Deutschlandrente belastet Arbeitnehmer und Rentner

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Die Politik beweist wieder einmal Erfindungsreichtum, wenn es darum geht, die gesetzliche Altersrente zu umgehen und die Arbeitgeber von der  paritätischen Mitfinanzierung zu entlasten. Die Deutschlandrente, vorgeschlagen von „schwarz-grün“ in Hessen,  soll es richten, was die Riesterrente nicht vermochte. So sind es gerade die Menschen mit niedrigen Einkommen, die am wenigsten von der öffentlichen Förderung der Riesterrenten Gebrauch machen, obwohl gerade sie eine Aufbesserung ihrer Renten am dringendsten brauchen. Daran dürfte sich auch durch das schwarz-grüne Modell einer kapitalgedeckten Zusatzrente im neuen Gewand der Deutschlandrente wenig ändern.

Deutschland-Sparrente löst nicht  drohende Altersarmut

Zum einen haben  gering Verdiener kaum finanzielle Spielräume für zusätzliche Beiträge zur Ansparung einer kapitalgedeckten Zusatzrente. Zum anderen dürften sie im Alter häufig auf Armutsrenten  angewiesen sein.  Damit würde ihre Zusatzrente auf die  im Fall der Armut zu leistende Grundsicherung  angerechnet.  Schließlich haben auch Finanzkrisen und jahrelange Kritik der Verbraucherverbände nichts an der Undurchsichtigkeit der privaten Zusatzrenten und ihrer unverschämt hohen Verwaltungskosten geändert. Darüber hinaus tragen  die Unsicherheit auf den Finanz- und Kapitalmärkten sowie das niedrige Zinsniveau zu Recht  zur Zurückhaltung bei kapitalgedeckten Zusatzrenten bei. Ebenfalls werden  Forderungen – vor allem aus der privaten Finanzbranche-  nach einem Zwang zum Abschluss  derartiger kapitalgedeckter Zusatzrenten in dem schwarz- grünen Gemeinschaftsprojekt der  Deutschlandrente eher „verschämt“  durch eine „Opting Out“ Klausel  abgemildert.

Ausweichmanöver vor paritätisch finanzierter Alterssicherung

Letztlich geht es auch bei der Deutschlandrente um ein erneutes Ausweichen vor der dringend erforderlichen Anhebung des Niveaus der paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern  finanzierten Altersrente. Ob  undurchsichtige und teure Riesterrenten Modelle oder eine  Deutschland-Sparrente,  die  Arbeitnehmer müssen sie allein finanzieren. Damit würden gerade wieder die gering  Verdiener mit den niedrigsten Ansprüchen an die gesetzliche Altersrente außen vor bleiben.

Zudem schreitet die Aushöhlung der paritätisch finanzierten Sozialversicherung weiter fort. Welche negativen Auswirkungen dies auf  einen der wesentlichen Eckpfeiler unseres Sozialstaates und den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft hat, ist bei der anstehenden Erhöhung der von den Versicherten alleine aufzubringenden Zusatzbeiträge   vieler gesetzlicher Krankenkassen zu sehen.  In der gesetzlichen Rentenversicherung stehen bereits wegen der Beitragsfinanzierung der Rentenreformen – Mütterrente und 63er Regelung-  die finanziellen und politischen Herausforderungen  von Beitragssatzerhöhungen und/oder weiteren Leistungskürzungen noch bevor. Dies wird mit erneuter Härte die Fragen nach der Zukunftsfähigkeit der umlageorientierten,  paritätisch finanzierten Sozialversicherung aufwerfen.

Rentenreformen nicht ausreichend

Die in der jetzigen großen Regierungskoalition  durchgesetzten Reformen bei der Mütterrente und der 63er Regelung sind  zwar seit Jahrzehnten erstmalig wieder  erfreuliche Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung.  Die Aufbesserung der Mütterrente für Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ist längst überfällig. Allerdings bleiben einige Wehmutstropfen: die immer noch vorhandene Schlechterstellung  der  Mütter mit Geburten vor 1992 sowie die niedrigere Rentenbewertung  in den neuen Bundesländern. Außerdem sind durch die Anrechnung auf die Grundsicherung  gerade  die Frauen ausgeschlossen, die eine Aufbesserung ihrer Armutsrenten am dringendsten brauchen.

Von der 63er Regelung profitieren vor allem gut verdienende Männer mit durchgängigen Erwerbsbiographien. Für die große Mehrheit der arbeitenden Frauen mit oft unterbrochenen  Erwerbsbiographien für die Familienarbeit ist diese Möglichkeit des vorgezogenen Übergangs in die Altersrente ohne Abschläge unerreichbar.   Weder kann damit der für Arbeitnehmer und Rentner dramatische Abfall des Rentenniveaus aufgehalten  noch wirksame Armutsrenten ersetzt werden.

Vor allem  müssen die Beitragszahler die finanziellen Belastungen der jüngsten Rentenreformen von etwa 10 Mrd. Euro im Jahr weitestgehend selbst tragen –auch wenn viele von ihnen niemals in den Genuss der verbesserten Rentenleistungen kommen. Leider konnte sich die Groko nicht zu der sozial- und ordnungspolitisch gebotenen Finanzierung durch alle Steuerzahler durchringen.

Der Koalitionsvertrag sieht zwar vor, dass bis 2017 eine „solidarische Lebensleistungsrente“ eingeführt werden soll. Allerdings  ist die Realisierbarkeit derartiger sozialpolitischer Großprojekte in  Jahr der Bundestagswahlen höchst fraglich.  Auch die vorgesehene Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung  kann  die drohende massenhafte Altersarmut kaum abwenden.  Dies gilt für ihre geringe Reichweite, ihr niedriges Niveau sowie die dramatischen Verschlechterungen jeglicher kapitalgedeckter Anlagen.

Gesetzliche Alterssicherung – Riester Treppe nach oben

An Stelle der schwarz grünen Public Relations Kreation   „ Deutschlandrente“   wäre  für die Menschen in Deutschland die  beste Lösung, die drastische Absenkung des Rentenniveaus umgehend zu stoppen und  rückgängig zu machen. Seit der sogenannten Riester Reform 2001 befindet sich die gesetzliche Altersrente im freien Fall.  Rentner haben seither einen Kaufkraftverlust ihrer Renten von  über 10 Prozent hinnehmen müssen.  Wie selbst amtliche Rentenberichte nicht mehr verheimlichen können,  werden  für viele auch mittlere Einkommensbezieher  die gesetzlichen Altersrenten an oder unter die Armutsgrenze rutschen. Für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten ist dies infolge der im Zuge der Riester Reformen erfolgten Verschlechterungen bereits  bittere Realität.

Ein Lichtblick der schwarz-grünen Deutschland Sparrente wäre zwar, wenn dies den Gewinninteressen der teuren privaten Finanzbranche entzogen und der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen würde. Allerdings fragt sich, warum dann derartige Zusatzbeiträge nicht gemäß der paritätischen Finanzierung  von Arbeitgebern mitfinanziert werden. In Anbetracht der großen Unsicherheiten auf den  Kapitalmärkten  und der politischen Begehrlichkeiten bei derartigen großen Kapitalansammlungen dürfte der bestgeeignete Weg sein, die willkürlichen Entlastungen der Arbeitgeberbeiträge mit den dramatischen Folgen massenhaft drohender Altersarmut anzuhalten und  die umglageorientierte paritätisch finanzierte gesetzliche Alterssicherung zu stärken. An Stelle sie auf Armutsniveau abzusenken und  von Arbeitnehmern selbst  finanzierte Spar- und oder Kapitalrenten  aufzubessern, muss die gesetzliche Altersrente wieder den maßgeblichen Anteil des Lebensstandards absichern. Dafür leisten Arbeitnehmer Pflichtbeiträge mit und von  ihrer Arbeit.   Wenn dieses Grundprinzip unseres im Grundgesetz geschützten Sozialstaates und der beitragspflichtigen Sozialversicherung wieder hergestellt würde, könnte die Altersarmut erheblich begrenzt und dann auch leichter durch geeignete armutsfeste Altersrenten  bekämpft werden.

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