Pflegenotstandsgesetz – nachhaltige Lösung steht aus!

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Mit einem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dem wachsenden Pflegenotstand zu Leibe rücken. Dafür hat ihm jetzt auch das Bundeskabinett grünes Licht gegeben. An Stelle der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen 8 000 sollen 13 000 zusätzliche Personalstellen in der stationären Altenpflege gestaffelt nach der Größe der Einrichtungen geschaffen werden. Dies ist in Anbetracht des bundesweiten Pflegenotstandes ein äußerst zaghafter Schritt. Bereits derzeit fehlen in Deutschland etwa 60 000 Stellen in der Altenpflege. Dies wird infolge der Demographie sowie veränderter Lebensgewohnheiten in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erheblich zunehmen. Es bleibt mithin das Geheimnis von Jens Spahn, wie er die 13 000 zusätzlichen Personalstellen besetzen will, nachdem in der Altenpflege 35 000 Stellen unbesetzt sind.

Ob das erst kürzlich verabschiedete eher halbherzige Pflegepersonalberufsgesetz mit der teilweisen Zusammenlegung der Ausbildungsgänge für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege sowie der Übernahme von Ausbildungskosten durch die Träger hierzu die richtigen Weichen stellt, bleibt abzuwarten und erfordert zudem erhebliche Zeit. An eine der entscheidenden Ursachen für den Pflegenotstand geht der Bundesgesundheitsminister nicht heran: laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sind die Löhne in der Altenpflege durchschnittlich um 19 Prozent niedriger als in der Altenpflege. Entscheidend wäre dabei, welchen Beitrag die Bundesregierung dazu leisten will, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen durchzusetzen. Infolge der zersplitterten und äußerst niedrigen Tarifbindung in der Altenpflege ist dies eine unabdingbare Voraussetzung zur Behebung der Nachteile bei den Arbeitsbedingungen, insbesondere auch gegenüber der Krankenpflege.

Stecken bleiben dürften damit auch die weiteren Vorstellungen von Spahn in seinem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, die längst überfällige Erhöhung des Personalschlüssels. Allerdings soll dies zunächst nur für die Krankenhäuser gelten. Die gesetzliche Vorgabe für einen Personalschlüssel nach einem sog. „Pflegepersonalquotienten“ aus der Zahl der Beschäftigten und dem gesamten Pflegeaufwand bis 2020 ist eher Ankündigung als nachhaltige Verbesserung.  Die hierfür erforderlichen Angaben in den Krankenhäusern sind vielfach gar nicht vorhanden. Zudem müssten sie nach der Pflegeintensität einzelner Stationen differenziert werden. Der von Verdi in langen Streiks durchgesetzte Tarifvertrag für eine bessere Personalausstattung und vor allem die Anforderungen bei der Umsetzung in die Praxis könnten hierbei wichtige Anhaltspunkte bieten. Allerdings müssten derartige Verbesserungen ebenfalls bei der häufig desolaten Personalausstattung sowie der Tarifbindung gerade in der Altenpflege erfolgen.

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