Berliner LADG – gutes Beispiel für alle Bundesländer

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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 4. Juni 2020 nach jahrelangem Streit endlich das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Damit wird eine wesentliche Lücke bei der Gerechtigkeit und Teilhabe für Menschen mit Handicaps der verschiedensten Formen geschlossen. In Zukunft können auch chronisch Kranke, sozial Schwache und Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Antidiskriminierung durchsetzen. Ebenfalls entscheidend ist, dass damit auch der Schutz vor Diskriminierungen gegenüber öffentlichen Dienststellen erfolgt.

Für die betroffenen Menschen ausschlaggebend ist die Erleichterung bei der Beweisführung, dass eine mögliche Diskriminierung vorliegt sowie die Unterstützung durch ihre Verbände, ohne dass sie selbst auftreten müssen. Die harschen Angriffe einzelner Interessenvertreter sind entschieden zurückzuweisen. Keinesfalls werden einzelne Polizisten an der Ausübung ihres Sicherheitsauftrages behindert, da sich Beschwerden immer nur gegen öffentliche Stellen und deren generelle Anweisungen richten. Außerdem sei es eine unzulässige Verkürzung, die Kritik am LADG auf die Polizei zu konzentrieren.

Vielmehr richte sich das LADG gegen Diskriminierungen aller öffentlichen Stellen sowie verschiedenster Institutionen, Einrichtungen und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Die umfangreiche Liste dieser Stellen macht die Bedeutung der verbesserten Antidiskriminierungspolitik durch das LADG weit über die Polizei hinaus deutlich. Auch die übrigen Bundesländer sind aufgefordert, diesem guten Beispiel für eine verbesserte Antidiskriminierungspolitik zu folgen.

>>> hier mein Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Berliner Abgeordnetenhaus, welches vor der Abstimmung an diese gesendet wurde

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