Vor Beginn des Frauenmonats März möchte ich mit Ihnen über ein Thema sprechen, das lange Zeit eher in die Dunkelkammer gehörte als an das Licht des Tages.
Es geht um die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen vor allem in der Partnerschaft.
Die Bundesregierung hat trotz des Bruchs der Ampelkoalition noch kurz vor den vorgezogenen Bundestagswahlen am heutigen Sonntag endlich das Gewalthilfegesetz verabschiedet.
Vorangegangen waren 10 Jahre harter politischer Auseinandersetzungen über die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich und in der Gesellschaft.
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode am 14.2. „ Grünes Licht“ für dieses Gewalthilfegesetz gegeben.
Der Bundestag hatte trotz Bruch der AmpelKoalition mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen bereits am 31.1. zugestimmt.
Vorgesehen ist ein Recht für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder auf Beratung und einen Schutzplatz ohne Kosten überall im Bundesgebiet.
Die Bundesländer sind gesetzlich verpflichtet, Angebote ihrer Beratung und Schutzplätze in eigenen Einrichtungen vorzuhalten.
Damit soll den erheblichen Mängeln bei der Beratung sowie den Schutzräumen entgegengewirkt werden
– vor allem den unzureichenden Mindeststandards sowie den großen regionalen Unterschieden.
Mit dem Gewalthilfegesetz wird die steigende Gewalt gegen Frauen in der Partnerschaft sowie in der Gesellschaft endlich aus der „Schmuddelecke“ herausgeholt.
Zwar ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt- bekannt als Istanbul Konvention- in Deutschland bereits seit Februar 2018 in Kraft.
Trotzdem ist die Gewalt gegen Frauen gerade auch im partnerschaftlichen Bereich weiter drastisch angestiegen.
Dabei sind Gewalttaten gegen Frauen keine „bedauerlichen Einzelfälle“.
Dies zeigen die Lagebilder der Polizeilichen Kriminalstatistik von 2024,
im Juni zu „Häuslicher Gewalt“ sowie im November zu „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“
Es ist schon dramatisch:
Fast jeden Tag versucht ein (Ex-)Partner seine (Ex-)Partnerin zu töten
Im Jahr 2023 ist beinahe jeden zweiten Tag eine Frau durch Partnerschaftsgewalt gestorben
Und: Jeden Tag erfahren mehr als 364 Frauen Gewalt durch ihren (Ex-)Partner.
Im Vergleich zum Vorjahr (2022) ist die Zahl der Gewaltopfer von häuslicher Gewalt 2023 um 6,5 Prozent gestiegen.
Dabei gilt:
Jeder Mensch hat nach dem Grundgesetz das Recht auf ein Leben frei von Gewalt.
Der Schutz von Frauen ist somit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Dabei sind alle staatlichen Ebenen gefordert.
Nach einer Studie wurden über 15.000 Mal von den Einrichtungen Kosten als Gründe angegeben, warum eine gewaltbetroffene Frau nicht in ein Frauenhaus aufgenommen werden konnte.
Teilweise werden von den betroffenen Frauen erheblich Kosten für die Aufnahme in eine Schutzeinrichtungen gefordert.
Da sie diese häufig nicht aufbringen können, sind sie gezwungen zu ihrem gewalttätigen Partner zurückzukehren.
Ob Betroffene Hilfe erhalten, hängt derzeit sehr stark vom Wohnort ab.
Das soll sich jetzt mit dem Gewalthilfegesetz ändern.
Entscheidend ist die Finanzielle Hilfe des Bundes für die Bundesländer beim Ausbau von Beratung und Schutzplätzen.
Der Bund will dafür 2,6 Mrd. Euro zur Verfügung stellen.
Allerdings ist Wasser in den Wein zu gießen, um einmal dieses anschauliche Bild zu gebrauchen.
Das gesetzliche Recht auf kostenlose Beratung sowie einen geeigneten Schutzplatz im gesamten Bundesgebiet soll erst ab 2032 gelten- also erst in 8 Jahren.
Die finanziellen Fördermittel des Bundes soll es ab 2027 geben
Und dann werden sie bis 2032 gestreckt.
Bei der finanziellen Schieflage des Bundes, die mit zum Bruch der Ampel Koalition beigetragen hat, ist Skepsis angebracht:
Ob und Inwieweit wird der Bund diese finanziellen Leistungen an die Länder tatsächlich erbringen?
Schließlich gilt immer noch die rigorose Schuldenbremse im Grundgesetz.
Und dies betrifft die Bundesländer noch mehr als den Bund, da ihnen mit der Schuldenbremse jegliche neuen Schulden untersagt sind.
Eine weitere Verschärfung erfolgte durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Einhaltung der Schuldenbremse vom November 2023:
Danach ist der Bund zu Einsparungen von 60 Mrd. € verpflichtet.
Die Übertragung der nicht verausgabten Mittel aus dem Sondervermögen zu CoVId auf den Klimafonds wurde für grundgesetzwidrig erklärt.
Damit wurde die finanzielle Lage von Bund und Ländern weiter verschärft.
Ob die neue Bundesregierung eine Lockerung der Schuldenbremse vornehmen ist, erscheint nach den bekannten Auseinandersetzungen der Parteien mehr als fraglich.
Und wenn, dann allerhöchstens eine Lockerung für wichtige Investitionen in die Infrastruktur, für die dann finanzielle Mittel verfügbar gemacht werden könnten.
Wie es um weitere finanzielle Belastungen für Beratung und Schutzplätze für gewaltbetroffenen Frauen und Kinder bestellt ist, bleibt abzuwarten.
Die Kontroversen um die Finanzierung des jetzt verteuerten Deutschland Tickets zwischen Bund und Ländern dürfte einen Vorgeschmack auf die zu erwartenden Auseinandersetzungen um die Finanzierung der kostenlosen Beratung sowie der Schutzplätze geben.
Ein weiteres gravierendes Problem stellen die gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder mit Behinderungen dar.
Hierzu ist Barrierefreiheit für die Angebote bei der Beratung sowie geeignete Schutzräume erforderlich.
Bei den vielfältigen Formen der Behinderung ist Barrierefreiheit in umfassenden Sinne sicher zu stellen.
Auch die zunehmende Gewalt bei der Digitalisierung durch Bedrohung, Herab-würdigung und Verletzung der intimen Lebensbereiche der betroffenen Frauen muss bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erfaßt werden.
Liebe Zuhörende;
Es bleibt also noch viel zu tun, um dieses Gewalthilfegesetz für eine wirksame Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen auch tatsächlich umzusetzen.
Dies ist ein entscheidender Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern und dabei auch zum Schutz der Kinder.
Dazu müssen wir die neue Bundesregierung fordern und jetzt erst einmal den Frauenmonat März nutzen.