Pflege braucht Pflege – warum die geplante Reform die Falschen belastet

1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung vom damaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm mit großen Widerständen aus der Wirtschaft eingeführt. Dabei ging es zunächst darum, die  Frauen von der familiären Pflege zu entlasten.

Schon damals waren die Sündenfälle der gesetzlichen Regelungen klar: die Absicherung nur von Teilleistungen der Pflege und als Versicherungsleistung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hierfür wurde der „Buß- und Bettag“ als Feiertag  für die Entlastung der Wirtschaft gestrichten. Das Bundesland Sachsen geht einen eigenen Weg: Der Buß- und Bettag blieb zwar als Feiertag erhalten. Aber dafür zahlen die Arbeitnehmer 0,5 Prozent zusätzlich für ihre Pflegeversicherung.

In der gesetzlichen Pflegeversicherung wird der Notstand immer größer. Ausschlaggebend sind:

– Demographie, d.h. Überalterung unserer Bevölkerung;

– Zunahme der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Pflegebedürfnisse;

– Trotz mehrmaliger Erhöhung der Beiträge zu Pflegeversicherung auf jetzt 3,6 Prozent – hälftig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer- mit einem Zuschlag von 0,5 Prozent  für Kinderlose  steigen die  finanziellen Defizite der Pflegeversicherung weiter an

– Zunehmender Mangel an Pflegekräften für die stationäre und ambulante Pflege wegen der hohen Anforderungen dieses Berufs und der Alterung der Pflegekräfte selbst.

– Steigende Zuzahlungen der pflegebedürftigen Manschen für stationäre Pflege in Pflegeheimen, die die Renten um das Mehrfache übersteigen.

Tragen müssen diese wachsenden Finanzierungslücken die Pflegebedürftigen selbst mit ihren Einkünften und Vermögen; auch die Kinder, aber nur  mit Einkommen über 100.000 € sowie die Sozialämter der Kommunen; Folgen sind wachsende Altersarmut bei Pflegebedürftigen und Pflegekräften, die aufgrund der hohen Belastungen des Pflegeberufs und ihrer familiären Verpflichtungen häufig nur in Teilzeit arbeiten können.

Bundeskanzler Merz sieht die Entlastung der Wirtschaft bei der Pflegeversicherung als einen wesentlichen Teil der propagierten sogenannten Sozialreformen in diesem Herbst. Aus dem Hause der Bundesgesundheitsministerin Warken gibt es bereits einen Referentenentwurf. Dieser ist zwar noch nicht zwischen den Ministerien und der Regierungskoalition abgestimmt, aber zeigt die Richtung:

Statt dringend notweniger Reformen geht es vor allem um Kürzungen zur Entlastung der Wirtschaft. So soll der Zugang zu den einzelnen Pflegegraden 1 bis 5 durch Erhöhung der Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit erschwert werden. Der Pflegegrade 1 soll möglicherweise ganz entfallen.

Nach den Sozialverbänden würde dies bedeuten, dass etwa 120 000 Menschen aus dem Pflegebedarf und damit seiner Finanzierung herausfallen würden.

Besonders problematisch ist die vorgesehene Kürzung der Rentenversicherung für die familiären Pflegekräfte, vor allem Frauen. Dabei werden mit 85 Prozent der weit überwiegende Teil der Pflegeleistungen  in den Familien selbst erbracht, zumeist von den Frauen. Ihre Rentenpunkte aufgrund ihrer familiären Pflegearbeit sollen um 30 Prozent  abgesenkt werden. Für viele betroffene Frauen, deren Renten auf Grund der lebenslangen familiären Arbeit besonders niedrig sind,  ist damit Altersarmut vorprogrammiert.

Noch nicht zur übersehen und zu bewerten ist der vorgesehene Ersatz der wegfallenden Einzelleistungen durch pauschale Budgets. Sie sollen einen höheren finanziellen Spielraum und mehr Flexibilität bei der Verwendung ermöglichen.

Positiv zu beurteilen wäre es, wenn hierdurch die Eigenvorsorge und Eigeninitiative der Menschen gestärkt und damit ihre Pflegebedürftigkeit gemildert und herausgeschoben werden könnte.

Alles in Allem bleibt jedoch die starke Belastung der Familien und dabei wiederum der Frauen bei der häuslichen Pflege. Eine wirkliche Reform wäre gewesen, nach dem bereits jahrelang mit Erfolg praktizierten Vorbild  der Pflege in den skandinavischen Ländern zu verfahren.

Dazu müssen zuallererst alle Pflegeleistungen abgesichert werden. Das Heißt: an Stelle der heutigen Teilkako-Pflege eine Absicherung der „Vollpflege“ einzuführen. Darüber hinaus ist die personelle und organisatorischen Verantwortung auf die Kommunen zu verlagern, die am besten den Pflegebedarf der in ihnen wohnenden Menschen kennt.

Dazu muss auch die finanzielle Verantwortung von den Pflegekassen auf die Kommunen übertragen werden. Schließlich bedeuten derartige Reformen  auch die  Änderung des Versicherungsprinzips nur für Arbeiter und Angestellt die Überführung in ein steuerfinanziertes Leistungsgesetz für die Pflege.

Damit wären nicht nur alle steuerlich erfassten Bürger einbezogen, sondern auch alle zu versteuernden Einkünfte. Dies würde unserer Vorstellung einer Bürgerversicherung für die Pflege nahe kommen. Damit könnte die heutige nicht zu rechtfertigende Zweiteilung in die gesetzliche und private Pflegeversicherung  überwunden werden.

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