Berliner LADG – gutes Beispiel für alle Bundesländer

Unbenannt

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 4. Juni 2020 nach jahrelangem Streit endlich das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Damit wird eine wesentliche Lücke bei der Gerechtigkeit und Teilhabe für Menschen mit Handicaps der verschiedensten Formen geschlossen. In Zukunft können auch chronisch Kranke, sozial Schwache und Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Antidiskriminierung durchsetzen. Ebenfalls entscheidend ist, dass damit auch der Schutz vor Diskriminierungen gegenüber öffentlichen Dienststellen erfolgt.

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