Welttag der Menschen mit Behinderungen

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Am 3. Dezember 2020, dem Welttag der Menschen mit Behinderungen, war ich auf einer Veranstaltung des Deutschen Behindertenrat (DBR) als Hauptrednerin eingeladen. Inhaltlicher Schwerpunkt der Veranstaltung war die nach wie vor unzureichende Umsetzung der Barrierefreiheit. Hier gibt es eklatante Defizite bei den privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen, was ich in meinem Redebeitrag herausgestellt habe. Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen sollten künftig entsprechend zur Barrierefreiheit über eine Novellierung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) verpflichtet werden. Dabei sollte einem abgestuften Konzept gefolgt werden, um die Privatwirtschaft nicht zu überfordern.  Im AGG sollte ein Recht auf angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung von Barrieren verankert werden und die Versagung dieser als Diskriminierungstatbestand festgelegt werden. Bei dem Ausschluss von Menschen mit Behinderung zur Gefahrenabwehr sollten die privaten Anbieter künftig verpflichtet werden, konkret darzulegen und zu begründen, welche Gefahren bestehen und welche Vorkehrungen getroffen wurden. Der durch das AGG geschützte Personenkreis sollte unter anderem auf chronisch Erkrankte oder auf Angehörige (zum Beispiel im Fall von Kindern) ausgeweitet werden. Zudem sollte ein Verbandsklagerecht im AGG geschaffen werden, um die Rechtsdurchsetzung zu stärken. Der DBR hat hierzu ein Forderungspapier vorgelegt.

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Am Rande der Veranstaltungen habe ich mich zusammen mit der VdK Präsidentin Verena Bentele austauschen können, die als scheidende Vorsitzende im Sprecherrat des DBR den Staffelstab an Hannelore Loskill von der BAG Selbsthilfe übergeben hat.

>>> hier mein Redebeitrag

>>> hier der Ablaufplan der DBR Welttagsveranstaltung

>>> hier eine Presseerklärung des SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg zum Welttag der Menschen mit Behinderungen

 

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