Arbeitsmarktreform: Umkehr tut not!

Der  Bundessrat hat am 14. Oktober noch einmal die Reißleine gezogen und den Abbau der Arbeitsmarktpolitik durch den Gesetzentwurf  mit dem irreführenden Titel “Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ angehalten. Allerdings kann die Länderkammer keine Änderung erzwingen, da die Arbeitsmarktreform als nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz eingebracht wurde. Damit  versucht die schwarz-gelbe Bundesregierung den Verlust der eigenen Mehrheit nach den verlorenen Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, zu umgehen. Der Bundesrat hat allerdings durch seine Entscheidung Zeit gewonnen, um [...]

weiterlesen...