Sozialgerichtsbarkeit muss eigenständig bleiben

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Als Sozialexpertin des Sozialverbandes Berlin-Brandenburg habe ich mich in einem dringenden Apell an den Senat von Berlin und die Landesregierung von Brandenburg gewandt, den Beschluss der 82. Justizministerkonferenz zur Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht zu folgen. Seit Jahren gibt es in regelmäßigen Abständen Initiativen einzelner Justizminister der Bundesländer, die Sozialgerichtsbarkeit mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammenzulegen. Dafür werden vor allem Wirtschaftlichkeitsgründe geltend gemacht. Diese sind allerdings nicht stichhaltig und würden die Durchsetzung der Rechte für die Sozialleistungsempfänger erheblich schwächen.

>>> Presseerklärung

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