Fachkräfteeinwanderungs-Gesetz – kein Alibi für Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen!

Beitrag per E-Mail versenden

Im Koalitionsvertrag hatte sich die GroKo auf ein Einwanderungsgesetz zur „Steuerung von Zuwanderung in den Arbeitsmarkt“ verständigt. Damit soll der sich ausweitenden Fachkräftelücke begegnet werden. Nach längeren Auseinandersetzungen hat die GroKo ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen; dies tritt zum 1. März 2020 in Kraft. Dabei geht es um die Steuerung der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt aus Drittländern außerhalb der Europäischen Union (EU). In Zukunft soll die Zuwanderung nicht nur von Akademikern, wie bisher, sondern auch von Fachkräften mit abgeschlossener Ausbildung oder mehrjährigen Berufserfahrungen erleichtert werden.

Vorgesehen ist insbesondere die Aufgabe der Vorrangprüfung, wenn ein Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorliegen. Es entfallen mithin Prüfung und Nachweis, dass keine Arbeitnehmer aus dem Inland oder EU-Ausland für diese Tätigkeiten zur Verfügung stehen. Ebenfalls wird auf die Begrenzung für sog. Engpassberufe verzichtet, wenn eine anerkannte Berufsausbildung vorliegt. Wie häufig gibt es auch bei diesem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wichtige Verbesserungen und einige Fallstricke.

Bis 2030 wird das inländische Erwerbspotential in Deutschland um etwa 3.6 Mio. zurückgehen und könnte damit auch das Wirtschaftswachstum beschränken. Dabei ist bereits angenommen, dass die Nettozuwanderungen im Jahr wie im langfristigen Trend etwa 200 000 ausmachen und die Erwerbstätigkeit von Älteren und Frauen erheblich angestiegen ist. Es bleibt daher die Notwendigkeit eines weiteren Ausgleichs der sich ausweitenden Lücke zwischen Angebot von und Nachfrage nach Arbeitskräften. Dazu könnte die Erleichterung der arbeitsbezogenen Zuwanderung wie im Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgesehen, beitragen. Unabhängig davon bleibt die Herausforderung der Eingliederung von Flüchtlingen in Arbeit und Gesellschaft vor allem auch aus humanitären Gründen.

Ausschlaggebend dabei ist weiterhin, dass die Erwerbschancen für die sog. benachteiligten Personengruppen mit hoher Langzeitarbeitslosigkeit trotz der vergleichsweisen guten Wirtschaftslage ausgeweitet werden müssen. Ein weiteres Qualifikationspotential liegt in der Ausweitung der Arbeitszeit bei der Beschäftigung vor allem von Frauen. Hierzu müssen die auf über 7.4 Millionen explodierten Minijobs durch reguläre Teilzeit und Vollzeit ersetzt werden. Ebenfalls bleibt die dringende Notwendigkeit, gerade in den Mangelberufen Löhne und Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Besonders betroffen sind die Gesundheits- und Pflegeberufe, in denen in fast allen Regionen der Bundesrepublik Arbeits- und Fachkräftemangel herrscht. Die Bundesagentur für Arbeit betreibt hierbei schon seit mehreren Jahren eine aktive Anwerbepolitik in den Philippinen (vor Ort) und ist dabei dies auch auf andere Länder in Asien und Nordafrika auszuweiten. Zudem hat Bundesgesundheitsminister Spahn erst kürzlich eine medienwirksam Anwerbetour für Gesundheits- und Pflegeberufe in den Kosovo unternommen. Ein wesentliches Problem bleibt allerdings, dass trotz aller Anwerbebemühungen erhebliche Barrieren bestehen: insbesondere bei Sprache, kulturellen Bedingungen, Eigenbedarf insbesondere in Teilen von Osteuropa, sowie für die betroffenen ausländischen Menschen Schwierigkeiten bei der Anpassung an die Arbeits- und Lebensbedingungen in Deutschland.

Hinterlassen sie einen Kommentar

Pflichtfelder *


+ acht = 15