70 Jahre Einheitsgewerkschaft

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Rechtzeitig zum 70-jährigen Jubiläum der Einheitsgewerkschaft gilt der einheitliche gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Vorangegangen war ein jahrelanger Streit. Die große Mehrheit in der Wirtschaft unterstützt von Politik und Wissenschaft hat den gesetzlichen Mindestlohn als Sündenfall der Marktwirtschaft verteufelt. Aber auch bei den Gewerkschaften war der gesetzliche Mindestlohn lange Zeit höchst umstritten

Die an Mitgliedern, Organisationsrate und Tarifmächtigkeit starken Gewerkschaften in der Industrie (IGMetall, IGBCE) wollten sich die Tarifhoheit nicht durch den Gesetzgeber aus der Hand nehmen lassen. Die Gewerkschaften der öffentlichen und privaten Dienstleistungen, Verdi, NGG (Nahrung Genuss, Gaststätten), GEW (Erziehung und Wissenschaften) haben sich jahrelang für einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn eingesetzt. Die IG BAU konnte schon vor 20 Jahren den tariflichen Mindestlohn – erheblich höher als die 8,50 Euro des gesetzlichen Mindestlohnes – für die Bauwirtschaft durchsetzen. Allerdings wurden seither tarifliche Mindestlöhne nur für knapp 4 Mio. Arbeitnehmer erreicht und dies teilweise unterhalb von 8,50 Euro. Die Einführung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohnes war daher überfällig – zumal er auch in vielen anderen vergleichbaren Industrieländern  innerhalb und außerhalb Europas seit vielen Jahren gilt.

Politisch durchgesetzt werden konnte er erst jetzt, nachdem sich die Gewerkschaften auf eine gemeinsame Strategie verständigt haben – mehr oder weniger auch gezwungen durch die schleichende Aushöhlung der Tarifverträge von Seiten der Wirtschaft. Profitieren werden davon etwa 3 Mio. Arbeitnehmer, in der Mehrzahl Frauen, die heute noch teilweise erheblich unter 8,50 Euro in der Stunde verdienen.

Zukünftige Herausforderungen der  Einheitsgewerkschaft

Ein Rückblick in die 70jährige Geschichte der Gewerkschaften muss zum Nachdenken auch der zukünftigen Herausforderungen anregen. Zwar sind die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vom 18. März 1949 nicht mit dem heutigen gewerkschaftlichen Umfeld vergleichbar. Nach den bitteren Niederlagen der in politische Lager gespaltenen Gewerkschaften in der Weimarer Republik sowie Zerschlagung und Blutzoll im Nationalsozialismus haben sie sich als Einheitsgewerkschaft – sowohl politisch wie auch nach Berufs- und Arbeitnehmerstatus – neu gegründet. Die Erfolge der Gewerkschaften in den vergangenen 7 Jahrzehnten haben zu dem in der Welt viel beachteten Deutschen Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit entscheidend beigetragen – zusätzlich zu dem Prinzip der Einheitsgewerkschaft waren dies Tarifpartnerschaft, Betriebsverfassung, Mitbestimmung sowie Verantwortung in der Sozial-, Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik.

Veränderung der Rahmenbedingungen in Wirtschaft und Gesellschaft

Allerdings haben die erheblichen Veränderungen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft auch die Herausforderungen für die Gewerkschaften verschärft. Zu nennen sind vor allem Globalisierung, Digitalisierung, Demographie – aber auch die Veränderungen in den Lebensinteressen der Menschen. Die Folgen waren gravierende Strukturumbrüche in Wirtschaft und Gesellschaft – von der Montanindustrie bis zur Energiewirtschaft sowie dem Banken- und Finanzsektor. Ein weiterer bedeutender Einschnitt in das gewerkschaftliche Umfeld erfolgte mit dem politischen Glücksfall der Deutschen Einheit seit Anfang der 1990er Jahre.

Nach dem anfänglichen Wiedervereinigungsboom erfolgte bald der wirtschaftliche Katzenjammer mit steigender Arbeitslosigkeit für viele Arbeitnehmer – zunächst in den neuen und dann auch in den alten Bundesländern. Dies wurde verstärkt nach der Schaffung der Europäischen Währungsunion 2001 ohne entsprechende Koordinierung der Europäischen Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik durch die internationalen und europäischen Finanzkrisen.

Zunahme sozialer Spaltung innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik

Die Folgen sind weitere soziale Ungleichgewichte innerhalb Deutschlands wie auch mit den europäischen Krisenländern. Unbestritten ist die wirtschaftliche und finanzpolitische Stärke der Bundesrepublik in Europa sowie die spürbaren Erfolge beim Zuwachs in der Beschäftigung und Abbau der Arbeitslosigkeit. Auch dazu haben die Gewerkschaften mit Tarifpolitik, Betriebsverfassung, Mitbestimmung und Sozialpolitik ihren Beitrag geleistet – allerdings die Spaltung in Wirtschaft und Gesellschaft nicht aufhalten können.

Nach Abbau der gesetzlichen Altersrente, Deregulierung auf dem Arbeitsmarkt sowie 10 Jahren Hartz IV und Agenda 2010 sind Langzeitarbeitslosigkeit, prekäre Arbeit, Niedriglöhne und Armut für etwa ein Viertel der Arbeitnehmer und dabei 2 Mio. Kinder sowie Jugendliche bittere Realität.

Bei ständigem Jammern der Wirtschaft über den Fachkräftemangel und den Rufen nach einem Einwanderungsgesetz steigen Arbeitslosigkeit und menschenunwürdige Arbeit für ältere, behinderte, alleinerziehende und ausländische Arbeitnehmer. Für drängende öffentliche Investitionen fehlen die finanziellen Mittel, während gleichzeitig immer größere Vermögen bei immer weniger Reichen angehäuft werden. In den nächsten Jahren und Jahrzehnten droht hunderttausend Rentnern – und vor allem den jüngeren Generationen – Armut im Alter. Dies wird durch die  milliardenschweren Belastungen der Bürger mit der Finanzierung maroder Banken weiter verschärft. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Machkämpfe, politische Radikalisierung, das Schüren des Generationenkonflikts und ein weiterer Abbau des Sozialstaats sind bereits vorprogrammiert.

Herausforderung für die Einheitsgewerkschaft – Inklusive Gesellschaft

Die Gewerkschaften stehen an diesem 70. Jahrestag vor lebens- und überlebenswichtigen Herausforderungen. Die Eckpfeiler des Sozialstaates – Tarifautonomie, Soziale Sicherung, humane Arbeit – haben nur dann eine Zukunft, wenn es gelingt, einen Paradigmenwechsel bei der Verteilung von Einkommen, Arbeitsbedingungen sowie Arbeits- und Lebenschancen einzuleiten. Zielsetzung muss die gleichberechtigte Teilhabe aller Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft sein. Dazu ist ein gemeinsames Vorgehen der Gewerkschaften mindestens so erforderlich wie vor 70 Jahren.

Wichtige Erfolge konnten die Gewerkschaften in den jüngsten Tarifrunden erreichen – insbesondere die IGMetall in ihrer jüngsten Tarifrunde mit den spürbaren Tariflohnsteigerungen sowie der Regelungen zu Altersteilzeit und beruflicher Weiterbildung. Es ist dringend an der Zeit, dass auch Verdi und GEW mit ihren aktuellen Arbeitskämpfen für die Erzieher/innen und Lehrer/innen endlich faire Lohnsteigerungen durchsetzen.

Reregulierung auf dem Arbeitsmarkt

Den Gewerkschaften ist mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro ein notwendiger Schritt bei der Reregulierung auf dem Arbeitsmarkt gelungen. Jetzt kommt es darauf an, die vielfältigen Umgehungen einzelner Arbeitgeber zu unterbinden und die Durchlöcherung zu verhindern. Dies gilt vor allem für die Verweigerung des Mindestlohnes für Jugendliche sowie Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten ihrer Beschäftigung, Geringverdiener und Minijobber/innen.

Weitere Schritte der Reregulierung auf dem Arbeitsmarkt müssen dringend folgen, insbesondere befristete Beschäftigung wieder auf das Vorliegen eines sachlichen Grundes zu beschränken und für geringfügige Beschäftigung die volle Sozialversicherungspflicht einzuführen, sowie ein gesetzlicher Schutz gegen die ausufernden Missbräuche bei Leiharbeit und Werkverträgen.

Dies ist immer weniger von den Gewerkschaften alleine zu leisten. Hierbei ist die Zusammenarbeit mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, sonstigen bertroffenen Institutionen der Zivilgesellschaft erforderlich. Erste Anfänge dazu sind gemacht mit gemeinsamen Bündnissen zur Zukunftsfähigkeit der Sozialen Sicherheit sowie der Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes. Diese müssen mit Leben erfüllt fortgeführt werden.

Tarifautonomie muss erhalten bleiben

Bei der anstehenden Auseinandersetzung um das Tarifautonomiestärkungsgesetz darf keine der beiden Kontrahenten auf der Gewerkschaftsseite ihre Macht  ausspielen weder die großen Industriegewerkschaften mit ihrer Überlegenheit in Organisation, Personal, Finanzen,  und politischem Einfluss, noch die Spartengewerkschaften für eine kleine durchsetzungsfähige Berufsgruppe zu Lasten der übrigen betroffenen Arbeitnehmer und wesentlicher Leistungen in der Gesellschaft. Beiden Seiten muss der Gesetzgeber gemäß der Tarifautonomie im Grundgesetz die Luft zum Atmen und damit das Streikrecht unangetastet belassen. Tarifautonomie bedeutet, dass die Arbeitnehmer mit ihren Mitgliedsbeiträgen entscheiden können müssen, welcher Gewerkschaft sie ihre Löhne und Arbeitsbedingungen und damit einen großen Teil ihrer materiellen Existenz anvertrauen. Dies ist eine existenzielle Herausforderung, der sich auch und gerade die Einheitsgewerkschaft stellen muss.

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