Aussetzung der pauschalen Heraufsetzung der Regelaltersgrenze

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Das Netzwerk für eine gerechte Rente hat in seinen Monitoring-Berichten festgestellt, dass die wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen für eine Anhebung des Rentenalters auch in den Jahren der guten konjunkturellen Entwicklung und der Verbesserung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer keinesfalls vorliegen.

2010 soll die Bundesregierung an Bundestag und Bundesrat nach dem Altersgrenzenanpassungsgesetz (§ 154 Absatz 4 Satz 1 SGB VI) über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Bericht erstatten. Zudem soll sie eine Einschätzung darüber abgeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.

Das Netzwerk für eine gerechte Rente (DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband VdK Deutschland, Sozialverband Deutschland SoVD, Katholische Arbeitnehmerbewegung Deutschland, Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen, Deutscher Frauenrat, Seniorenverband – Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen, der Jahresringe Gesamtverband e.V., die Volkssolidarität Bundesverband e.V.) hat in seinen Monitoring-Berichten festgestellt, dass die wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen für eine Anhebung des Rentenalters auch in den Jahren der guten konjunkturellen Entwicklung und der Verbesserung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer keinesfalls vorliegen. Darüberhinaus werden sich die Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer in der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, die sich erst im kommenden Jahr voll auswirken dürfte, erheblich verschlechtern. Dies ist bereits jetzt deutlich erkennbar.

Es ist wirtschaftlich, sozial und politisch nicht vertretbar, in dieser größten Finanz- und Wirtschaftskrise seit den 1930er Jahren, an der Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ab 2012 festzuhalten. Selbst wenn diese Heraufsetzung des Rentenalters in Stufen bis zum Jahre 2029 ausgedehnt werden soll, bedeutet dies für die Arbeitnehmer eine erhebliche Verunsicherung und zerstört das Vertrauen in die solidarische gesetzliche Rentenversicherung. Wie amtliche Berichte der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesregierung deutlich zeigen, müssen Millionen Menschen befürchten, trotz jahrzehntelanger harter Arbeit sowie hohen Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern im Alter in die Armut zu fallen. Dies ist die Folge jahrzehntelanger gesetzlicher Absenkungen des Rentenniveaus. Dies wir durch die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiter verschärft. Dabei soll keinesfalls vernachlässigt werden, dass immer unter Abwägung der wirtschaftlichen, sozialen und demographischen Veränderungen eine Balance zwischen der Belastung der Beitragszahler und der Rentner gefunden werden muss. Durch die jahrzehntelangen Verschlechterungen des Rentenniveaus und der Rentenleistungen sind die Belastungen in den kommenden Jahrzehnten einseitig auf die Rentner und die Rentenleistungen verlagert worden.

Die im Gesetz vorgesehene Überprüfung der Heraufsetzung der Altersrente ab 2010 muss ohne Tricks und Ausweichmanöver vorgenommen werden. Nach allen bisherigen Erkenntnissen kann nur der Schluss gezogen werden, die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auszusetzen. Dies wäre im Übrigen ein wichtiger Beitrag zur Konjunkturpolitik und der dringend notwendigen Stärkung der Binnennachfrage. Rentner und Renteneinkommen werden in den nächsten Jahrzehnten ein Drittel unserer Bevölkerung betreffen und damit auch eine gewichtige Nachfragemacht in unserer Wirtschaft darstellen.

Zur Bekämpfung der weltweit größten Finanz- und Wirtschaftskrise seit den 1930er Jahren ist die Große Koalition neue Wege mit erheblichen Tabu-Brüchen gegangen: Hunderte von Milliarden schwere Rettungsschirme auf Kosten der Steuerzahler für die marode Finanzindustrie und notleidende Wirtschaftsbetriebe bis hin zur Einflussnahme des Staates auf Unternehmensentscheidungen und in Einzelfällen sogar Übernahme der Mehrheitsanteile. Auch mit der Abwrackprämie sowie der erheblichen Erweiterung und Erleichterung der Kurzarbeit ist die Bundesregierung unkonventionelle Wege gegangen – mit gutem Erfolg. In Deutschland konnte der Anstieg der Arbeitslosigkeit bislang in Grenzen gehalten werden. Die Aussetzung der pauschalen Heraufsetzung auf 67 Jahre ab 2012 aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen würde daher durchaus in eine derartige Konjunktur-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik passen. Sie ist nicht nur eine folgerichtige Antwort auf die Krise, sondern eine notwendige Maßnahme, um weitere Arbeitslosigkeit und Armut zu verhindern.

Die Bundesregierung hat auf Initiative unseres Bundesarbeitsministers Olaf Scholz bereits wichtige Weichen zur Glaubwürdigkeit der Altersrente gesetzt, indem sie die Minderung der Rentensteigerungen durch den Riester-Faktor ausgesetzt und eine Sicherungsklausel gegen eine Absenkung der Rentenzahlungen per Gesetz beschlossen hat. Dies sind wesentliche Beiträge zur Ergänzung der dringend erforderlichen Konjunkturpakete, um einen dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Die pauschale Heraufsetzung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahren in Stufen zwischen 2012 und 2029 wird die Absenkung des Rentenniveaus weiter verschärfen. Schon jetzt ist bereits die Hälfte aller Menschen, die neu in die gesetzliche Altersrente gehen, von Rentenabschlägen betroffen. In den neuen Bundesländern sind dies sogar 63 Prozent bei den Männern und 74,5 Prozent bei den Frauen. Dies ist zum einen eine Folge der hohen gesundheitlichen Belastungen im Arbeitsleben. Trotz jahrzehntelangen Forschungen und Modellprojekten sind altersgerechte Arbeitsbedingungen über einige strahlende Leuchttürme in der Wirtschaft nicht hinausgekommen. Viele Arbeitnehmer können die Belastungen ihrer Arbeit kaum bis zum 60sten Lebensjahr – und noch weniger darüber hinaus überhaupt durchhalten. Überdies findet in Betrieben und Verwaltungen ein gewaltiger Prozess des Mobbing gegen Ältere statt, so dass viele gezwungenermaßen den Rückzug aus dem Erwerbsleben antreten. Dies ist aber auch eine Folge der hohen Langzeitarbeitslosigkeit, wobei für diese Zeiten nur minimale Rentenbeiträge gezahlt werden. Die Rentenabschläge betragen pro Jahr eines vorzeitigen Eintritts in die Altersrente 3,6 Prozent.

Verschärft wird dies durch die Reformen auf dem Arbeitsmarkt: die massive Verkürzung der Dauer des ALGI und den Absturz in die bedürftigkeitsorientierte Grundsicherung ALGII, das gesetzliche Verschließen aller Möglichkeiten zum vorzeitigen Bezug der Altersrente ohne Abschläge sowie die erhebliche Verschlechterung der Erwerbsminderungsrenten, die zudem auch mit Abschlägen bis zu 10,8 Prozent versehen werden.

Durch massive arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen auf Initiative unseres damaligen Bundesarbeitsministers Franz Müntefering konnten die über 50-jährigen und teilweise auch über 55-jährigen Arbeitslosen in den beiden Jahren der guten konjunkturellen Entwicklung bis etwa Mitte 2008 in Beschäftigung gebracht werden. Dies gilt allerdings nicht für die über 60-Jährigen, die nach wie vor nur zu etwa einem Drittel überhaupt erwerbstätig sind. Zudem ist bereits jetzt abzusehen, dass im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und Verschlechterung der Beschäftigungschancen dies vor allem wieder ältere Arbeitnehmer treffen wird. Ihre Chancen auf eine Beschäftigung werden weiter abnehmen. Das bedeutet, dass für viele ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose nach der Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters ab 2012 die Rentenabschläge noch höher ausfallen werden. Da zudem Langzeitarbeitslose mit 63 Jahren in die vorgezogene Altersrente gehen müssen, hätten sie heute mit Abschlägen von 7,2 Prozent zu rechnen- bei einer Regelaltersgrenze von 67 mit 14,4 Prozent – und dies für ihr gesamtes weiteres Leben.

Wie aktuelle Umfragen zeigen, ist die große Mehrheit der Bevölkerung klar gegen die geplante Heraufsetzung der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Wenig stichhaltig sind die Argumente, ein Aufschub würde zu erhöhten Belastungen für die jüngere Generation als Beitragszahler führen. Die gesetzliche Altersrente hat nach wie vor erhebliche Lasten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu tragen, die von allen Steuerzahlern und nicht nur von den Beitragszahlern zu finanzieren sind (insbesondere die deutsche Renteneinheit). Darüberhinaus werden die steuerlichen Subventionen für die private Altersversorgung nach Angaben der Deutschen Bundesbank 2009 12,5 Mrd. Euro verschlingen. Es sind mithin genügend Spielräume vorhanden, die Aussetzung der Rente mit 67 ab 2012 zu finanzieren, ohne die Beitragszahler unzulässig zu belasten.

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