Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung

Heute möchte ich über die Reform der Pflegeversicherung sprechen. Viele von Ihnen sind persönlich betroffen: Entweder haben Sie einen pflegebedürftigen Menschen in der Familie, im Freundeskreis und in der Nachbarschaft oder Sie brauchen selbst Pflege wegen Behinderung und hohen Lebensalters, weil Sie selbst einfach nicht mehr mit dem immer schwieriger werdenden täglichen Leben zu Recht kommen.

Und Sie haben sicher auch schon mit ansehen müssen, dass ein bekannter Mensch gestern noch gut sein Leben bestreiten konnte und auf einmal nicht einmal mehr einkaufen gehen und sein Essen kochen kann. Sicher haben Sie auch schon erfahren müssen, dass Angehörige, Freunde oder Bekannte nicht vorhanden waren, die sich um seine oder ihre Pflege hätten kümmern können. Da kommt man sicher auch leicht ins Grübeln, wie es um die eigene Pflege bestellt sein wird. Umso mehr machen die täglichen Schlagzeilen Angst, dass ab Oktober die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht mehr zu bezahlen sind. Und dies trotz der ständig steigenden Beiträge für die Pflegeversicherung.

Wenig tröstlich sind die Beschwichtigungen der Pflegebeauftragten der Bundesregierung Katrin Staffler, dass der Bund für das Defizit einspringen wird. Schließlich wird uns tagtäglich vor Augen geführt, dass auch die Bundeshaushalt auf Kante genäht ist. Woher soll also das Geld für die explodierenden Kosten der Pflege kommen? Werden auch Sie sich fragen.

Da hilft es auch wenig, wenn als Erklärungen für die Kostensteigerungen auf die erfreuliche Erhöhung der Lebenserwartung, die Alterung unserer Gesellschaft und die erheblichen Verbesserungen der Pflegeleistungen insbesondere für die Demenzerkrankungen verwiesen wird. All dies war vorauszusehen und hätte schon längst zu nachhaltigen Reformen führen können. Statt dessen ist nur unzureichendes  Stückwerk bei der Pflegeversicherung betrieben worden, das uns in die jetzigen ausweglose Situation geführt hat.

Die nächste Pflegereform, die für diesen Herbst als Teil der Sozialreformen angekündigt ist, darf sich nicht wieder in Beitragserhöhungen und diesmal in Leistungskürzungen erschöpfen. Auch weitere Darlehen des Bundes  werden keine dauerhafte Lösung der Pflege in unserer älter werdenden Gesellschaft darstellen.

Auch die zunehmende Verlagerung der Pflege auf die Familien, vor allem die Frauen, wird nicht zu der dringenden Lösung führen. Dies ist infolge des wachsenden Trends zu Kleinstfamilien und Singlehaushalten  immer weniger praktikabel. Zudem würde dadurch der Mangel an Arbeits- und Fachkräften nur weiter zunehmen.

Entscheidend ist daher die Umwandlung der Teil- in eine Vollpflege, um endlich die Familien und vor allem die Frauen von ihren Pflegeverpflichtungen zu Lasten ihrer Arbeit und der häufig anschließenden  Armut im Alter zu befreien.

Zudem ist der Sündenfall einer Versicherungslösung  bei der Einführung  der Pflegeversicherung 1995  durch ein steuerfinanziertes Gesetz zu heilen.

Damit würden alle Steuerzahler in die Pflicht genommen und nicht – wie derzeit- nur die beitragszahlenden Arbeitnehmer.

Dies gilt auch für die Verlagerung gesamtgesellschaftlicher Kosten – wie für Corona, Rentenbeiträge für pflegende Angehörige oder Investitionen in Heimen auf alle Steuerzahler und zu versteuernden Einkommen.

Ebenfalls muss endlich die ungerechte Zweiteilung in die gesetzliche und private Pflegeversicherung aufgehoben werden. In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind 9o Prozent der Arbeitnehmer mit hohem Pflegebedarf versichert; In der privaten Pflegeversicherung nur 10 Prozent der zumeist weniger Pflegebedürftigen und einkommensstärkeren Menschen, vor allem der Beamten.

Zudem sind die Kommunen für die praktische Durchführung der Pflegeleistungen in die Verantwortung zu nehmen. Schweden macht es uns seit Jahren erfolgreich vor, wo die Pflege als einheitliche Vollleistungen über Steuern und von den Kommunen durchgeführt wird.

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