Sparen im Gesundheitssystem: Reform oder Belastungspaket?

Heute möchte ich erneut über die Gesundheitsversorgung reden – diesmal über den Bericht der Expertenkommission für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung  (GKV). Die Gesundheitsversorgung steht bei der großen Mehrzahl der Menschen in Deutschland nach Wohnen und Rente an oberster Stelle.

Am 29. April soll es nun den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vorschläge der Expertenkommission zur GKV-Reform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geben. Bereits seit Jahren ist festzustellen, dass die Ausgaben für die Krankenversicherung stärker wachsen als die Einnahmen und damit auch das Defizit der GKV: bereits in diesem Jahr wird ein Fehlbetrag von 10 bis 12 Mrd. € erwartet, der in den nächsten Jahren weiter ansteigt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat Ende letzten Jahres eine Expertenkommission zur Reform der GKV eingesetzt, die kürzlich ihren Bericht vorgelegt hat. Auf 463 Seiten sind 66 Reformvorschläge enthalten, die Einsparungen von insgesamt 42 Mrd. € – erheblich mehr als erforderlich – ausmachen.

Bundesgesundheitsministerin Warken will davon in ihrem angekündigten Gesetzentwurf Kürzungen für die GKV von 22 Mrd. € vornehmen. Auch die Kostentreiber – Krankenhäuser,  Arzneimittel , Behandlung in Arztpraxen – sollen  einbezogen werden.

Allerdings geht ein großer Teil der Einsparungen bei der GKV wieder einmal zu Lasten der Versicherten, Patienten sowie Beschäftigten im Gesundheitswesen: z.B. bei Pflege im Krankenhaus, Zuzahlungen für Arznei- sowie Heil- und Hilfsmitteln, Einschränkungen bei Psycho- und  Physiotherapie, Homöopathie oder Zahnersatz und jetzt sogar auch Vorsorge bei Hautkrebs.

Das Hauptgewicht liegt nach Aussage der Bundesgesundheitsministerin  auf Maßnahmen zur   Stabilität der Beiträge zur GKV. Dabei ist gerade wieder eine Erhöhung der Zusatzbeiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf im Schnitt 2,9% erfolgt – teilweise sogar 3% und mehr.

Diese Beiträge  sind zusätzlich zu dem für alle Krankenkassen gleichermaßen geltenden GKV Beitrag von 14,6 Prozent zu zahlen –  hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeitgeberanteile der Beiträge teilweise auf die Löhne der Arbeitnehmer angerechnet werden. Und zwar – je nach Marktmacht des jeweiligen Arbeitgebers.

Allerdings werden wieder einmal die größten Brocken der Einsparungen und die Verantwortung der Bundesregierung selbst ausgespart: Nämlich die volle Finanzierung der Beiträge für die 5,4 Mio. Bürgergeldempfänger. Dies könnte Einsparungen von 12 Mrd. € erbringen und somit das gesamte Defizit der GKV für 2026 abdecken.

Umgesetzt werden soll der weitere größere Einspareffekt von 3.5 Mrd. €, nämlich die  kostenlosen Versicherung von Ehepartnern ohne aufsichtsbedürftige Kinder. Dies führt allerdings zu einer erheblichen Zusatzbelastung der Familien insb. im unteren Einkommensbereich.

Fraglich ist, ob diese Leistungen aus der GKV für mitversicherte Familienangehörige nicht als gesamtgesellschaftliche Leistungen aus Steuern und damit von der Bundesregierung zu übernehmen sind.

In jedem Fall  könnte eine solche Ausgliederung aus den Beiträgen zur GKV dazu führen, dass mehr Frauen eine qualifikationsgerechte Beschäftigung aufnehmen. Gerade bei der qualifikationsgerechten Beschäftigung von Frauen liegt eine wesentliche Reserve für die Behebung des wachsenden Mangels an qualifizierten Arbeitskräften.

Damit würde gleichzeitig die Explosion der Minijobs ohne Sozialversicherung im gewerblichen Bereich auf 7 Mio. – davon zwei Drittel für Frauen – zurückgeführt.

Es bleibt jedoch ein entscheidender Reformbereich ohne Empfehlung der Expertenkommission  auch ohne gesetzliche Regelung: die Erhöhung der Einkommen, von denen die Beiträge zur GKV bemessen werden.

Mit 5.812,50 € liegt diese Beitragsbemessungsgrenze zur GKV erheblich niedriger als bei der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) mit 8.450,00 €. Expertenkommission und Bundesgesundheitsministerin  haben sich damit den Spielraum für eine sozial-gerechte und finanzierbare einheitliche Krankenversicherung  genommen.

Ein Schritt in die richtige Richtung hat die Bundesgesundheitsministerin jetzt vorgesehen: die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV um zusätzlich 300 €.

Dies ist allerdings leider nur ein Trippelschritt und belastet wiederum vor allem die derzeitige Beitragszahler -also Arbeiter und Angestellte sowie deren Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Unbelastet bleiben weiterhin die höheren Einkommen, die Selbständigen, Politiker und Beamte.

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