Ausbildung – Recht auf Übernahme!

Beitrag per E-Mail versenden

Täglich wird in den Medien verkündet, es fehle an Bewerbern für die betriebliche Berufsbildung .In ihren Internetportalen berichten die Wirtschaftsverbände  über umfassende und krative Marketingstrategien der Betriebe zur Gewinnung von Auszubildenden. Dabei stehen vielfältige Hilfen bei der Qualifizierung bis zum sozialen Engagement im Mittelpunkt. Es wird inzwischen von einem Bewerbermarkt für Auszubildende gesprochen.  Die Defizite bei der Besetzung von Ausbildungsstellen  würden  eine ernsthafte Gefährdung für die Zukunft der Wirtschaft  darstellen.

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka äußerte sich verschiedentlich besorgt zu der wachsenden Neigung junger Menschen, an Stelle einer betrieblichen Berufausbildung weiterführende Bildungswege einzuschlagen. Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung seit für sie ein wesentliches Anliegen. Dabei soll die Stärkung der betrieblichen Berufsbildung einen Schwerpunkt ihrer politischen Arbeit ausmachen.

Ergänzt werden die pauschalen Klagen der Wirtschaft über die mangelnde Ausbildungsbereitschaft durch Kritik an der unzureichenden Ausbildungsfähigkeit und  Ausbildungsreife der jungen Menschen. Vor allem fehlten neben  Grundkenntnissen der Rechtschreibung und  Mathematik  die erforderlichen sozialen Kompetenzen.

Der  Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat vor zwei Jahren in einem viel beachteten Konzept „Jobperspektive 2025 – Fachkräfte für Deutschland“ auf die Potentiale einer besseren Ausschöpfung der Fachkräftereserven zum Ausgleich des Rückgangs der Erwerbspersonen bis 2025 um 6,5 Millionen  aufmerksam gemacht. Dabei spielt auch die Verringerung der Zahl der Abbrüche nicht nur bei der generellen Schulbildung sowie im Studium, sondern auch bei der betrieblichen Berufsausbildung  eine entscheidende Rolle. Bis 2025 könnten hierdurch zwischen 100 000 und 300 000.zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden.

Darüberhinaus ist die BA gefordert, auf Initiativen von Politik und Wirtschaft, die Anwerbung junger Menschen für Arbeit und Berufsbildung aus den EU Krisenländern aktiv zu betreiben.  Mit Hilfe des sog. Mobi Pro EU Programms der Bundesregierung können hierzu öffentliche Fördermittel von Mitgliedsländern mit einer Arbeitslosenquote über 25 Prozent beansprucht werden. Darüberhinaus können die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur finanziellen Unterstützung der beruflichen, betrieblichen und gesellschaftlichen Eingliederung  eingesetzt werden.Nach anfänglicher Überziehung der diesbezüglichen Etatansätze und vorübergehender Schließung ist  das Mobi Pro EU Programm wieder angelaufen- mit Beschränkung der Teilnehmerzahlen und auf Ausbildung.

Bei diesem Öffentlichkeitswirbel um die sog. Fachkräftelücke und ihre wachstumshemmenden Auswirkungen mutet es schon seltsam an, wenn die BA erst vor wenigen Wochen feststellen musste: Zu Beginn des Ausbildugnsjahres 2014 gibt es noch über 100 000 unversorgte Ausbildungsplatzbewerber. Nach Schätzungen des DGB sindmindestens noch einmal so viele junge Menschen hinzuzurechnen, die sich in sog. Warteschleifen von Bildung, Arbeitsförderung und prekärer Arbeit befinden und vergeblich nach betrieblicher Berufsbildung suchen. Weitgehend unberücksichtigt  bleiben  behinderte  und schwerbehinderte Jugendliche, die kaum eine Chance auf eine betriebliche Berufsbildung und damit berufliche Perspektiven haben. Von den  schwerbehinderten jungen Menschen schafft es gerade einmal ein Prozent in eine betriebliche Berufsbildung. Die Folgen sind für die Betroffenen besonders bitter: Nicht nur haben sie mit ihrer Behinderung zu kämpfen. Darüberhinaus gibt es für sie kaum Chancen auf berufliche Perspektiven und gesellschaftliche Integration. Vielmehr steigt die Arbeitslosigkeit gerade bei diesen Personengruppen, während sie generell spürbar zurückgegangen ist. Die Anforderungen aus der UN Behindertenrechtskonvention nach der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Wirtschaft und Gesellschaft rücken in weite Ferne.

Dem zuständigen Vorstand der BA, Heinrich Alt, ist daher zuzustimmen, wenn er ein Recht junger Menschen auf betriebliche Berufsbildung fordert.  Die Partner aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften im Ausbildungspakt der Bundesregierung werden dazu Lösungen finden müssen.

Geradezu widersinnig ist es, wenn jetzt festgestellt werden muss,  dass  68 000  junge Menschen nach der Ausbildung von ihrem Betrieb nicht übernommen werden. Auch wenn sich  die generelle Lage in Wirtschaft und Beschäftigung spürbar verbessert hat, ist an die Jahre nach 2005 zu erinnern. Damals lauteten die medialen Schlagzeilen: „Nicht Übernahme nach der Ausbildung“,  „Übernahme nach Ausbildung selten“, „Verpflichtung zur Ankündigung der Nichtübernahme“.  Die IGMetall Jugend verbreitete ihre  Arbeitshilfe  „Übernahme nach der Ausbildung“. Daraufhin haben die Gewerkschaften –mit unterschiedlicher Kraft ihrer Organisationsstärke – Beschäftigungssicherungs- und Beschäftigungsbrücken – Tarifverträge mit einer Verpflichtung der Arbeitgeber zur Übernahme nach der Ausbildung vereinbart.  Darauf muss jetzt wieder verwiesen werden. Dabei geht es vor allem darum, dass die tariflichen Regelungen zur Übernahme nach der Ausbildung auch eingehalten werden. Dies mag in der Metall- und Elektroindustrie mit ihrem hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad und  Besetzung mit Betriebsräten noch angehen. Aber schon im Handwerk, noch mehr aber in den personenbezogenen Dienstleistungen sowie in den Klein- und Kleinstbetrieben ist dies kaum  umsetzbar- wenn denn überhaupt derartige tarifliche Regelungen bestehen.

Erforderlich ist daher nicht nur ein Recht auf Ausbildung sowie die Einführung der in der Agenda 2010 vorgesehenen Ausbildungsumlage – bei weniger als 25 Prozent der Betriebe, die überhaupt ausbilden längst überfällig. Ebenso erforderlich ist ein gesetzliches Recht auf Übernahme nach der erfolgreich absolvierten betrieblichen Berufsbildung. Abgesehen von den betrieblichen Leuchttürmen, die im Interesse der jungen Menschen hervorragende Ausbildugnsleistungen erbringen und teilweise auch über Bedarf ausbilden ist  die Vermutung nicht von der Hand zu weisen, dass  die Auszubildenden vor allem im Interesse des Betriebes eingesetzt werden und nach der Ausbildung die Übernahme in reguläre Arbeit verweigert wird. Wie dies alles zu dem generellen Jammern der Wirtschaft über den Mangel an Fachkräften und Auszubildenden passen soll, wird die Bildungs- und Arbeitsmarktpolitiker auch für die nächsten Jahrzehnte beschäftigen. Dies gilt umso mehr, als die betriebliche Berufsbildung in der Bundesrepublik als wesentlich für die Bekämpfung der dramatisch hohen Arbeitslosigkeit junger Menschen in vielen Mitgliedsländern der EU und ganz besonders  den südeuropäischen Krisenländern angesehen wird.

Hinterlassen sie einen Kommentar

Pflichtfelder *


eins × 7 =