Opfer zu Tätern machen

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In der Arbeitsmarktpolitik werden immer neue Flanken aufgerissen: Nach dem Sparpaket der Bundesregierung müssen bis 2014 16 Milliarden Euro bei der Arbeitsmarktpolitik gekürzt werden. Die Reform der Job Center – vor allem deren weitere Kommunalisierung- verursacht erhebliche Probleme: von der Informationstechnologie, über die Qualifizierung der Mitarbeiter bis zur Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Der Kompromiss bei den Regelsätzen sowie Bildungspaketen in Hartz IV wird aller Voraussicht nach wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Der Gesetzentwurf zur Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird vom Bundesrechnungshof heftig kritisiert.

Wieder einmal soll Image-Werbung der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gravierende Schwachstellen ihrer Arbeitsmarktpolitik zudecken. Trotz boomender Wirtschaft gelingt es nicht, den „Abstieg“ von inzwischen über 7 Millionen Menschen in Hartz IV zu beenden. Doch welcher Trost: Ab 16. Mai können Hartz IV-Empfänger und andere Interessierte jeden Monat  Leistungsvergleiche der Job Center über die Homepage des Bundesarbeitsministeriums abrufen. Damit will Frau von der Leyen der harschen Kritik des Bundesrechnungshofes an ihrem Gesetzentwurf zur  Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente begegnen. Bemängelt wurde, dass die Zielsetzung dieses Gesetzes -größere Entscheidungsspielräume für die Jobvermittler- in der Praxis kaum umsetzbar ist. Dabei verweist der Bundesrechnungshof auf die erheblichen Schwachstellen bei der Reform der Job Center und die unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter.

Die gemeinsame Betreuung der Hartz IV-Empfänger in den Arbeitsgemeinschaften war vom Bundesverfassungsgericht Ende 2007 für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis 2010 verlangt worden. Der politische Kompromiss sieht als Regelfall gemeinsame „Job Center“ von Arbeitsagenturen und Kommunen mit klarer Trennung der jeweiligen Verantwortlichkeiten vor. Gleichzeitig wird die Anzahl der Job Center in alleiniger Regie der Kommunen von bisher 69 auf 110 erhöht. Darüber hinaus wurde ein umfangreiches und schwer durchschaubares System von Zielvereinbarungen, Kontrollverfahren und Ausschüssen geschaffen.

 Jobcenter vernachlässigen Vermittlung in Arbeit

Die Hauptprobleme für die anhaltend  hohe Langzeitarbeitslosigkeit und Abhängigkeit von Hartz IV sind ungelöst: Bestehen bleiben gravierende Mängel bei der Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit mit ihrer Verantwortung für das Arbeitslosengeldes II und die Arbeitsmarktpolitik sowie den 12 000 Kommunen, zuständig für die Kosten der Unterkunft und soziale Hilfen. Außerdem gibt es ein „Gerangel“ um die zusätzlichen 41 Job Center der Kommunen, bei insgesamt 78 Interessenten. Dabei wollte die Bundesregierung mit der weiteren „Kommunalisierung“ der Job Center die Effizienz der Arbeitsvermittlung gerade für die Langzeitarbeitslosen verbessern.

 Hervorgehoben wurde vor allem die bessere Vernetzung mit anderen kommunalen Dienststellen sowie Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften. Doch die Realität sieht anders aus: So ist die Umwandlung der bisherigen gemeinsamen Job Center in alleinige Einrichtungen der Kommunen erheblich schwieriger als erwartet. Dabei reichen die unbewältigten Probleme von der Informationstechnologie, Qualifizierung der Mitarbeiter bis zu schwerwiegenden Mängeln bei dem Einsatz der Eingliederungs- und Fördermaßnahmen. Viele der Kommunen, die für die Übernahme der Job Center „optieren“ sind auf diese komplexen Aufgaben überhaupt nicht vorbereitet.

 Besonders gravierende Schwachstellen in den gemeinsamen und kommunalen Job Centern sind der Umgang mit älteren und gesundheitlich eingeschränkten Menschen sowie Alleinerziehenden und Langzeitarbeitslosen mit Migrationshintergrund. Dabei werden die mehrfachen persönlichen Vermittlungshemnisse der Betroffenen oft  nicht beachtet. Entsprechend kann es auch keine gezielte Vermittlung in Eingliederungs-, Qualifizierungs- und Förderprogramme mit den notwendigen flankierenden sozialen Maßnahmen geben. Häufig wird nicht erkannt, dass Langzeitarbeitslose schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen bis zu Behinderungen aufweisen. Die erforderlichen Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation können somit nicht gewährt werden. Darüber hinaus ist ohne intensive Kenntnis und Kontakte zu den lokalen Arbeitgebern sowie den Trägern der Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen eine Vermittlung nicht möglich.

 Kommunale Jobvermittler etwa aus der Verwaltung von Immobilien, Archiven oder Gartenbau sind hierzu ohne intensive Qualifizierung und Einarbeitung gar nicht in der Lage. Ebenso wenig erfolgreich ist der Verweis z.B. über 55jähriger arbeitsloser Frauen auf die Internetportale der offenen Stellen in Gebäudereinigung oder Restaurationsküchen. Diese Frauen sind völlig ungeübt im Umgang mit der Stellensuche über Internet. Zudem erfolgen derartige Vermittlungen häufig über Zeitarbeitsagenturen mit ständig wechselnden Einsatzstellen. Gefordert werden jüngere und vor allem mobile Arbeitslose. Ein weiteres gravierendes Problem ist der hohe Anteil befristeter Beschäftigung gerade bei den Jobvermittlern selbst, was eine konsequente Qualifizierung unmöglich macht.

 Opfer zu Tätern machen

An Stelle die gravierenden Mängel zu beheben, verschärft die Bundesarbeitsministerin diese mit ihrer Reform zur Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Nach dem Kahlschlag bei der Arbeitsmarktpolitik durch das Sparpaket zur Rettung der Banken kommt jetzt die  Begleitmusik mit diesem Gesetzentwurf. Die „hehren“ Ziele -mehr Entscheidungsspielräume in den Arbeitsagenturen und Job Centern bei der beruflichen Eingliederung arbeitsloser Menschen- sind Makulatur, da die dazu erforderlichen finanziellen Mittel drastisch eingeschränkt werden. Einmal mehr wird damit die Verantwortlichkeit für den Abbau der Arbeitsmarktpolitik auf die Arbeitslosen und die Jobvermittler verschoben. Die Einrichtung einer Homepage der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zum monatlichen Effizienzvergleich der Job Center soll fortschrittlich und bürgernah aussehen. In Wirklichkeit ist dies jedoch ein Offenbarungseid fehlgeleiteter Arbeitsmarktpolitik nach dem in der Politik beliebten Muster: Opfer zu Tätern machen.

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