Keine Schlechterstellung für Menschen mit Behinderungen

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Die 6. Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedVO) scheint nach mehreren Jahren der streitigen Auseinandersetzungen vor allem zwischen Bundesarbeitsministerium und Behindertenverbänden in eine neue Phase zu gehen. Dabei sind sowohl die Beurteilung der Behinderungen wie auch die Verfahren zur Festlegung des Grades der Behinderung (GdB) an den geänderten Grundsätzen für die Bemessung von Behinderungen anzupassen. Dabei geht es darum, an Stelle der bisher vorrangigen Ausrichtung an Defiziten der Menschen mit Behinderungen ihre Teilhabe an der Gesellschaft in den Mittepunkt zu stellen.

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