
1919 wurden erstmalig Frauen zur Mitgliedschaft im ehemaligen Reichsbund – heute Sozialverband Deutschland SoVD – zugelassen. Dies erfolgte zwei Jahre nach Gründung des SoVD zur Unterstützung der sozialpolitischen Belange der heimgekehrten Soldaten nach dem Ersten Weltkrieg. Schon bald wurde deutlich, dass insbesondere die Frauen als Kriegswitwen ebenfalls dringend sozialpolitischer Unterstützung bedurften und sie wurden in den SoVD aufgenommen. Seither hat sich im SoVD eine lebendige Frauenarbeit entwickelt.
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