Der vorliegende Gesetzentwurf zur Verdoppelung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen entspricht langjährigen Forderungen der Sozial- und Behindertenverbände. Allerdings ist zusätzlich die jährliche Dynamisierung der Pauschbeträge vorzunehmen. Die letzte Anpassung war 1975; es dürfen nicht noch einmal 45 Jahre bis zur notwendigen Erhöhung vergehen.
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