Ohne Denkverbote, aber mit Maßstab: Warum die Rentenreform sozial gerecht sein muss

Es geht mal wieder um die Rente- und dabei die gesetzliche Rentenversicherung – seit vielen Wochen Sozialpolitisches Thema Nr. 1. Betroffen ist der Lebensstandard von einem Fünftel unserer Bevölkerung in Rente. 2035 werden es bereits ein Viertel sein mit weiterhin steigender Tendenz.

Betroffen sind auch die 42 Mio. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die zukünftig in Rente gehen werden. Nach bekannten Analysen sind die Hälfte von Ihnen für ihren Lebensstandard allein auf ihre gesetzliche Rente angewiesen – im Osten sind es sogar Drei Viertel.

Nach dem geltenden Umlageverfahren werden die Renten aus den Beiträgen der aktiven Arbeitnehmer gezahlt. Derzeit beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 Prozent der Einkommen. Er wird je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Hinzu kommen Bundessteuern für ein Drittel der Renten, vor allem auch für versicherungsfremde Leistungen.

Mit 122 Mrd. Euro ist der Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung der größte Einzelposten im Bundeshaushalt. Dies sorgt immer wieder – wie auch jetzt – für politische Kontroversen. Diese werden immer größer, je mehr sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern verschlechtert. Derzeit stehen einem Altersrentner nur noch etwa 2 Beitragszahler gegenüber, 1962 waren es noch 6.

Wesentlichen Einfluss auf die Verschlechterungen des Verhältnisses der aktiven Arbeitnehmer zu den Rentnern haben trotz der Zuwanderungen die niedrige Geburtenrate und die Erhöhung der Lebenserwartung. Verstärkt werden diese demographischen Bedingungen durch die Zugänge in Rente der zahlenmäßig großen Gruppe der sogenannten Babyboomer. Babyboomer sind die Jahrgänge, die nach dem Zweiten Weltkrieg zwischen Mitte der 1950er und 60er Jahre geboren sind.

Die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Rentenkommission soll jetzt ihre Arbeit aufnehmen. Sie soll bis Mitte 2026 ihre Ergebnisse vorlegen. Dies war der politische Kompromiss nach dem Aufstand der Arbeitsgruppe Junger Bundestagsabgeordneter in der CDU gegen das gerade verabschiedete Rentenpaket 25. Diese Gruppe der Jungen Abgeordneten in der CDU hat sich gegen die hohen Kosten für das Rentenpaket 25 gewandt. Und dies als einseitige Belastungen der jüngeren Generation kritisiert.

  • Dies gilt für die sogenannte Haltelinie des Rentenniveaus bei den derzeitigen 48 Prozent, die ansonsten weiter abrutschen und die Gefahr der Altersarmut vergrößern würde
  • Dies gilt auch für die Mütterrente – mithin die zusätzlichen Rentenpunkte für vor 1992 geborene Kinder für 3 Jahre, wie dies für alle Kinder gilt.

Für beide Verbesserungen, die den Koalitionspartnern zuzurechnen sind-die Mütterrente für CDU/CSU und die Haltelinie für das Rentenniveau für die SPD-  sind 100rte von Mrd. Euro zusätzlicher Kosten in den nächsten Jahren zu verkraften- und zwar der größte Teil über Steuern.

Die Besetzung der 13 köpfigen Rentenkommission ist inzwischen beschlossen. Unter der Leitung des ehemaligen Chefs der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, wird auch der  Vorsitzende der Bundestagsgruppe junger Abgeordneter, Pascal Reddig, teilnehmen. Er hat im Bundestag gegen das Rentenpaket 25 gestimmt.

Immer wieder wird von der Bundesregierung betont, für die Rentenkommission soll es keine Denkverbote für eine zukünftige Reform der gesetzlichen Rentenversicherung geben. Dazu gehört auch die Diskussion über eine weitere mögliche Erhöhung des Rentenalters. Dies ist von der SPD bislang immer ausgeschlossen worden.

Allerdings gibt es jetzt einen Vorschlag des Ökonomen Jens Südekum: Er ist im Übrigen Berater des SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil. Danach soll das Rentenalter in Zukunft nicht mehr an das Lebensalter gebunden sein, sondern an die Beitragsjahre. Dieser Vorschlag hat zu einer erheblichen Spaltung in der Deutschen Bevölkerung geführt. Betroffen wären vor allem Akademiker, die erst später mit den Beitragszahlungen beginnen können.

Auch nach diesem Vorschlag bleibt es dabei: Jegliche pauschale Lösung führt zu sozialen Ungerechtigkeiten. Auch bei akademischen Berufen gibt es erhebliche Unterschiede der gesundheitlichen Belastungen, z.B. zwischen naturwissenschaftlichen und geisteswissenschaftlichen Tätigkeiten.

Soziale Ungerechtigkeiten könnten eher verringert werden, wenn die Schwere der Belastungen von Berufen für den Renteneintritt maßgeblich wären. So gibt es in Österreich die Möglichkeit für Menschen mit schwerer Arbeit bereits mit 60 Jahren ohne Renteneinbußen in den Ruhestand zu gehen. Allerdings müssen 45 Beitragsjahre und 10 der letzten 20 Jahre mit schwerer Arbeit vorliegen.

Was als „schwere Arbeit“ für den vorgezogenen Ruhestand gilt wird von der gesetzlichen Sozialversicherung genau festgelegt: Derzeit sind es Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen geleistet werden – vor allem:

  • Nachtarbeit im Schicht- oder Wechseldienst
  • Arbeiten unter starker Hitze oder Kälte sowie  unter chemischen und physikalischen Einflüssen oder auch
  • Arbeiten zur berufsbedingten Pflege.

Es bleibt daher nur zu hoffen, dass die Rentenkommission für ihre Reformvorschläge der gesetzlichen Rentenversicherung  den Maßstab sozialer Gerechtigkeit ansetzt.

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