Die von der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD Ende letzten Jahres eingesetzte Rentenreformkommission hat inzwischen ihren Bericht vorgelegt. Bundeskanzler Merz CDU und die damalige Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas SPD haben sofort öffentlich erklärt, dass sie die Reform-Vorschläge der Rentenkommission „1 zu 1“ umsetzen wollen.
Denn trotz des Wahldebakels für die CDU bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin will Friedrich Merz Bundeskanzler und Parteivorsitzender der CDU bleiben. Seine Lehre aus dem Wahldebakel der CDU: Die Menschen erwarten mehr Entschlossenheit der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, die lange angekündigten Sozialreformen endlich umzusetzen.
Heftige Auseinandersetzungen gibt es über den Vorschlag der Rentenreform-Kommission zur Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“. Dabei gilt das Rentenalter von 63 Jahren für den abschlagsfreien Zugang in die Rente nach 45 Beitragsjahren schon längst nicht mehr. Hier ist eine Klarstellung in der Öffentlichkeit dringend geboten: Es muss dem falschen Eindruck entgegengewirkt werden, Rentner und Rentnerinnen könnten nach langjähriger Beitragszahlung bereits mit 63 Jahren die abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen. Inzwischen sind wir mitten in der Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre bis 2029.

Auch für die langjährig Versicherten gilt heute bereits der abschlagsfreie Zugang in die Rente nach 45 Beitragsjahren erst weit nach dem Alter von 64 Jahren. Ich kann daher nur empfehlen, dass sich jeder Beschäftigte – vor allem, wenn die Rente naht – seine eigene Situation für den Rentenzugang und die Rentenhöhe genau ansieht. Dazu bietet die Rentenversicherung einen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner an.
Die Ministerpräsidenten der CDU in den neuen Bundesländern und die Ministerpräsidentin der SPD Manuela Schwesig von Mecklenburg-Vorpommern haben sich gegen die Abschaffung dieser abschlagsfreien Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren gewandt. Sie haben darauf verwiesen, dass diese abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte in den neuen Bundesländern unverzichtbar sei. Die Menschen haben weitgehend keine zusätzliche Renteneinnahmen und sind daher auf die gesetzlichen Renten angewiesen. Infolge ihrer längeren Erwerbstätigkeit, insbesondere auch von Frauen, haben viele die Bedingungen für die abschlagsfreie Rente nach langjähriger Arbeit erreicht. Besonders brisant ist: Inzwischen scheint auch die Front der Koalitionsparteien zu bröckeln.
Bundeskanzler und CDU Vorsitzender Merz sowie die damalige Bundesarbeitsministerin und SPD Vorsitzende Bärbel Bas haben bereits zu verstehen gegeben, dass sie eine Übergangsfrist einräumen wollen. Dies verlangt im Übrigen auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2004. Danach würde eine Übergangsfrist von 5 Jahren als angemessen angesehen.
Inzwischen werden auch die kritischen Stimmen an dem Vorschlag der Rentenreformkommission zur Abschaffung der Minijobs lauter. Dabei sind die 7 Mio. Minijobs – davon 2/3 für Frauen – ein entscheidender Grund für Niedriglöhne und Niedrigrenten sowie Armut bei Arbeit und im Alter. Dies gilt vor allem für Frauen. Häufig arbeiten Sie unter ihren Qualifikationen in Minijobs, um mehr Zeit für die Sorgearbeit mit Kindererziehung und Pflege in der Familie leisten zu können. Dies ist vielfach im Interesse ihrer Partner, die sich dann selbst mehr auf ihren Beruf konzentrieren können. Dies müssen Frauen mit niedrigen Löhnen und Renten bezahlen. Geht dann die Partnerschaft auseinander, ist die Folge im Alter der Gang zum Sozialamt. Ihre Minirenten reichen vielfach zum Leben nicht aus.
Bei Abschaffung der Minijobs und Ersatz durch Arbeit mit Sozialversicherung wären auch die Anreize zu mehr und qualifizierter Arbeit größer. Dies ist eine „Win-Win“ Situation für Beschäftigte – vor allem Frauen – durch höhere Löhne und Renten sowie Arbeitgeber durch Bekämpfung des Mangels an Arbeits- und Fachkräften.
Es bleibt mithin die entscheidende Frage: was wird von den Vorschlägen der Rentenreformkommission tatsächlich umgesetzt.
Für mehr soziale Gerechtigkeit bei der Rente muss gelten; Keinesfalls darf die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren pauschal abgeschafft und der Ersatz der Minijobs durch Arbeit mit Sozialversicherung gestrichen sowie die Kapitalrente auf Kosten der Beitragszahler eingeführt werden.

