Heute möchte ich über meine Empörung sprechen, dass die neue Bundesregierung Inklusion – also Gleichstellung – von Menschen mit Behinderungen entgegen ihrem eigenen Koalitionsvertrag nicht umsetzt. Schließlich geht es um 13 Mio. Menschen, die nach Auskunft des Deutschen Instituts für Menschenrechte behindert sind. Dabei gibt es die verschiedensten Formen körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung.
Hierzu einige Fakten zur politischen Entwicklung:
Am 13. August war die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD mit Bundeskanzler Friedrich Merz 100 Tage im Amt. Seither sehen, hören und lesen wir täglich in den Medien, wie diese ersten 100 Tage von Bundeskanzler Friedrich Merz und der Bundesregierung eingeschätzt werden. Nach den bekannt gewordenen Umfragen ist die Zufriedenheit in der Bevölkerung mit nur noch 29 Prozent sehr gering.
Gleichzeitig ist die Auseinandersetzung in Politik und Gesellschaft über die Verteilung von Einkommen, Vermögen, Bildung und sozialer Sicherheit bereits voll entbrannt. Dies gilt sowohl innerhalb wie außerhalb der Bundesregierung und trotz oder gerade wegen der Sommerpause.
Bundeskanzler Merz hat die bereits begonnenen Verteilungskämpfe durch seine Ankündigung eines heißen Herbstes für die Zukunft des Sozialstaates zusätzlich verstärkt. Es ist daher besonders bedenklich, wenn die Bundesregierung Abstriche gerade in der Behindertenpolitik selbst veranlasst.
Die Behandlung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist bei der letzten Sitzung des Bundeskabinetts am 6. August – entgegen anderslautender Ankündigungen – nicht behandelt, sondern weiter verschoben worden. Dabei hatte sich bereits die vorherige Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des BGG befassen wollen. Dies ist jedoch nach dem Platzen der Ampelregierung nicht mehr geschehen.
Diese Verschiebung eines so wichtigen Gesetzes für die Behindertenpolitik bei den Sitzungen und Entscheidungen des Bundeskabinetts ist auch politisch ein Skandal. Erinnern möchte ich an die Ermordung, Verstümmelung und schwerste Aussonderungen 100 tausender Menschen mit Behinderungen im Nationalsozialismus.
Ich möchte nur daran erinnern: Erst kürzlich ist eine derartige Hetze gegen Menschen mit Behinderungen von namhaften AFD Politikern aufgegriffen worden.
Im Übrigen: Ein Behindertengleichstellungsgesetz gibt es bereits seit 1. Mai 2002. Dieses Gesetz (BGG) für die Gleichstellung und Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderungen in allen Lebens- und Arbeitsbereichen wurde nach Verabschiedung der UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland 2016 weiterentwickelt. Trotzdem ist es bis heute auf den Bereich öffentlicher Einrichtungen begrenzt.
Es ist nicht gelungen, verbindliche gesetzliche Regelungen für die Gleichstellung und Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderungen in der privaten Wirtschaft festzulegen. Dabei geht es für die betroffenen Menschen mit Behinderungen um solch existenziellen Bedingungen wie Gleichstellung und Barrierefreiheit bei zunehmender Privatisierung für Wohnen und Wohnumfeld; Verkehrsmittel; Einkaufen; Produkte und Dienstleistungen; Kino, Theater, Oper; Kultur, Sport, Freizeit; Gesundheit, Pflege- aber in zunehmenden Maße natürlich auch die Digitalisierung.

In der Kabinettssitzung am 6. August hätte die Weiterentwicklung des BGG für öffentliche Einrichtungen und die private Wirtschaft behandelt werden sollen.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es:
„Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können. Dazu werden wir die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern. Wir entwickeln das Behindertengleichstellungsgesetz weiter, sodass unter anderem alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden. Auch in der Privatwirtschaft wirken wir auf Barrierefreiheit hin“
Dies muss endlich auch in politische Entscheidungen und in praktische Politik umgesetzt werden. Dazu muss das Bundeskabinett baldmöglichst das Gesetz für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes auch für die private Wirtschaft auf den Weg bringen.

