Hartz-IV-Regelsätze erhöhen

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Gerade hat das Bundeskabinett über die Neuberechnung der Regelsätze entschieden. Damit werden sie um “ganze” 7 Euro von 432 auf 439 Euro angehoben. Nach unserer Bewertung als SoVD wird damit immer noch nicht der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, eine ausreichende Transparenz der Berechnungsmethoden und -verfahren sowie ein Niveau sicherzustellen, dass auch für Hartz-IV-Empfänger gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.

Die bereits bei den vorherigen im Fünfjahres-Turnus stattfindenden Neuberechnung haben wir auf die erheblichen Schwachstellen hingewiesen – vor allem die soziale Spirale nach unten bei der Orientierung an den untersten 15 Prozent bei Alleinstehenden und 20 Prozent bei Familien.

Gleichzeitig werden zwar nicht mehr alle Hartz-IV-Empfänger in die Berechnungsgrundlagen einbezogen, jedoch die Aufstocker, die mithin neben Arbeit und Niedrigeinkommen Hartz-IV-Leistungen beziehen müssen. Dadurch wird die Berechnungsgrundlage für die Regelsätze nach unten gedrückt. Im Ergebnis bliebt es bei den seit Jahren von Sozialverbänden und Gewerkschaften als völlig unzureichend bewerteten Regelsätzen. Dies hat sich in der Corona-Krise weiter verschärft.

Besonders dramatisch ist der hohe Anteil von Kindern in Hartz IV. Weiterhin ist es nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass für wesentliche längerlebige Haushalts- und Konsumgüter jahrzehntelang gespart werden müsste und deren Anschaffung somit aussichtslos ist. Dies würde genauso für Waschmaschinen gelten wie für die Beschaffung eines PKWs, der gerade in ländlichen Gebieten für Arbeit und Leben unverzichtbar ist.

>>> hier meine Presseerklärung

>>> hier die Stellungnahme des SoVD

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