Rentenwahlkampf eröffnet

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Es ist noch nicht lange her, dass gleich mehrere Spitzenpolitiker eine umfassende Rentenreform angekündigt haben, um die drohende Altersarmut zu bekämpfen – an vorderster Front der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer sowie der Vorsitzende der SPD und Vizekanzler Sigmar Gabriel und schließlich auch die zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Aus der mit großem Öffentlichkeitswirbel begleiteten Sitzung des  Koalitionsausschusses zu den rentenpolitischen Weichenstellungen der Groko  ist allerdings nur ein Reförmchen in Trippelschritten herausgekommen.

- Die Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten durch Höherwertung  von bisher 63 auf 65 Jahre ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber unzureichend. Bereits heute liegen viele Erwerbsminderungsrenten unterhalb der Grundsicherung. Die dringend erforderliche Abschaffung der Abschläge von 3,5 Prozent im Jahr ist nicht erfolgt. Dabei erfolgt der vorzeitige Austritt aus dem Erwerbsleben bei Erwerbsminderung keinesfalls freiwillig und die Rentenabschläge nach der amtlich genauestens geprüften Erwerbsminderung keinesfalls zu rechtfertigen.

- Die Anpassung der Renten Ost an West ist zwar überfällig, wird aber erst 2018, mithin nach den Bundestagswahlen im September 2017 beginnen und bis zum Jahr 2025 herausgezögert. Zudem gibt es keine Einigung bei der  erforderlichen Finanzierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuern. Nichts geändert hat sich an der Auffassung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, dies aus der Rentenkasse zu Lasten der Beitragszahler zu finanzieren.

Mit diesem Mini-Rentenkonzept kann weder die Altersarmut bekämpft, noch das Vertrauen in die Zukunft der gesetzlichen Alterssicherung hergestellt werden. Dafür werden die rentenpolitischen Weichen einmal mehr in die falsche Richtung gestellt.

Falsche Weichenstellung

Die Groko hat sich bereits darauf verständigt, die betrieblichen und privaten Zusatzrenten, einschließlich der Riesterrenten mit noch mehr Steuern zu subventionieren. So soll die Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung von derzeit maximal 4 Prozent vom Brutto auf zukünftig 7 Prozent aufgestockt werden. Während für die bereits bisher möglichen 4 Prozent vollständige Freistellung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gilt, soll dies für die zusätzlich vorgesehenen 3 Prozent nicht mehr für die Sozialversicherungsbeiträge gelten.

Dabei erwartet die Bundesregierung eine Ausweitung dieser zusätzlichen Altersversorgung auch für kleinere Betriebe und geringer Verdienende, die bisher die Entgeltumwandlung für eine ergänzende betriebliche Zusatzversicherung kaum in Anspruch genommen haben. Sollten diese Pläne aufgehen, würden damit nicht nur weitere steuerliche Subventionen erforderlich, sondern auch Beiträge für die Sozialversicherung nicht geleistet werden. In jedem Fall werden die finanziellen Spielräume für die gesetzliche Altersrente weiter eingeschränkt.

Für die betroffenen Rentner bleiben die erheblichen sozialen Ungerechtigkeiten. Selbst wenn es gelingen sollte, mehr Kleinbetriebe und Geringverdiener für eine derartige Zusatzrente zu gewinnen, wird es sich nur um Minibeträge handeln, die von Arbeitnehmern auch noch alleine bezahlt werden müssen. Derzeit machen die betrieblichen Zusatzrenten an den gesamten Altersrenten gerade einmal 8 Prozent aus. Dies ist vor allem auch darin begründet, dass die Beträge der betrieblichen Zusatzrenten häufig äußerst niedrig bemessen sind. Daran dürfte sich auch in Zukunft wenig ändern – zumal die finanziellen Beiträge der Arbeitgeber erheblich eingeschränkt wurden und die Anlagen auf den Kapitalmärkten immer weniger Erträge erbringen.

Nahles Rentenkonzept ohne Unterstützung

Ein Armutszeugnis für die rentenpolitische Bereitschaft und Fähigkeit der Groko ist die einseitige Darstellung eines Rentenkonzepts durch die Vertreterin nur eines der Koalitionspartner, Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Gemäß ihrer wochenlangen Vorankündigungen hat sie endlich die propagierte doppelte Haltelinie für die gesetzlichen Altersrenten verkündet: so soll das Rentenniveau bis 2045 nicht unter 46 Prozent sinken und der Beitragssatz nicht über 25 Prozent steigen. Damit dies nicht eine finanzielle Quadratur des Kreises wird, soll die Finanzierung über eine Demographiereserve aus Steuern erfolgen.

Dieser Vorschlag hat gleich mehrere Pferdefüße: Zum einen liegt die untere Haltelinie von 46 Prozent  erheblich niedriger als das jetzige Niveau von 48,6 Prozent  und reicht keinesfalls für eine Altersrente, die vor Armut schützt. Für eine auskömmliche  Rente, die wieder einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherung des Lebensstandards ermöglicht, ist eine Anhebung auf das Rentenniveau vor der Riesterreform von 2001 erforderlich, mithin auf 53 Prozent. Die sog. Riestertreppe muss wieder nach oben gegangen werden. Sowohl Gewerkschaften als auch Sozialverbände üben entsprechend erhebliche Kritik an der von Nahles vorgesehenen Haltelinie für das Rentenniveau. Umgekehrt beklagt die Wirtschaft die finanziellen Belastungen für die jüngeren Generationen.

Auch bleibt Nahles jegliche Erklärungen schuldig, wie zukünftige Finanzminister dazu gebracht werden sollen, die Demographiereserve zu finanzieren und sie nicht bei der nächsten Finanzkrise wieder einzukassieren. Ihre weiteren Vorschläge zur Aufwertung der Bemessungsgrundlagen für Geringverdiener sowie Einbeziehung von Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung werden vom Koalitionspartner nicht unterstützt. Damit ist der Rentenwahlkampf eröffnet.

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