Equal Pay immer noch in weiter Ferne!

Beitrag per E-Mail versenden

Am 20. März wird der alljährliche Equal Pay Day stattfinden – mit vielen regionalen und lokalen Veranstaltungen. Allerdings hat sich an der gravierenden Lohnlücke zu Lasten der Frauen mit immer noch 22 Prozent  nach wie vor nicht viel verändert.

Gespräch in der Beratungsstelle der Diakonie für obdachlose Frauen in Bochum am 12.3.201
Gespräch in der Beratungsstelle der Diakonie für obdachlose Frauen in Bochum am 12.3.201

Rechtzeitig vor dem Internationalen Frauentag am 8. März hat die Bundesregierung die lange Jahre hart umstrittene Frauenquote endlich durchgesetzt. Nach dem endlosen und teilweise unwürdigen politischen Gezerre, ist dies ein wichtiges Fortschrittssymbol – auch wenn dies zunächst nur für 30 Prozent der Aufsichtsratssitze ab 2016 und 108 DAX Konzerne gilt.

Der Anfang ist durchgeboxt: Jetzt kommt es darauf an, dass diese Frauenquote auch mit Leben erfüllt wird. Das gilt einmal dafür, dass Frauen auch für diese verantwortungsvolle Funktion von Kapitaleigenern und Arbeitnehmervertrretungen benannt werden. Noch wichtiger ist, dass sie dann auch die notwendige Unterstützung der immer noch männerlastigen Vorstände finden, damit sie diese Funktionen in den Aufsichtsräten auch erfolgreich ausfüllen können.

Entscheidend ist jedoch, dass dies als symbolischer Anfang für die Gleichstellung  und vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männern weiterentwickelt wird. Dazu gehört ein Paradigmenwechsel im betrieblichen Personalmanagement, der flankierenden Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie vor allem in der Gesellschaft insgesamt: Frauen und Männer müssen als Partner auf gleicher Augenhöhe in Beruf und Familie anerkannt werden. Nur dann können die wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die zu einem Abbau der Lohnlücke zu Lasten der Frauen beitragen.

Eine notwendige Ergänzung der Frauenquote ist ein Entgeltgleichheitsgesetz, das eine stufenweise Angleichung der Löhne von Frauen an diejenigen der Männer vorsieht. Eine unabdingbare Ergänzung zur praktischen Durchsetzung eines derartigen gesetzlichen Stufenplanes für die Schließung der Lohnlücke ist ein Verbandsklagerecht, damit nicht einzelne Arbeitnehmerinnen ihre Ansprüche einklagen müssen und damit ihre Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze gefährden.

>>> Hier die Kurzfassung meines Vortrags

>>> Hier der Link zum zugehörigen Presseartikel

>>> Besuch bei der Suppenküche in Bochum am 12.3. 2015

>>> Veranstaltung des Deutschen Hausfrauenbundes gemeinsam mit den Landfrauen in Bochum zum Internationalen Frauentag am 12.3.

>>> Programm der Veranstaltungen des Deutschen Hausfrauenbundes in Bochum

>>> Hintergrundbericht zur zunehmenden Armut und Obdachlosigkeit in Bochum (WAZ)

>>> Hintergrundbericht zum Anstieg der Minijobs in Bochum (WAZ)

 

Hinterlassen sie einen Kommentar

Pflichtfelder *


fünf + 4 =