DGB Fachtagung: Verlässlicher Generationenvertrag – Was brauchen wir für eine gute Rente

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Mit guter Besetzung und lebhaften Diskussionen fand die rentenpolitische Fachtagung des DGB im Rahmen seiner Kampagne „Rente muss für ein gutes Leben reichen“ statt.

DGB_Stadtverband_Generationenvertrag_20181011_001Dabei ging es vor allem darum, deutlich zu machen, dass der angebliche Generationenkonflikt vorgeschoben wird, um die ungerechte Verteilung von Einkommen, Vermögen, Steuern sowie Bildungs- und Arbeitschancen zu verdecken.

Im Mittelpunkt stand die einvernehmliche These, dass die solidarische gesetzliche Altersrente wieder den maßgeblichen Anteil an der Sicherung des Lebensstandards im Alter gewährleisten muss. Dies erfordert eine Korrektur der Rentenformel um die willkürlichen Kürzungen durch die Riesterrente im Alter sowie bei Erwerbsminderung. Das Rentenniveau muss mithin stufenweise wieder auf 53 Prozent (Netto vor Steuern) angehoben werden wie vor der Absenkung durch die Riesterrente 2001. Dies ist vor allem entscheidend, um für die zukünftigen Rentnergenerationen Altersarmut zu verhindern.

Auch die erhebliche Benachteiligung von Frauen durch Lohnlücke, Rentenlücke und Überbelastung bei der familiären Sorgearbeit muss sowohl durch Verbesserungen in der solidarischen Altersrente wie der Chancen auf dem Arbeitsmarkt bekämpft werden.

Dazu muss die Armutsfalle „Minijobs“ durch reguläre Teilzeit und Vollzeit mit Sozialversicherungspflicht geschlossen werden.

Die jetzt von der GroKo beschlossene doppelte Haltelinie bis 2025 von 48 Prozent Rentenniveau bei einem Beitragssatz von 20 Prozent ist ein richtiger Schritt, reicht aber keinesfalls aus, um die dramatisch steigende Armutsgefährdung im Alter bis weit in die Mitte der Gesellschaft hinein zu verhindern. Zudem werden die gravierenden Probleme weiterer Absenkungen des Rentenniveaus infolge des demographisch bedingten Eintritts in den Ruhestand der sog. „Babyboomer“ erst nach 2025 eintreten. Auch die Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten durch Aufwertung der Rentenpunkte ist nur ein halbherziger Schritt: Zum einen gilt dies nur für die neu hinzukommenden Erwerbsminderungsrentner, nicht jedoch für die vielen Bestandsrentner, deren EU Renten vielfach an oder unterhalb der Armutsgrenze liegen. Außerdem bleiben die nicht begründbaren Abschläge bei vorzeitigem Eintritt in die Erwerbsminderung bestehen.

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Die auch nach Mütterrenten I und II immer noch vorhandene Benachteiligung der Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, um einen halben Rentenpunkt muss beseitigt werden. Ebenfalls ist die gesamte Mütterrente (I, II) von etwa 10 Mrd. Euro im Jahr aus Steuern zu finanzieren und nicht, wie jetzt vorgesehen, zu Lasten der Beitragszahler und damit der Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung und somit auch der zukünftigen Rentnergenerationen insgesamt.

Dass eine auskömmliche solidarische Rente im Alter und bei Erwerbsminderung für Männer und Frauen möglich ist, wurde am Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung in Österreich nachgewiesen.

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