Arbeitsmarkt mit Schieflage: Warum Vermittlungsvorrang Chancen verbaut

Heute möchte ich über den Arbeitsmarkt sprechen: Zum einen  wird das Bürgergeld durch die Grundsicherung ersetzt-mit schärferen Regelungen für Langzeitarbeitslose. Zum anderen nehmen die Spaltungen auf dem Arbeitsmarkt zu – zwischen Gut-Verdienenden und den immer noch etwa 20 Prozent Niedriglöhnern sowie zwischen zunehmender Arbeitslosigkeit und wachsendem Mangel an Arbeits- und Fachkräften.

Die gute Botschaft für den Beginn des Neuen Jahres ist die Anhebung des Mindestlohnes von 12,82 € auf 13,90€ und 2027 auf 14,60€ und damit erstmalig über der Armutsschwelle – wenn sie bis dahin nicht weiter gestiegen ist.

Dies steht und fällt allerdings mit wirksamen Kontrollen für die praktische Durchsetzung des Mindestlohns. Sowie des Ersatzes der über 7 Mio. Minijobs durch reguläre Arbeit mit Sozialversicherung.

Die schlechte Botschaft sind die verschärften Regulierungen für die neue Grundsicherung an Stelle des bisherigen Bürgergeldes -und dabei vor allem die Wiedereinführung des sogenannten Vermittlungsvorrangs.

Danach werden langzeitarbeitslose Menschen in den Job Centern nicht nur bestraft mit Entzug der bereits zu niedrigen Regelsätze, wenn sie nicht zu den vorgegebenen Terminen erscheinen.

Besonders negativ ist, dass sie sich wieder in jede Art von Jobs vermitteln lassen müssen, wenn Bedarf besteht. Nur in Ausnahmefällen können sie ihre Wünsche nach Qualifizierung durchsetzen.

Damit werden sie vielfach gezwungen sein, in ihren Niedriglohnsektoren zu bleiben.

Im Übrigen machen gerade Alleinerziehende – zumeist Frauen – 40 Prozent der Langzeitarbeitslosen aus.

Eine Beschäftigung nach ihrem höheren Qualifikationsniveau können sie häufig nicht annehmen, da die erforderliche Betreuung ihrer Kinder nicht gegeben ist.

Eine Qualifizierung über die Job Center könnte es ihnen erleichtern für ähnlich qualifizierte Tätigkeiten mit flexibleren  Arbeitszeiten verfügbar zu sein.

  • Alleinerziehende könnten sich z.B. an Stelle der Vermittlung in die am Ort gesuchte Tätigkeit als Kassiererin in einem Supermarkt für ebenfalls gesuchte Erziehungstätigkeiten mit größerer zeitlicher Flexibilität ausbilden lassen.
  • Oder eine ausgebildete Lehrerin an Stelle der Übernahme von Reinigungstätigkeiten die Weiterqualifizierung für die praktische Ausübung des Lehramtes vornehmen.

Dies scheinen besonders geeignete Fälle gegen die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs mit gleichzeitiger Bekämpfung des Fachkräftemangels zu sein.

Gerade hat das Kompetenzzentrum zur Fachkräftesicherung festgestellt, dass die Verbesserung der Beschäftigung derzeit vor allem von Frauen erfolgt und weiter zu erwarten ist. Vielfach liegt gerade bei Frauen die Beschäftigung unterhalb ihrer beruflichen Qualifikationen vor. Dies gilt im Übrigen auch für die mit ihren Kindern aus der Ukraine geflüchteten Frauen.

Der qualifikationsgerechte Einsatz von in- und ausländischen Frauen mit den erforderlichen Zusatzqualifikationen ist sowohl zur Behebung ihrer Arbeitslosigkeit sowie des Arbeits- und Fachkräftemangels lohnender als die Vermittlung in jedwede unterqualifizierte Tätigkeit, die gerade benötigt wird.

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