EU: Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt

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Nach langwierigen Vorarbeiten und Konsultationen hat die EU Kommission jetzt Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser vorgelegt. Nach ihren Vorschlägen zur Bekämpfung der stark gestiegenen Jugendarbeitslosigkeit im EU Durchschnitt insgesamt, insbesondere in den südeuropäischen Krisenländern, aber auch in den skandinavischen Mitgliedsländern und den Balkanstaaten, sind dies weitere drängende arbeitsmarktpolitische Initiativen.

Den von Langzeitarbeitslosigkeit  betroffenen mehr als 12 Millionen Menschen in der EU drohen Armut und  soziale Ausgrenzung.

Besondere Unterstützung verdient diese Initiative der EU Kommission, da die sozialpolitischen Herausforderungen im Zuge der EU Finanzkrisen, insbesondere der Rettung von Griechenland, in den Hintergrund getreten sind. Allerdings sollten keine Illusionen geweckt werden, in welchem Zeitrahmen und Ausmaß diese Vorschläge der EU Kommission umgesetzt werden können.

Auch aus den langjährigen Erfahrungen in der Bundesrepublik bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sind die vorgesehenen Eckpunkte zu begrüßen: Meldung bei einer Arbeitsverwaltung, gründliche individuelle Bestandsaufnahme, Angebot von Wiedereinstiegsvereinbarungen spätestens nach 18 Monaten der Arbeitslosigkeit. Jedoch zeigen die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung der ebenfalls weitreichenden Vorschläge der EU Kommission zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit – insbesondere der Jugendgarantie auf eine Arbeit, eine Ausbildung oder ein Praktikum spätestens 4 Monate nach Zeiten ohne Arbeit oder Ausbildung – wie schwer die tatsächliche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten anläuft.

Dies dürfte  ebenso für die auch bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit erklärte Bereitschaft der Kommission gelten, Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für diese Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Wie die Praxis nur zu deutlich zeigt, haben die Mitgliedsländer mit dem größten Bedarf an derartigen Maßnahmen häufig weder die Infrastruktur, das Know How, noch die geeigneten Stellen, einschließlich der Mitarbeit der Sozialparteien. Außerdem sind sie am wenigsten in der Lage, den geforderten Eigenanteil der finanziellen Mittel bei Inanspruchnahme des ESF aufzubringen.

Anders als bei der Jugendarbeitslosigkeit, die in der Bundesrepublik in der EU am untersten Rand liegt, ist die Langzeitarbeitslosigkeit seit Jahren trotz guter Beschäftigung anhaltend hoch. Beim Vergleich der EU Mitgliedsländer ist allerdings zu berücksichtigen, dass in der Bundesrepublik die Anteile der arbeitslosen Menschen in der Erwerbsminderung und Frühinvalidität erheblich niedriger sind, mithin mehr Menschen in der Langzeitarbeitslosigkeit erscheinen.

Insgesamt machen diese Initiativen der EU Kommission zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit deutlich, wie wichtig ausreichende Strukturen und vor allem die Koordinierung der verschiedenen betroffenen „Stakeholder“ ist. In jedem Fall weisen sie auf die Notwendigkeit, die Job Center in der Bundesrepublik mit mehr Finanzmitteln und qualifiziertem Personal auszustatten. Der Umsetzung dieser Kommissionsvorschläge zur beruflichen Eingliederung Langzeitarbeitsloser steht diametral entgegen, wenn immer mehr finanzielle Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für die Aufrechterhaltung der Verwaltungsapparates eingesetzt werden, da die diesbezüglichen Budgets nicht ausreichen. Darüber hinaus  sind Zusammenarbeit und Koordinierung  der beruflichen Eingliederung von Arbeitsagenturen und Job Centern grundsätzlich zu stärken.

>>> Konzept der Kommission zur Langzeitarbeitslosigkeit

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