Anhörung zur Zukunft der Rentenversicherung im Deutschen Bundestag am 23. Januar 2017

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Der Deutsche Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales wird am 23.1. zwischen 15 und 16 Uhr eine öffentliche Anhörung zur Zukunft der Rentenversicherung durchführen. Dabei geht es um die Stellungnahme zu dem Renten- und Alterssicherungsbericht 2016 der Bundesregierung, den diesbezüglichen Stellungnahmen des Sozialbeirats sowie zwei Anträgen der Partei Die Linke und einem Antrag der Partei Bündnis 90/ Die Grünen.

Im Mittelpunkt steht dabei die Zukunftsfähigkeit des sog. Drei-Säulen-Modells der Riesterreformen von 2001. Dabei wurde ein wesentlicher Paradigmenwechsel in der Rentenversicherung vorgenommen: Zur Sicherung des Lebensstandards im Alter sollte zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung angespart werden. Dies wird von der Bundesregierung bis zu 4 Prozent vom Bruttoeinkommen über öffentliche Zulagen oder steuerliche Subventionen gefördert. Im gleichen Ausmaß verringert sich das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung durch einen Dämpfungsfaktor (Riesterfaktor). Dabei wird von der Fiktion ausgegangen, dass alle Rentner die ergänzende kapitalgedeckte Zusatzversicherung in der maximal geförderten Höhe von 4 Prozent vom Bruttoeinkommen ansparen. Dies ist nach heute 15 Jahren jedoch nur für etwa ein Drittel der betroffenen Rentner erfolgt und dann auch nicht in der erwarteten Höhe. In den Folgejahren wurden weiterhin die demographisch bedingte Schrumpfung und Alterung von Bevölkerung und Erwerbspersonen als zusätzliche Dämpfungsfaktoren in die gesetzliche Rentenformel eingeführt. Gleichzeitig erfolgte eine gesetzliche Deckelung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – auf 20 Prozent 2020 und 22 Prozent 2030. Im Gegenzug wurden gesetzliche Haltelinien beim Abfall des Rentenniveaus festgelegt: 46 Prozent 2020 und 43 Prozent 2030.

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>>> hier die Liste der Sachverständigen

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