Mit ihrer Fachtagung am 10. April 2018 in Schwerin wollte die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) einen Beitrag zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit und damit gleichzeitig zur Fachkräftesicherung leisten. Die berufliche Eingliederung Langzeitarbeitsloser ist eine der wesentlichen Anliegen des Vorstandes der BA und ebenfalls eine der konkreten Aufgaben in der Koalitionsvereinbarung. Dazu soll eine neue gesetzliche Grundlage im SGB II zur “Teilhabe an Arbeit für alle” geschaffen werden, die für 150 000 Langzeitarbeitslose eine öffentlich geförderte Beschäftigung ermöglicht. Hierzu werden über vier Jahre 4 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Hierbei kann es nicht zu einer Neuauflage von ABM oder Ein-Euro-Jobs kommen. Wesentlich ist daher sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu Mindestlöhnen oder Tarif- bzw. ortsüblichen Löhnen; einer Laufzeit über mehrere Jahre; die Förderung den jeweiligen beruflichen “Stärken” der betroffenen langzeitarbeitslosen Menschen und die Sinnhaftigkeit der angebotenen Tätigkeiten.
Inzwischen hat die Problematik der Langzeitarbeitslosigkeit durch die öffentlichen Auseinandersetzungen zunehmende politische Bedeutung auch in der Neuauflage der Großen Koalition erlangt. Dabei geht es insbesondere um die Zukunft von Hartz IV, vor allem des Sanktionssystems sowie Höhe und Inhalte der Grundsicherung, Lohnabstand zu unteren und mittleren Einkommen sowie die verschiedenen Versionen eines Grundeinkommens von bedingungslos bis solidarisch.
Für die BA ist vordringlich, dass die gegebenen sowie die nach Koalitionsvertrag neu zu schaffenden gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten der BA in den Arbeitsagenturen und Job Centern bestmöglich zur Integration Langzeitarbeitsloser eingesetzt werden. Dazu ist auch der Ausbau eines öffentlichen Beschäftigungssektors erforderlich. Gleichzeitig kommt es jedoch entscheidend darauf an, im Zusammenwirken aller beteiligten Institutionen präventiv darauf hinzuwirken, dass Langzeitarbeitslosigkeit, Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung über Generationen hinweg durchbrochen wird. Dies erfordert ein rechtzeitiges Zugehen auf die betroffenen Familien, die nicht aus der Verantwortung für sich und ihre Kinder entlassen werden dürfen. Besondere Verpflichtung kommt der Heran- und Einbeziehung der jungen Menschen zu, die häufig ohne Ausbildung und Arbeit mit vielfältigen sozialen Problemen und Ausgrenzung an den Rand der menschlichen Existenz gerückt werden.
Der von der BA seit Jahren gepflegten Zusammenarbeit in der Europäischen Union kommt zunehmende Bedeutung zu. Auch hierzu sind in der Koalitionsvereinbarung Aufgaben enthalten, insbesondere der ausdrückliche Auftrag zur Erhaltung der Strukturfonds. Dies gilt vor allem für den Europäischen Sozialfonds, der für die laufende Legislaturperiode 2014 bis 2020 7,5 Mrd. Euro für die Unterstützung der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland enthält. Da hierdurch grundsätzlich die Ausgaben hälftig von der EU sowie der jeweiligen nationalen Regierung übernommen werden, bedeutet dies einen gesamten Finanzierungsbeitrag für ESF Projekte in Deutschland von 15 Mrd. Euro in der laufenden Siebenjahresperiode. Hiermit werden hauptsächlich arbeitsmarktpolitische Projekte unterstützt, die zusätzlich zur nationalen Arbeitsmarktpolitik erfolgen müssen und in der Praxis häufig auf die Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen mit den verschiedensten Vermittlungshemmnissen gerichtet sind. Dabei wird es für die zukünftige Förderperiode ab 2021 vor allem darauf ankommen, dass die Mittel des ESF nicht infolge des Brexits gekürzt werden.
>>> Konzept und Programm der Fachtagung
>>> Einladung zur Pressekonferenz