Rente mit 70

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass uns in der Politik der neuen Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD mit Bundeskanzler Friedrich Merz ein heißer Herbst bevorsteht. Besonders betroffen sind wieder einmal wir als Rentner und Rentnerinnen.

Arbeitgeber und ihnen nahe stehende Politiker aus CDU und CSU werden nicht müde, soziale Kürzungen zu verlangen. Dabei schrecken sie auch nicht davor zurück, den ehemaligen SPD Kanzler Schröder der SPD als leuchtendes Beispiel hinzustellen. Das Lob der wirtschaftsnahen Konservativen gilt seinem Mut zur Agenda 2010 mit den Kürzungen in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Noch heute müssen viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die bitteren Folgen tragen mit Niedrig- und Armutslöhnen trotz der gesetzlichen Mindestlöhne seit 2015.

 

In der sozialen Umverteilung von unten nach oben hat sich in den letzten Jahrzehnten mit unterschiedlichen Bundesregierungen nicht viel verändert: Statt die Verantwortung der Wirtschaft für die längst überfälligen Veränderungen in den Wirtschaftsstrukturen und der Verbesserung der Infrastruktur zu fordern, sollen es wieder einmal die Arbeitnehmer/innen mit der Kürzung ihrer Sozialleistungen richten. Dabei steht erneut die Rente an oberster Stelle, diesmal die Rente mit 70- erst kürzlich gefordert von Bundeswirtschaftsministerin Reiche.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind noch mitten drin in der Bewältigung der bereits beschlossenen stufenweisen Erhöhung des Rentenzugangsalters von 65 auf 67 Jahre seit  2012 bis 2031.

Wer es nicht schafft, muss hohe Abschläge an der Rente bis zum Lebensende verkraften, nämlich 0,3 % pro Monat und  3,6 % pro Jahr. Und dies bei den schon niedrigen Renten im Vergleich mit anderen Ländern in der EU.

Für meine strikte Ablehnung der Rente mit 70 möchte ich folgende Gründe anführen:

(1) Die Rente mit 70 ist eine weitere Kürzung der bereits niedrigen Renten trotz Pflichtbeiträgen.

Nach Angaben der Bundesregierung droht knapp 7 Mio. Rentnerinnen und Rentnern bei ihrem derzeitigen Lohnniveau eine Niedrigrente bis zu 1300 € und dies trotz 45 jähriger Vollzeitarbeit mit Pflichtbeiträgen. Dieses hohe Ausmaß an zu erwartenden Niedrigrenten ist besonders stark in Ostdeutschland ausgeprägt.

Wenig überzeugend sind Gegenargumente, dass sich das Lohnniveau verbessern kann und außerdem Vermögen vorhanden ist. Zum einen ist die Arbeitslosigkeit für Menschen über 55 Jahre überdurchschnittlich hoch. Die Möglichkeiten einer Verbesserung des Lohnniveaus ist mithin sehr eng begrenzt bis überhaupt nicht vorhanden. Zum anderen ist die Rente kein Almosen des Staates, das je nach gesamtwirtschaftlicher Kassenlage gekürzt werden kann, weil Vermögen vorhanden ist. Vielmehr sind die durch Pflichtbeiträge der Arbeitnehmer finanzierten Renten ihr grundgesetzlich geschützter Anspruch und zwar unabhängig von sonstigem Vermögen.

Wenn darüber hinaus Vermögenswerte in Rentnerhaushalten bestehen, sind dafür die erforderlichen Sparleistungen der Arbeitnehmer und oder Rentner erbracht worden. Darauf haben sie mithin ebenfalls einen Anspruch zusätzlich zu ihren beitragsfinanzierten Altersrenten. Zudem sind in der großen Mehrzahl der Rentnerhaushalte, insbesondere im Osten, überhaupt keine Vermögen, sondern eher Schulden vorhanden.

(2) Die Rente mit 70 verschärft die soziale Ungerechtigkeit.

Im EU Vergleich ist bereits das Rentenzugangsalter mit der stufenweisen Erhöhung auf 67 Jahre bis 2031 besonders hoch. Zudem liegt das tatsächliche durchschnittliche Rentenzugangsalter  in Deutschland unter 65 Jahren und führt in vielen Fällen bereits zu Rentenkürzungen. Außerdem  stirbt  etwa ein Siebtel der Arbeitnehmer oder Rentner bereits vor dem 65. Lebensjahr. Sie erreichen mithin nur für kurze Zeit oder überhaupt nicht den Bezug der eigen verdienten Altersrenten. Dabei zeigen Untersuchungen, dass die Sterberate stark vom Einkommen, der Bildung und dem sozialen Status abhängig ist. Eine weitere Erhöhung des Lebensalters über die Rente mit 70 würde somit die soziale Spaltung der Gesellschaft weiter erhöhen.

Wenig überzeugend sind die Gegenargumente für die Erhöhung des Rentenalters infolge der erheblich anwachsenden Erwerbstätigkeit von Rentnern und Rentnerinnen. Hierbei ist zu unterscheiden, wie viele Rentner und Rentnerinnen arbeiten, weil ansonsten die Renten nicht ausreichen. Dies ist eine folgerichtige Schlussfolgerung aus dem niedrigen Niveau der Renten.

Sofern persönliche Interessen der Rentner und Rentnerinnen an weiterer Erwerbsarbeit besteht, sind Maßnahmen zur Erleichterung und finanzieller Förderung angebracht. Die weitere Erwerbsarbeit muss jedoch auf Freiwilligkeit der Rentner und Rentnerinnen beruhen  und darf nicht durch die Rente mit 70 erzwungen werden.

(3) Statt das Rentenzugangsalter durch die Rente mit 70 weiter zu erhöhen, sind die ständigen Angriffe auf die frühere Altersrente  für langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren zu beenden.

Auch ihr Rentenzugangsalter steigt mit der stufenweisen Erhöhung der Altersrente auf 67 Jahre. Wichtig wäre vielmehr die Frühpensionierung auf Schwerarbeit zu erweitern.

Hierfür gibt es in Österreich ein gutes Bespiel für Menschen über 60 mit 45 Beitragsjahren und 10 Jahren Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren von der Pensionierung. Dabei gelten als Schwerarbeit-beispielhaft: Schicht- und Wechseldienst, Arbeit in Hitze oder Kälte, mit chemischen und physikalischen Substanzen, körperliche Schwerarbeit, aber auch berufsbedingte Pflege.

Hinterlassen sie einen Kommentar

Pflichtfelder *