Europäische Sozialpolitik ausbauen!

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Nach den Wahlen zum EU-Parlament von Ende Mai und der schwierigen Einigung auf Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin beschäftigt die Öffentlichkeit erneut vor allem der Austritt von Großbritannien und die Klimapolitik. Die Europäische Sozialpolitik ist einmal mehr in den Hintergrund gedrängt. In den letzten 15 Jahren herrscht im Bereich der sozialen Mindeststandards, einem der wenigen verbindlichen EU Instrumente in der Sozialpolitik mehr oder weniger Stillstand. Vielmehr ist eine Verlagerung auf die Methoden des eher unverbindlichen Erfahrungsaustausches erfolgt.

In den Arbeitsschwerpunkten der Kommission 2019 bis 2024 sowie in den sozialpolitischen Verlautbarungen der zukünftigen Kommissionspräsidentin sind einige wenige sozialpolitische Schwerpunkte zu erkennen: ein europäischer Mindestlohn und eine europäische Arbeitslosenrückversicherung. Erforderlich hierzu wäre eine EU-Richtlinie als sozialpolitischer Mindeststandard mit der Verpflichtung für die Mitgliedsländern, innerhalb von zwei Jahren einen derartigen armutsfesten Mindestlohn einzuführen und umzusetzen.

Der europäische Mindestlohn war auch bereits Programmpunkt der Spitzenkandidatin der SPD, Katharina Barley. Sie würden vorsehen, dass durch eine EU-Richtlinie die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, einen Mindestlohn von 60 Prozent des Mittleren Einkommens – mithin die Armutsgrenze in der EU – einzuführen. Damit blieben die Mitgliedsstaaten für ihren Mindestlohn verantwortlich und das jeweilige höchst unterschiedliche Lohnniveau in den Mitgliedsländern würde berücksichtigt.

Die Einführung einer EU-weiten Arbeitslosenrückversicherung entsprechen Vorstellungen, die bereits von Bundesfinanzminister Scholz während des EU-Wahlkampfs eingebracht wurden. Vorgesehen wäre danach, dass nach US-amerikanischen Muster über einen nationalen Fonds Bundesstaaten in Not einen finanziellen Ausgleich bei ihren einzelstaatlichen Arbeitslosenversicherungssystemen erhalten können. Vorausgesetzt hierbei ist das Vorhandensein einer Arbeitslosenversicherung – auf EU-Ebene würde dies bedeuten, dass die Mitgliedsstaaten ein Arbeitslosenversicherungssystem unterhalten, ansonsten kann es auch keine Rückversicherung geben. Dies ist jedoch innerhalb der EU nicht gegeben. Es gibt zwar überall finanzielle Unterstützungssysteme bei Arbeitslosigkeit, aber häufig als bedarfsorientierte Wohlfahrtsleistungen.

Als Voraussetzung einer EU-Arbeitslosenrückversicherung wäre mithin eine EU-Richtlinie für eine ausreichende Arbeitslosenversicherung zu verabschieden. Danach wären die Mitgliedsländer zunächst verpflichtet, nationale Arbeitslosenversicherungssysteme mit einem ausreichenden Niveau einzuführen oder aufzustocken. Auch in der Bundesrepublik besteht dringender Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Arbeitslosenversicherung, die als Pflichtversicherung nur noch etwa ein Drittel der von Arbeitslosigkeit Betroffenen schützt. Die nationale Arbeitslosenversicherung könnte dann im Krisenfall über die Strukturfonds der EU unterstützt werden.

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