Heute möchte ich mit Ihnen ein Thema behandeln, dass die sozial- und arbeitsmarktpolitischen Schlagzeilen beherrscht: das Recht auf Teilzeitarbeit. Ausschlaggebend war die Äußerung von Bundeskanzler Merz, die Deutschen arbeiten zu wenig. Mit Work Life Balance und 4 Tage Woche lasse sich der Wohlstand nicht halten.
Außerdem hat die CDU Mittelstandsvereinigung auf dem CDU Kongress in Stuttgart am 20. und 21. Februar einen Antrag eingebracht, wonach das Recht auf Teilzeit abgeschafft werden soll. Wie zu erwarten, hat der Antrag der CDU Mittelstandsvereinigung zur Abschaffung des Rechts auf Teilzeit bei den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen erhebliche Empörung ausgelöst. Besonders erbost sind viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über den dabei von der Mittelstandsvereinigung verwendeten Begriff der “life style“ Teilzeit. Darin wird eine mangelnde Wertschätzung der Arbeitsleistung vieler Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gesehen.

Derartige Behauptungen haben wenig mit der Realität zu tun: 2024 wurden 1,2 Mrd. Überstunden in Deutschland geleistet, davon über die Hälfte unbezahlt. Der Ablehnung derartiger Versuche zur Abschaffung des Rechts auf Teilzeit haben sich nicht nur der Koalitionspartner SPD, sondern auch Teile in der CDU und bei den Arbeitgebern angeschlossen. Besonders von den CDA Sozialausschüssen ist umgehend Kritik an dem Antrag der CDU Mittelstandsvereinigung geäußert worden.
Inzwischen ist dieser Antrag zur Abschaffung des Rechts auf Teilzeit erheblich abgemildert worden. An dem gesetzlichen Recht auf Teilzeit soll nun nichts geändert werden. Auch wurde der Begriff der „life style Teilzeit“ fallen gelassen, der besonders viel Verärgerung in der Öffentlichkeit verursacht hatte. Dafür bleiben die Anforderungen zur Verbesserung der Kinderbetreuung und Pflege erhalten, um Frauen mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen.
In Deutschland gilt seit 2001 das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Im Kern besagt dieses Gesetz, dass Arbeitnehmer/innen von ihrem Arbeitgeber die Verringerung von Vollzeit auf Teilzeit verlangen können. Dies bedeutet natürlich auch gemäß der verringerten Arbeitszeit niedrigere Löhne, die sich die Beschäftigten erst einmal leisten können müssen.
Als das Recht auf Teilzeit 2001 eingeführt, ging es darum, die Teilzeitarbeit wegen der hohen Arbeitslosigkeit zu fördern. Inzwischen ist die Teilzeitarbeit erheblich gestiegen. Gleichzeit hat sich der Arbeitsmarkt stark verändert.
Der damalige Überschuss an Arbeitskräften ist in sein Gegenteil verkehrt. Dabei ging es zu Beginn der 2000er Jahre mit hoher Arbeitslosigkeit um mehr Teilzeitarbeit zur Bewältigung der Strukturveränderungen in der Wirtschaft insbesondere durch die Deutsche Einheit.
Heute soll die inzwischen stark gewachsene Teilzeitarbeit verringert werden, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzutreten und das Wirtschaftswachstum durch mehr Arbeit zu fördern.
Beide Male sind vor allem Frauen betroffen, deren Erwerbstätigkeit zwar stark angewachsen ist -aber zu etwa der Hälfte als Teilzeitarbeit. Ein zusätzliches Problem stellt dar, dass die Minijobs – als minimale Teilzeit ohne Sozialversicherung – auf 7 Mio. besonders stark angestiegen sind. Zu zweit Drittel gilt dies für Frauen, die insgesamt vielfach unter ihrem Qualifikationsniveau beschäftigt sind.
Arbeitsmarkt und Wirtschaftswachstum würden somit erheblich profitieren, wenn Frauen zunächst einmal nur nach ihren Qualifikationen beschäftigt würden. Zuallererst wären dazu die Minijobs durch reguläre Arbeit in Voll- und Teilzeit zu ersetzen.
Als Weiteres müssten die Infrastukturangebote zur Kinderbetreuung und Pflegeleistungen erheblich verbessert werden.
Außerdem ist das Steuersplitting durch eine geschlechtergerechte Besteuerung zu ersetzen.
Es gibt mithin mehrere Stellschrauben für politisch erforderliche Veränderungen um Beschäftigung und Wirtschaftswachstum zu verbessern und darüber hinaus Armut bei Arbeit und im Alter – vor allem bei Frauen – zu bekämpfen.

