7. Deutscher Sozialgerichtstag am 27./ 28. September in Potsdam

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Der Mensch im Mittelpunkt – sozialgesetzliche Realität

Kommission zum SGB VI „Frauen und Soziale Sicherheit – Anspruch und Wirklichkeit“

Die Arbeiten der Kommission zum SGB VI „Gesetzliche Rentenversicherung“ waren in diesem Jahr auf die Soziale Sicherung von Frauen ausgerichtet. Entsprechend wurde wesentliche Aspekte in den Vorträgen behandelt: Frauen – Lücke bei Löhnen und Alterssicherung (Prof. Dr. Ursula Engelen-Kefer); Soziale Sicherheit für Frauen – Befunde und Empfehlungen aus dem 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (Christina Schildmann, Hans Böckler Stiftung), Besonderheiten bei Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung an Frauen (Volker Zibulsky, Deutsche Rentenversicherung Bund), Soziale Realität aus Sicht einer Unternehmerin (Sylke Hofmann, Pro Juve, Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe)

Einleitend wurde die Lücke bei Löhnen und der Alterssicherung eingehend dargestellt. Dabei kam es vor allem darauf an, die engen Zusammenhänge zwischen Arbeit und Erwerbseinkommen einerseits und der Altersrente andererseits darzustellen. Dabei ist die Lücke bei den Altersrenten für Frauen mit 54 Prozent weit mehr als doppelt so hoch wie die Lücke bei den Löhnen zwischen 21 und 23 Prozent. Ausschlaggebend hierfür sind zusätzlich zu der Benachteiligung bei den Löhnen vor allem auch die Konzentration auf die geringer bewerteten sog. frauentypischen Berufe, die häufigere und längere Unterbrechung des Erwerbslebens sowie die erheblich niedrigeren Arbeitszeiten mit 40 Prozent Teilzeit und zwei Drittel der insgesamt 7.4 Mio. Minijobs. Dies ist wiederum maßgeblich durch die erheblich stärkere Belastung der Frauen mit der sog. unbezahlten Sorgearbeit in Familie und Partnerschaften begründet. Wie der 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung deutlich macht, leisten Frauen im Schnitt über 50 Prozent mehr an unbezahlter Sorgearbeit als Männer. In den besonders belasteten Zeiten des Lebens – oft mit Berufstätigkeit und Kindererziehung – sind es sogar mehr als doppelt so viel.

Als notwendige Maßnahmen in der Gesellschaftspolitik wurden insbesondere empfohlen: Aufbrechung des in der Sozialen Sicherung noch immer vorherrschenden traditionellen Rollenbildes bei der Verteilung der Verantwortlichkeiten für Erwerbsarbeit und Familie in Partnerschaften.

Bezüglich der Arbeitsmarktbedingungen ist entscheidend: Auflösung der einseitigen Aufgliederung in frauen- und männertypische Berufe sowie der Unterschiede bei der Bewertung zu Lasten der Frauen insbesondere bei den personenbezogenen Dienstleistungen, vor allem Erziehung, Betreuung, Bildung und Pflege; Umwandlung der explodierten Minijobs (geringfügige Beschäftigung ohne  Sozialversicherungspflicht für die Arbeitnehmer) in reguläre Teilzeit und Vollzeit mit Sozialversicherung; Anhebung der gesetzlichen Mindestlöhne auf ein armutsfestes Niveau (nach derzeitigem Stand von 9,14 Euro auf 13 Euro pro Stunde).

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist entscheidend, dass die Verschlechterungen seit den Riester Reformen von 2001, die Frauen noch mehr treffen als Männer, wieder rückgängig gemacht und die gesetzliche Altersrenten – mit 9o Prozent der Alterssicherung – wieder den Lebensstandard maßgeblich absichern. Die sog. Mütterrenten I und II für vor 1992 geborene Kinder sind auf ein diskriminierungsfreies Niveau anzuheben und aus Steuermitteln zu finanzieren. Die Koalitionsvereinbarungen der Bundesregierung bringen zwar eine Niveauverbesserung, sind aber bei weitem nicht ausreichend. Vor allem belasten sie weiterhin die Beitragszahler mit den erheblichen Ausgaben solcher gesamtgesellschaftlichen Ausgaben wie den Mütterrenten. Dies wird früher oder später die gesamte Rentenversicherung gefährden.

Bedeutend ist auch die menschen- und vor allem auch frauengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen in den Berufsbereichen mit den höchsten gesundheitlichen Gefährdungen: Gesundheitsberufe, Verwaltung, Handel und Verkehr. Ausschlaggebend dabei sind sowohl eine quantitativ und qualitativ ausreichende personelle Besetzung einschließlich der gesamten Personal- und Qualifizierungspolitik, dabei auch bei der Entlohnung und einer unabhängigen Konfliktlösung. Ebenso erforderlich sind verbesserte Rahmenbedingungen bei der Infrastruktur für die Unterstützung bei der unbezahlten Sorgearbeit.

Besondere Bedeutung kommt auch der Anpassung der Gesetzeslage hinsichtlich selbständiger Tätigkeiten zu. Dies gilt gleichermaßen für die Digitalisierung sowie die unsteten Beschäftigungsverhältnisse. Hierbei geht es vor allem um: Obligatorische Einbeziehung in soziale Sicherungssysteme, Einkommensadäquate Beiträge; Berücksichtigung der Unregelmäßigkeiten bei Aufträgen und Einkommen, vor allem auch für selbständige Elternteile; Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen bei Kinderbetreuung und ganztägigen Schulen.

Insgesamt wurde zu diesen Anforderungen an die Verbesserung der Alterssicherung von Frauen empfohlen, die positiven Beispiele in anderen europäischen Ländern zu prüfen, z.B. in Österreich und Schweden.

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