Es gibt mal wieder ein Aufregerthema für die 21 Mio. Rentner und Rentnerinnen. Diesmal kommt der Vorschlag von dem angesehenen Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Mit dem „Boomer Soli“ sollen höhere Renten belastet und niedrige Renten aufgestockt werden. Damit soll die zunehmende Altersarmut bekämpft und die Belastung der jüngeren Generation durchbrochen werden.
Dazu ist folgende Erklärung erforderlich: Die Renten werden aus Pflichtbeiträgen der arbeitenden Generationen bezahlt. Seit Jahrzehnten steigt die Lebenserwartung durch medizinischen Fortschritt, aber auch durch mehr Gesundheitsbewusstsein. Damit gibt es auch eine höhere Anzahl von Rentner/innen.
Gleichzeitig geht ebenfalls seit Jahrzehnten die Geburtenrate zurück. Damit gibt es weniger Beschäftigte für die Finanzierung der Renten. Seit Jahrzehnten steigt die Belastung der Jüngeren mit der Finanzierung de Renten über die Erhöhung der Pflichtbeiträge und ihrer Steuern.
Dieses Ungleichgewicht zwischen Jüngeren und Älteren wird verschärft, wenn jetzt die Generation der Baby Boomer in Rente geht. Damit sind diejenigen gemeint, die zwischen Mitte der 1950er und Ende der 1960er Jahre geboren sind. In dieser Zeit war die Geburtenrate besonders hoch.
Dies war verbunden mit erheblichen Belastungen der Eltern. Sie mussten somit für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen. Zusätzlich haben sie aus ihrem Arbeitseinkommen ihre Pflichtbeiträge zu Rentenversicherung der älteren Generation und auch für ihre eigene Rentenzukunft aufgebracht.

Nach dem Vorschlag des DIW für den „Boomer Soli“ sollen die Rentner und Rentnerinnen durch Umverteilung die zusätzlichen finanziellen Belastungen aus diesen Veränderungen selbst tragen.
Die Jüngeren wären damit von weiteren finanziellen Belastungen befreit.
Dies klingt zunächst plausibel, hat jedoch mehrere gravierende Pferdefüße und ist keine tragfähige Lösung:
(1) Soziale Gerechtigkeit lässt sich nicht durch Umverteilung zwischen den Rentnern und Rentnerinnen selbst herstellen. Erforderlich sind vielmehr armutsfester Mindestlöhne und Ersatz der 7 Mio. Minijobs- davon 2/3 für Frauen -durch reguläre Beschäftigung mit Sozialversicherung. Auch hierfür ist die folgende Erklärung erforderlich: Die Höhe der Renten ist abhängig von dem Verdienst während des Arbeitslebens. Davon werden die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet- je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, derzeit 18,6 %. Jeweils 9.3 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Danach werden die Renten berechnet. Die Höhe der Renten ist somit die Folge der Verdienste während des Arbeitslebens. Die steigende Altersarmut liegt mit derzeit beinahe einem Fünftel deutlich über dem EU Durchschnitt. Altersarmut ist häufig die Folge von Niedrig- und Armutslöhnen und trifft vor allem Frauen. Die Umverteilung über einen „Boomer Soli“ in der Gruppe der Rentner und Rentnerinnen ist eine große Entlastung der Wirtschaft und ein Freibrief für unzureichende Mindestlöhne und Millionen Minijobs.
(2) Gleichzeitig ist der „Boomer Soli“ ein grundgesetzwidriger Vertrauensbruch der Politik gegenüber Beschäftigten und Rentnern. Mit welchem Recht werden ihnen durch einen „Boomer Soli“ die durch ihre grundgesetzlich geschützten Beiträge erworbenen Renten gekürzt? Die DIW Argumente, dass wohlhabenderen Rentnern nicht viel fehlt und ärmeren Rentnern höhere Beiträge gezahlt werden können, ohne die jüngere Generation zu belasten, kann nicht überzeugen.
(3) Zur sozialen Gerechtigkeit gehört ebenso, dass nicht ständig neue versicherungsfremde Leistungen der Rentenversicherung aufgebürdet werden. Vielmehr ist es Pflicht der Politik, insbesondere die Mütterrente, deren Erhöhung im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung beschlossen wurde, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe über Steuern und nicht über Beiträge zu finanzieren. Damit könnte eine Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung von mehreren Mrd. € erreicht werden.
(4) Des Weiteren ist endlich für die Rente eine Erwerbstätigenversicherung einzuführen und damit die Zahl der Beitragszahler zu erweitern. Unter der Zielsetzung sozialer Gerechtigkeit gibt es keine Rechtfertigung dafür, dass wie derzeit nur Arbeiter und Angestellte über ihre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen ‚Rentenversicherung herangezogen werden.
Vielmehr müssen alle Erwerbstätigen, somit auch Selbständige, Politiker und Beamte zur gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge entrichten.
Dies würde die Solidarität auf alle Beschäftigten erweitern und damit erheblich mehr an sozialer Gerechtigkeit ermöglichen als die vom DIW vorgeschlagene Umverteilung allein in der Gruppe der Rentner und Rentnerinnen.
Bleibt nur zu hoffen, dass die neue Bundesregierung dies bei ihren vielfach angekündigten Reformvorschlägen zur Rente berücksichtigt.

