Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

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Am 4. Mai fand der jährliche Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Berlin statt. In diesem Jahr war eine beeindruckende Anzahl von 5000 Teilnehmern aus ganz Deutschland zusammengekommen. Unterstützt wurde dieser Protesttag von mehr als 40 Vereinen und Institutionen, die mehr als 3 Mio. Mitglieder vertreten. Der SoVD ist mit dem Berliner Behindertenrat und dem NGO „Daheim statt Heim“ einer der Mitorganisatoren dieses Protesttages.

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Abschlussrede am Brandenburger Tor

Das Bundesteilhabegesetz stand im Mittelpunkt des Protesttages. Hierzu liegt bislang lediglich ein Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor, obwohl dieses Gesetz nach der ursprünglichen Zeitplanung bereits verabschiedet sein sollte. Hierbei geht es vor allem um den in der Bundesrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK) verankerten Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik vom Prinzip der Fürsorge zur einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen (Inklusion). Obwohl die BRK bereits 2009 von der Bundesregierung ratifiziert wurde, ist die Lebensrealität für Menschen mit Behinderungen noch weit von der geforderten Inklusion entfernt. Dies wurde von den Teilnehmern der Demonstration mit ihren vielfältigen Transparenten und Plakaten sowie in den Reden und Diskussionsbeiträgen mit aller Deutlichkeit hervorgehoben.

Scharfe Kritik wurde vor allem daran geäußert, dass der vorliegende Gesetzentwurf keinesfalls die dringend erforderliche Verbesserung ermöglicht. Dabei geht es vor allem darum, den Menschen mit Behinderungen ein Eingliederungsgeld zu gewähren, das der jeweiligen Art und Schwere ihrer Behinderung Rechnung trägt und nicht auf sonstiges Einkommen und Vermögen der behinderten Menschen sowie ihrer Partner angerechnet wird. Enttäuschung und Ärger der Teilnehmer bei dieser Protestkundgebung richteten sich vor allem darauf, dass zwar zusätzliche Freibeträge für Vermögen und Einkommen bei der Anrechnung des Eingliederungsgeldes auf die Grundsicherung gewährt werden sollen. Dies ist allerdings mit erheblichen einschränkenden Bedingungen versehen, so dass für die große Mehrzahl der betroffenen Menschen keine finanzielle Verbesserung erfolgt.

>>> hier meine Rede

Ihren Protest drückten die Teilnehmer auch an dem Behindertengleichstellungsgesetz aus, das sich bereits im Endstadium der parlamentarischen Beratungen befindet. Hierbei geht es vor allem um Barrierefreiheit bei Wohnungen, Wohnumfeld, sozialer Infrastruktur und Sozialen Diensten. Entgegen der klaren Absicht der BRK, die Gleichstellung von behinderten Menschen in allen Lebensbereichen als unabdingbare Voraussetzung für die Inklusion zu gewährleisten, ist bisher lediglich der öffentliche Dienst und dies auch nur teilweise einbezogen. Die gesamten privaten Einrichtungen und Leistungen, die gerade Menschen mit Behinderungen zur Bewältigung des täglichen Lebens dringend brauchen, sind somit  nicht einbezogen. Dies ist jedoch dringend erforderlich, wenn die Vorgaben der BRK zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen erreicht werden soll.

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Demonstration vor Bundeskanzleramt mit der Bundesbehindertenbeauftragten, Verena Bentele

 

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Abschluss der Protestaktion vor dem Brandenburger Tor

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