Renten: Nach der Reform ist vor der Reform

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Nach den politisch aufgeheizten Diskussionen über das Rentenpaket – 63-Regelung, Mütterrente, Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und Anhebung des Reha-Deckels - mutet es schon eigenartig an, dass der Plenarsaal bei der entscheidenden namentlichen Abstimmung in Deutschen Bundestag nur etwa halb voll war. Ist dies bereits ein Schlaglicht darauf, dass es bei der überwältigenden Mehrheit der GroKo von 80 Prozent auf die Anwesenheit gar nicht mehr ankommt? So ist es auch kaum verwunderlich, dass über die weitgehend geschlossene Enthaltung der Linken oder die Ablehnung der Grünen eher mitleidig berichtet und die Abweichler vom Wirtschaftsflügel der CDU mit erheblich größerer Aufmerksamkeit bedacht werden. Dabei wird auch hier auf den übermächtigen GroKo Konsens verwiesen, so dass ein paar Dissidenten durchaus verkraftbar sind. Bleibt zu fragen: Wie ist es um die demokratische Legitimation unserer Regierungspolitik bestellt, wenn sie ohne ernsthafte Auseinandersetzung mit den Argumenten der parteipolitischen und zivivilgesellschaftlichen Opposition – auch in solchen für den überwiegenden Teil der Bevölkerung lebenswichtigen Fragen – durchregieren kann. Bereits nach den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag war klar: Für eine Reform der  gesetzlichen Alterssicherung, welche die  Lebensstandardsicherung weitgehend wieder herstellt, fehlt der GroKo die Kraft. Die SPD hat sich sang- und klanglos von ihren eigenen Beschlüssen verabschiedet, eine weitere Absenkung des Rentenniveaus zu verhindern. Dabei war dies schon ein schwacher gemeinsamer Nenner innerhalb der SPD, da die Rentner/innen in den vergangenen 12 Jahren bereits Kaufkraftverluste von über 10 Prozent hinnehmen mussten. 25 Prozent der Erwerbsminderungsrentner müssen inzwischen zusätzlich Grundsicherung beantragen. Selbst amtliche Rentenberichte bestätigen  seit Jahren,  dass wegen der drastischen Absenkung des Rentenniveaus in den nächsten Jahrzehnten millionenfache Altersarmut droht. Es geht mithin auch um die Wiederherstellung und Erhaltung des Vertrauens in die gesetzliche Rentenversicherung. Dabei rächt sich, dass die SPD in der GroKo ebenfalls vollständig auf ihre Wahlkampfforderungen verzichtet hat, hohe Einkommen, Vermögen, Erbschaften und Kapitalerträge stärker zu besteuern. Damit hätten auch die finanziellen Spielräume für die  Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung gerade für die jüngeren Generationen geschaffen werden können.

Rentenreform-Flickenteppich zu Lasten der Beitragszahler und Rentner

Die jetzt beschlossene Rentenreform gleicht eher einem Flickenteppich, wobei die Mehrheit der Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen für rentenpolitische Verbesserungen einer kleineren Gruppe bezahlen muss. Diese hätten als gesamtgesellschaftliche Leistungen aus Bundessteuern finanziert werden müssen. Es gibt weder finanz-, noch sozial- oder ordnungspolitisch eine Rechtfertigung dafür, dass nur Arbeiter und Angestellte bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.950 Euro in den alten, 5000 Euro in den neuen Bundesländern) für die 63er Regelung und die Mütterrente bezahlen, während Selbständige, Beamte, Politiker und die Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht herangezogen werden. Dabei geht es um 9 bis 11 Mrd. Euro im Jahr. Zusammen mit dem weiteren Griff des Bundesfinanzministers in die Kassen der Rentenversicherung von 2 Mrd. Euro im Jahr ist jetzt bereits absehbar, dass in wenigen Jahren die hohe Nachhaltigkeitsreserve von etwa 30 Mrd. Euro aufgezehrt ist. Dazu kommt die rigorose Schuldenbremse nach dem EU Fiskalpakt, wobei die Sozialversicherungen, ebenso wie die Kommunen ausdrücklich in die Schuldenbegrenzung aufgenommen sind. Danach würde für alle Sozialversicherungsträger sowie die Kommunen ab 2015 gerade einmal eine Verschuldungsgrenze von 4 Mrd. Euro möglich sein. Dann wird die öffentliche Auseinandersetzung über Beitragssatzerhöhungen oder Kürzungen der Rentenleistungen wieder auf vollen Touren laufen. Erfahrungsgemäß werden beide Seiten- sowohl Beitragszahler wie Rentner-  die finanziellen Lasten tragen müssen. Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung wird weiter beschädigt. Dies geht einerseits zu Lasten der jüngeren Generationen, die höhere Beiträge zu leisten und gleichzeitig erheblich schlechtere Renten zu erwarten haben. Zusätzlich sollen sie eine ergänzende private Altersvorsorge finanzieren, um im Alter vor einem drastischen Abfall ihres Lebensstandards bewahrt zu sein. Abgesehen davon, dass Geringverdiener, Alleinerziehende und Familien dies häufig trotz der öffentlichen Zulagen nicht leisten können, ist die Bereitschaft dazu immer weniger gegeben. Dazu tragen nicht nur die unverhältnismäßig hohen Verwaltungsgebühren bei sowie die Undurchsichtigkeit der privaten Altersvororgesysteme und Leistungen. Auch die in der Öffentlichkeit zunehmend bekannte Unverantwortlichkeit bis Gier in den Top Etagen eines Teils der Banken und sonstiger Finanzinstitute haben die Bereitschaft zur privaten Altersvorsorge zu recht erheblich eingeschränkt. Aber auch die Rentner selbst werden kräftig zu Kasse gebeten. Das jetzt verabschiedete Rentenpaket wird Rentenleistungen und Rentenniveau noch weiter verringern. Die Nettorente vor Steuern – jetzt schon von 54 Prozent seit der Jahrtausendwende auf 49 Prozent abgesenkt- wird bis 2030 auf unter 42 Prozent abfallen.

63er Regelung-gerecht für wen?

Wer 45 Jahre beitragspflichtiger Beschäftigung durchgehalten hat, dem sei gegönnt, mit 63 Jahren in die abschlagsfreie Altersrente gehen zu können. Dies gilt auch für die Anrechnung etwa von Zeiten des ALGI Bezuges oder der Kindererziehung bis zum 10.Lebensjahr. Dass damit allerdings- wie von der Bundesregierung festgestellt- Gerechtigkeitslücken vermieden werden können, muss erheblich in Frage gestellt werden. Vielmehr werden neue Ungerechtigkeiten geschaffen: – Nach Verlautbarungen der Bundesregierung werden von etwa 30 Millionen versicherungspflichtig Beschäftigten gerade einmal 50 000 die 63er Regelung in Anspruch nehmen Dies entspricht in etwa der Nutzung der derzeit gesetzlich möglichen abschlagsfreien Rente mit 65 nach 45 Beitragsjahren. Nach Angaben der Gesetzlichen Rentenversicherung wurde dies 2012 von 3,2 Prozent der Männer und 0,5 Prozent der Frauen genutzt. Somit waren 86 Prozent derjenigen, die die abschlagsfreie Altersrente mit 65 Jahren 2012  in Anspruch genommen haben, Männer. Die finanzielle Belastung für die 63er Regelung von knapp  1 Mrd. Euro 2014 bis 3 Mrd. Euro 2030 müssen allerdings von allen Beitragszahlern aufgebracht werden, die häufig keine Chance für eine dauerhafte versicherungspflichtige Beschäftigung hatten und in prekären Arbeitsverhältnissen tätig sein müssen. Dies gilt für viele Berufe im Handwerk und vor allem den personenbezogenen Dienstleistungen- der Beschäftigungsdomäne für Frauen. – Bei denjenigen, die von der 63er Regelung des abschlagsfreien Zugangs in die Altersrente Gebrauch machen können,  handelt es sich vorwiegend um Versicherte mit relativ hohen Rentenansprüchen. 2012 lag die Rentenhöhe der Männer bei durchschnittlich etwa 1.411 Euro; Für die wenigen Frauen in der bisherigen 65er Regelung waren es ungefähr 1.085 Euro. In beiden Fällen lagen die Renten jedoch erheblich über dem Durchschnitt mit  899 Euro für Männer und  532 Euro für Frauen. – Schwerbehinderte Menschen werden bei der vorgezogenen Altersrente auf 63 Jahre nicht einbezogen. Obwohl gerade bei ihnen die Arbeitslosigkeit weiter ansteigt – trotz verbesserter Lage auf dem Arbeitsmarkt- bleibt es bei der Heraufsetzung des Eintritts in den Ruhestand ohne Abschläge auf 65 Jahr. – Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die volle Abschlagsfreiheit nur für eineinhalb Jahrgänge gilt: von Juni 1951 bis Dezember 1952. Die Jahrgänge davor sind bereits älter als 63 Jahre und können daher erst später abschlagsfrei in Rente gehen.  Die späteren Jahrgänge müssen stufenweise nach dem 63.Lebensjahr länger arbeiten. Ab dem Jahrgang 1964 – mithin ab 2029, wenn die Rente mit 67 erreicht ist- gilt die Abschlagsfreiheit bei der Altersrente mit 45 Beitragsjahren erst ab 65 Jahren. – Ebenfalls ist nicht zu begründen, dass bei den Lohnersatzleistungen nur Zeiten des ALGI Bezuges in die 45 Beitragsjahre einbezogen werden, nicht aber die Zeiten des ALGII Bezuges oder der Nichtleistungen. Letzteres trifft vor allem für Frauen zu, die wegen der Anrechnung des Partnereinkommens keine ALGII Leistungen beziehen.  Damit werden Rentner ab 63 Jahren erster Klasse (ohne Abschläge)  sowie zweiter Klasse (mit Abschlägen) geschaffen.

Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten überfällig

Überfällig ist die Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten. Die dabei vorgesehene sofortige Anhebung der Zurechnungszeiten für die Bemessung der Erwerbsminderungsrenten von 60 auf 62 Jahre wird zu einer Verbesserung um etwa 40 Euro im Monat führen. Infolge des weitgehend verschlossenen Arbeitsmarktes sind immer mehr Erwerbsminderungsrentner inzwischen unter das Grundsicherungsniveau gefallen und müssen ergänzend Hartz IV mit den begleitenden erniedrigenden Bedingungen der harschen Bedürftigkeitsprüfungen beanspruchen. Das hauptsächliche Problem der Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme bleibt jedoch bestehen. Dabei ist nicht zu rechtfertigen, dass für Erwerbsminderungsrentner überhaupt derartige Abschläge gelten. Schließlich ist der Eintritt der Erwerbsminderung nicht von den bereits hart betroffenen Personen selbst gewählt oder zu beeinflussen, sondern häufig das Ergebnis gesundheitlich belastender Arbeitsbedingungen. Zudem gelten diese notwendigen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten nur für Neurentner, die etwa 20 Prozent des Rentenzugangs ausmachen. Die etwa 4 Millionen Bestandsrentner – davon 12 Prozent unter Grundsicherungsniveau- bleiben außen vor.

Mütterrente-richtiger Schritt mit falscher Finanzierung

Längst überfällig ist die Beseitigung der Ungerechtigkeit, dass für die vor 1992 geborenen Kinder nur ein Rentenpunkt bei den Rentenleistungen anerkannt wird, während es für die später Geborenen 3 Rentenpunkte sind. Dabei geht es immerhin um monatliche Rentenleistungen von 57,22 Euro im Westen und 52,78 Euro im Westen. Es ist deshalb ein richtiger Schritt, wenn jetzt zusätzlich für die vor 1992 geborenen Kinder zumindest ein weiterer Rentenpunkt bei den Rentenleistungen anerkannt wird. Allerdings bleibt damit weiterhin eine Gerechtigkeitslücke von 28,67 Euro pro Monat im Westen und 28,39 Euro im Osten. Nicht zu rechtfertigen ist ebenfalls der immer noch erhebliche Unterschied der anzurechnenden Rentenpunkte zu Lasten der Mütter im Osten (26,39 gegenüber 28, 61 Euro im Monat). Bei den Mütterrenten sind für die vor 1992 geborenen Kinder sowohl der dritte Rentenpunkt anzuerkennen wie auch die Rentenpunkte Ost auf das Westniveau anzuheben. Die Kinder im Osten dürfen Staat und Gesellschaft nicht weniger wert sein als die Kinder im Osten. Hierbei wird erneut deutlich, wie dringlich es wäre, diese nach wie vor erheblichen Unterschiede bei der Rentenbewertung zu Lasten der Renten im Osten- ein Viertel Jahrhundert nach der Deutschen Einheit – endlich auszugleichen. Hierzu liegen seit Jahren konkrete Vorschläge der Gewerkschaften und Sozialverbände für einen stufenweisen Ausgleich der finanziellen Unterschiede vor.

Die größte Ungerechtigkeit ist jedoch der erneute Griff in die Taschen der Beitragszahler. Dabei schlagen die Ausgaben für die Mütterrente mit 6,7 Mrd. Euro pro Jahr erheblich zu Buche und werden die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung schnell auszehren. Gerade bei der Mütterrente handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Leistung, die aus Bundessteuern zu finanzieren ist. Dies war noch bis vor wenigen Jahren die Auffassung der Bundesregierung, dass es sich bei Zeiten der Erziehung um Leistungen des Familienlastenausgleichs handelt, die aus Bundessteuern und damit von allen Steuerzahlern zu finanzieren sind. Die geringe Erhöhung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung nach 2019 kommt erheblich zu spät, da ab 2018 die Rücklagen aufgezehrt sind und mit finanziellen Defiziten gerechnet werden muss. Der  vorgesehene zusätzliche Bundeszuschuss ist mit höchstens 15 Prozent 2020 sowie 25 Prozent 2030 an den gesamten Kosten für die Rentenreformen bei weitem zu niedrig.

Neue Rentenreform vorprogrammiert

Die erheblichen durch das Rentenpaket neu geschaffenen Ungerechtigkeiten werden weitere Rentenreformen notwendig machen.

- Bei der 63er Regelung könnten  gravierenden Gerechtigkeitslücken verringert werden, wenn die ALGII Leistungen als Wartezeiten auf die 45 Beitragsjahre angerechnet werden. Arbeitnehmer, die in prekäre Beschäftigung und  Langzeitarbeitslosigkeit abgedrängt sind, hätten dann eher die Chance, die Voraussetzungen für die 63er Regelung zu erfüllen. Dies würde auch für die Frauen gelten.

- Bei der Berücksichtigung von ALGI Leistungen sind nicht nur die Arbeitnehmer zur Verhinderung von Frühverrentungen in die Pflicht zu nehmen. Buchstäblich in letzter Minute vor der Entscheidung im Bundestag hat sich die GroKo darauf  verständigt, die letzten beiden Jahre vor dem Rentenzugang nach der 63er Regelung nicht als Wartezeiten anzuerkennen. Auch die Arbeitgeber müssen zur Verantwortung gezogen werden.  Dazu muss die Verpflichtung zur  Erstattung der Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung bei Nutzung der 63er Regelung zur Fühverrentung wiedereingeführt werden.

-Schwerbehinderten Arbeitnehmern muss wieder die Möglichkeit gewährt werden, die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren und nicht erst mit 65 Jahren in Anspruch nehmen zu können.

- Bei den Mütterrenten sind für die vor 1992 geborenen Kinder sowohl der dritte Rentenpunkt anzuerkennen wie auch die Rentenpunkte Ost auf das Westniveau anzuheben. Die Kinder im Osten dürfen Staat und Gesellschaft nicht weniger wert sein als die Kinder im Osten.

Renten zukunftsfest machen

 und vor allem der Ersatz durch die private Zusatzversorgung und damit einer massiven Absenkung des Rentenniveaus sowie die stufenweise Heraufsetzung des Rentenzugangsalters auf 67 Jahre von 2012 bis 2029.  Eine gesetzliche Altersrente, die wieder den überwiegenden Teil des Lebensunterhaltes sichert und in jedem Fall vor Altersarmut schützt wäre der beste Weg, um den Generationenkonflikt nicht weiter anzuheizen, sondern wieder Generationenbrücken zu bauen..

- Hierzu sind die  willkürlichen Kürzungsfaktoren a la Riester und Rürup bei der Rentenberechnung abzuschaffen. Die sog. Riester Treppe nach unten mit der bereits erfolgten erheblichen Absenkung der Rentenleistungen und des Rentenniveaus ist nicht nur anzuhalten, sondern wieder stufenweise nach oben zu gehen. Nur dann kann das Rentenniveau von derzeit bereits unter 49 Prozent auf den Stand des Beginns dieses Jahrtausends mit 54 Prozent Netto vor Steuern angehoben werden.

- Ebenfalls muss die pauschale Heraufsetzung des Rentenzugangs auf 67 Jahre von 2012 bis 2029 zumindest solange aufgeschoben werden,  bis die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen vorliegen. Dies ist nachweislich sowohl bei den gesundheitlichen Bedingungen wie den Arbeitsmarktchancen für die Arbeitnehmer in den rentennahen Jahrgängen nachweislich nicht der Fall.

- Erforderlich ist die umgehende Einführung der Anhebung von Rentenleistungen für langjährig versicherte Geringverdiener zur Verhinderung von Altersarmut.  Hierbei sind die Zugangshürden der von der GroKo vereinbarten Solidarrente erheblich herabzusetzen. Nur dann werden die am meisten gefährdeten Frauen mit langen Zeiten der Familientätigkeit, in Minijobs und anderen Formen prekärer Jobs mit Niedriglöhnen überhaupt Zugang zu einer derartigen Solidarrente haben. Eine Bindung an das Vorliegen einer Riesterrente ist aufzugeben.

-Zur Finanzierung einer Altersrente, die wieder weitgehend den Lebensstandard absichert, gibt es genügend Möglichkeiten: die Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen für die Mütterrente und die 63 Regelung aus Bundessteuern; die Beendigung und Rückgabe der willkürlichen Abzüge von 2 Mrd. Euro pro Jahr zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes; die Erhöhung der Rücklagen aus den derzeitigen erheblichen Überschüssen; die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung unter Einbeziehung von Selbständigen, Beamten und Politikern in die Solidarität der gesetzlichen Rentenversicherung.

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