteneintritt müssen folgen.
Noch schwieriger ist die strukturelle Differenzierung der Absenkung des Rentenniveaus von 48 auf 46 Prozent.
Bereits derzeit gibt es in Deutschland mit 20 Prozent einen vergleichsweise hohen Anteil von Niedrig- und Armutsrenten.
Gerade Rentnerhaushalte sind in übermäßigem Ausmaß von der hohen Steigerung von Wohn- und Energiekosten sowie der Inflation für die tägliche Lebenshaltung betroffen.
Eine weitere Absenkung des Rentenniveaus würde das Armutsrisiko weiter erhöhen.
Betroffen sind vor allem Frauen im Westen, die traditionell in ihrem Leben vielfach auf unbezahlte Sorgearbeit und höchstens Minijobs mit geringen Arbeitszeiten und Löhnen verwiesen wurden.
Verstärkt wurde und wird diese bittere Frauenarmut bei Arbeit und Rente durch die steuerlichen Systeme des Ehegattensplitting.
Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet auch die hohe Scheidungsquote sowie der hohe Anteil von Alleinerziehenden, vor allem Frauen.
Entscheidend für mehr soziale Gerechtigkeit bei der Rente ist somit der Ersatz der Minijobs durch Arbeit mit Sozialversicherung, aber auch eine gerechtere Verteilung unbezahlter Sorgearbeit in der Familie zwischen Frauen und Männern und der Ersatz des Ehegattensplitting durch eine sozial gerechte Steuerpolitik.
Die offensichtlich vorgesehene verstärkte Förderung kapitalorientierter Altersversorgung privilegiert die Jüngeren und Wohlhabenden.
Dies gilt auch, wenn die schweren Verluste der Riesterrente durch die hohen Verwaltungskosten und Undurchsichtigkeit von Beiträgen und Leistungen verringert werden.
Viele der Beschäftigten können sich bei den hohen und steigenden Beiträgen für die Pflicht-Sozialversicherung – auch für die Rente- weitere Beiträge für den Aufbau einer kapitalorientierten Rente schlicht nicht leisten.
Bei Finanzkrisen sind sie zudem die ersten, die auch bei ihrer Altersversorgung hohe Verluste hinnehmen müssen, während wohlhabendere die Krisen aussitzen und Jüngere auf ihre kapitalorientierte Altersversorgung (noch) nicht angewiesen sind.
Es kann daher nur auf Österreich verwiesen werden, wo die gesetzlichen Altersrente über den Generationenvertrag die einzige gesetzliche Säule der Altersversorgung bleibt.
Und auch die Beamten zur Einzahlung in das gesezliche Rentensystem verpflichtet sind.
Hier liegen im Übrigen die Altersrenten auch für Frauen um mehrere 100 € höher als in Deutschland.
Es ist und bleibt somit die gesellschaftspolitische Entscheidung, wiewiel eine Regierung für die Altersversorgung ihrer Bürger aufwendet-
Und vor allem, ob sie den politischen Mut aufbringt, nicht nur wie heute Arbeiter und Angestellte, sondern auch Selbständige Politiker und Beamte zu einer gemeinsamen gesetzlichen Rente zu verpflichten.
Unter sozialen Gerechtigkeit gibt es keinerlei Begründung dafür, dass z. B. ein Arbeitnehmer 28 Jahre Vollzeit und mit Durchschnittseinkommen arbeiten und Beiträge zahlen muss, um eine Rente zu erwerben, die ein Poltiker bereits nach einer Amtsperiode von 4 Jahren erzielt.
Oder Beamte im Schnitt ohne eigene Beitragszahlungen Pensionen erreichen, die ein Viertel höher sind als die gesetzlichen Altersrenten.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Alterssicherungskommission diese wesentlichen Strukturreformen bei ihren Vorschlagen zu einer sozial gerechten Rentenreform berücksichtigt.

