Maischberger Talkrunde – Kaum Chefinnen, weniger Geld: Werden Frauen immer noch benachteiligt?

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In dieser Talkrunde ging es um den Kampf von Frauen in der Filmentwicklung bei der Gelsenkirchener Firma Heinze um gleichen Lohn für gleiche Arbeit: Die 53 Frauen waren bereits seit längerer Zeit beschäftigt und erhielten zu Ihrem Lohn einen Zuschlag von durchschnittlich 0,19 Pfennig. Nach Einführung des Nachtarbeitsverbots für Arbeiterinnen wurden 16 Männer eingestellt, die unabhängig von ihrem Nachtarbeitszuschlag eine Zulage von 1,50 DM erhielten. Die Männer kamen mithin insgesamt auf erheblich höhere Löhne, obwohl sie die gleiche Arbeit erledigten wie die Frauen.

Nachdem dies einigen Frauen zufällig wegen eines verlorenen Lohnzettels eines ihrer männlichen Kollegen bekannt wurde, habe sie in zähem Einsatz mit Unterstützung eines Betriebsrates und der zuständigen Gewerkschaft IG Druck und Papier Arbeitsgerichtsprozesse auf allen drei Ebenen geführt. Das BAG hat am 9. September 1981 entschieden „dass der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung, der inhaltlich von Gleichbehandlungsgrundsatz des Art 3, Abs. 2 Grundgesetz und vom Benachteiligungsverbot des Art. 3, Abs. 3 Grundgesetz geprägt sei, auch bei übertariflichen Zulagen jede Differenzierung nach Geschlecht verbiete.“

Allerdings ging die Firma Heinze 1983 infolge hoher Verschuldung in Konkurs, so dass die vom BAG verfügten Nachzahlungen nur teilweise erfüllt wurden. Im Anschluss an das BAG Urteil wurden jedoch weitere Prozesse um gleichen Lohn für Frauen geführt.

Bei der Diskussion in der Talkrunde wurde die gesamte Thematik der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen angesprochen. Ausgangpunkt war die auch bald 30 Jahre nach dem von den Heinze Frauen erstrittenen BAG Urteil immer noch bestehende Lohnlücke zu Lasten der Frauen zwischen 21 und 23 Prozent. Selbst nach Bereinigung aller unterschiedlichen Strukturmerkmale der Beschäftigung verdienen Frauen immer zwischen 6 und 8 Prozent weniger als Männer.

Bildunterschrift (von links nach rechts: Sandra Maischberger, Judith Williams (Unternehmerin), Ursula Engelen-Kefer) Foto: Theresa Collum, Judith Williams GmbHDabei wurden gegenüber den herkömmlichen bekannten Strukturmerkmalen für die Benachteiligung von Frauen – vor allem einseitige Auswahl frauentypischer Berufe, deren erheblich schlechterer Bewertung und Entlohnung, der häufig unzureichenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf, des hohen Ausmaßes an Teilzeitarbeit bis zu Minijobs, der Nachteile beim beruflichen Aufstieg – die sublimen Formen der Diskriminierung in der gesellschaftlichen Wertestellung deutlich.

Bei der Debatte über Quotenregelungen in führenden Positionen der Wirtschaft prallten die Gegensätze zwischen den Befürwortern in der Talkrunde – Frauen in Politik (Schulze, die Grünen) Unternehmen (Williams)  Gewerkschaften (Engelen-Kefer)  sowie einem männlichen Journalisten und Publizisten (Schumacher)- mit der scharfen Gegenposition des Unternehmensberaters (Sprenger) aufeinander. Dabei wurden die immer noch vorhandenen gravierenden gesellschaftlichen Hürden für die Gleichberechtigung der Frauen besonders deutlich – eine unerfüllte Herausforderung der Gerechtigkeit.

>>> Einladung zur Sendung

>>> Artikel über die Sendung in Focus Online

>>> Artikel über die Sendung in Welt Online

>>> Artikel über die Sendung in Spiegel Online

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