Es gibt schon wieder eine Erhöhung der Zusatzbeiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung, also der GKV. Das ursprüngliche Versprechen der Bundesgesundheitsministerin Warken, die Zusatzbeiträge zur GKV bei durchschnittlich 2,5 Prozent 2025 stabil zu halten, gilt schon längst nicht mehr. Im Schnitt werden die Zusatzbeiträge zur GKV 2026 um 2,9 Prozent angehoben. Sie sind zusätzlich zu dem für alle Krankenkassen geltenden GKV Beitrag von 14,6 Prozent zu zahlen und variieren je nach Krankenkasse. Sowohl Beiträge wie Zusatzbeiträge zur GKV sind hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu leisten.
Die Erhöhung des Zusatzbeitrags 2026 erfolgt in der großen Mehrzahl der Krankenkassen, teilweise auf einen Zusatzbeitrag von 3 Prozent und höher. Gleichzeitig gibt es ständige Einschränkungen sowie Erhöhung der Eigenanteile bei den Gesundheitsleistungen. Faktisch leisten bereits heute die Versicherten in der GKV weit über die Hälfte ihrer Gesundheitskosten selbst. Hinzu kommen Einschränkungen bei der Verfügbarkeit einzelner Arzneimittel mit hohem Gebrauch wie z.B. Fiebersäfte für Kinder.

Ein besonderes Ärgernis sind die individuellen ärztlichen Zusatzleistungen – sogenannte IGeL- die in Arztpraxen angeboten werden und von Patienten selbst zu zahlen sind. Hierfür gibt es keine medizinische Notwendigkeit. Ärzte müssen die Patienten über den medizinischen Nutzen der IGeL aufklären. In keinem Fall dürfen sie Druck auf Patienten ausüben, derartige IGeL auf eigene Kosten zusätzlich zu übernehmen.
Bereits seit Jahren ist bekannt, dass die Finanzschwäche in der GKV mit der niedrigen Einkommensschwelle zusammenhängt, bis zu der Pflichtbeiträge für die GKV vom Einkommen abgeführt werden müssen. Sie beträgt 2026 in der GKV 5. 812,50 € im Monat, während sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erheblich höher ist, nämlich bei 8.450,00 €.
Das heißt: In der GKV werden Einkommen über 5 812,50 nicht für die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur GKV herangezogen. In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt dies erst für Einkommen über 8.450,00 €.
Dies ist auf die mächtige Lobbyarbeit der privaten Krankenversicherung zurückzuführen: Damit bleibt ihre zumeist wohlhabendere und gesundheitsbewusste Bevölkerung von etwa 10 Prozent für die private Krankenversicherung erhalten.
Diese entscheidenden Strukturschwächen bei der Finanzierung der Krankenversicherung ist allerdings schon seit Jahrzehnten bekannt.
Bisher hat dies aber zu keiner grundsätzlichen politisch-praktischen Reform geführt.
Ein weiteres Ärgernis bei der Finanzierung der GKV liegt darin, dass die Beiträge für die Millionen Empfänger/innen von Grundsicherung im Verhältnis zu ihren gesundheitlichen Leistungen viel zu niedrig sind. Der Bund als Finanzverantwortlicher für die Grundsicherung müsste daher der GKV erheblich höhere Beiträge für die Grundsicherungsempfänger erstatten. Vielmehr erfolgt bislang eine massive Verlagerung der Kosten für die Gesundheitsversorgung der Empfänger von Grundsicherung auf die Beitragszahler zur GKV.
Auch dies ist seit Jahren bekannt – allerdings ohne die notwendigen finanziellen Reformen.
Gerade in der GKV – wie im Übrigen auch in der Pflegeversicherung ist die schon seit Jahren diskutierte Bürgerversicherung längst überfällig. Durch eine einheitliche Versicherung für alle Bürger und Einkünfte wären die ständig steigenden Finanzprobleme mit mehr sozialer Gerechtigkeit zu überwinden.

