Rentenpaket 2014 – Chancen und Risiken aus Sicht der Frauen

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Die Mitte des Jahres 2014 von der Großen Koalition in Kraft gesetzten Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung bringen erstmals seit Jahrzehnten wieder Verbesserungen

- Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind – mit einem zusätzlichen Rentenpunkt;

- Arbeitnehmer mit 45-jährigen Versicherungszeiten, die mit 63 Jahren abschlagsfrei in die Rente gehen können.

Allerdings sind die Chancen und Risiken ungleich verteilt. Dies betrifft wieder einmal viele Frauen.

Weitere Absenkung von Rentenniveau und Rentenleistungen – Erhöhung der Armut und Armutsgefährdung überdurchschnittlich für Frauen

Da die Verbesserungen aus den Rentenpaketen 2014 weitgehend aus Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden, werden alle Beitragszahler mit den zusätzlichen Ausgaben zwischen 9 und 11 Mrd. Euro  pro Jahr belastet. (etwa 6,7 Mrd. Euro für die Mütterrente und bis zu 3 Mrd. Euro für die 63er Regelung; bereits jetzt erweist sich, dass die im Gesetzentwurf geschätzten 1,8 Mrd. Euro für etwa 50 000 Berechtigte bei weitem zu niedrig geschätzt sind. Es liegen bereits 163000 Anträge vor, von denen über 100 000 positiv beschieden sind. Die jährlichen Gesamtausgaben würden damit ab 2015 auf 3 Mrd. Euro steigen.

Für die Rentner erfolgt eine weitere Absenkung des Rentenniveaus -bis 2030 auf unter 43 Prozent Netto vor Steuern- da die Nettoeinkommen infolge der höheren Beiträge absinken. Die gesetzliche Rentenversicherung Bund beziffert den Anstieg der Beiträge infolge des Rentenpakets bis 2030 auf etwa 1,6 Prozent, die das Rentenniveau entsprechend vermindern.

Ausplünderung der Sozialversicherung durch die Bundesregierung/Aufzehrung der hohen Nachhaltigkeitsreserve von über 30 Mrd. Euro nach der beschlossenen Absenkung der Beiträge auf 18,7 Prozent.

Diese Leistungsverbesserungen- für Mütter längst überfällig- und nach 45 Beitragsjahren ein abschlagsfreier Zugang zur Rente berechtigt- dürfen auch unter Beachtung des Äquivalenzprinzips der gesetzlichen Rentenversicherung nicht aus Beiträgen finanziert werden. Diese hätten vielmehr  als gesamtgesellschaftliche Leistungen aus Bundessteuern finanziert werden müssen. Es gibt weder finanz-, noch sozial- oder ordnungspolitisch eine Rechtfertigung dafür, dass nur Arbeiter und Angestellte bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.950 Euro in den alten, 5000 Euro in den neuen Bundesländern) für die 63er Regelung und die Mütterrente bezahlen, während Selbständige, Beamte, Politiker und die Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht herangezogen werden.

Dies ist nicht der erste Sündenfall der Ausplünderung der Sozialversicherung. Bereits zu Haushaltssanierung und Sicherung der schwarzen Haushaltsnull hat der Bundesfinanzminister  in die Kassen der Rentenversicherung mit 2 Mrd. Euro im Jahr ohne jegliche Rechtfertigung eingegriffen. So ist jetzt bereits absehbar, dass in wenigen Jahren die hohe Nachhaltigkeitsreserve von etwa 30 Mrd. Euro aufgezehrt ist.

EU Fiskalpakt – Schuldenbremse für Bund, Länder Sozialversicherungen, Kommunen/Schüren des Generationenkonflikts

Dazu kommt die rigorose Schuldenbremse nach dem EU Fiskalpakt, wobei die Sozialversicherungen, ebenso wie die Kommunen ausdrücklich in die Schuldenbegrenzung aufgenommen sind. Danach würde für alle Sozialversicherungsträger sowie die Kommunen ab 2015 gerade einmal eine Verschuldungsgrenze von 4 Mrd. Euro möglich sein. Dann wird die öffentliche Auseinandersetzung über Beitragssatzerhöhungen oder Kürzungen der Rentenleistungen wieder auf vollen Touren laufen. Erfahrungsgemäß werden beide Seiten -sowohl Beitragszahler wie Rentner-  die finanziellen Lasten tragen müssen. Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung wird weiter beschädigt.

Dies geht einerseits zu Lasten der jüngeren Generationen, die höhere Beiträge zu leisten und gleichzeitig erheblich schlechtere Renten zu erwarten haben. Zusätzlich sollen sie eine ergänzende private Altersvorsorge finanzieren, um im Alter vor einem drastischen Abfall ihres Lebensstandards bewahrt zu sein. Abgesehen davon, dass Geringverdiener, Alleinerziehende und Familien dies häufig trotz der öffentlichen Zulagen nicht leisten können, ist die Bereitschaft dazu immer weniger gegeben. Dazu tragen nicht nur die unverhältnismäßig hohen Verwaltungsgebühren bei sowie die Undurchsichtigkeit der privaten Altersvororgesysteme und Leistungen. Auch die in der Öffentlichkeit zunehmend bekannte Unverantwortlichkeit bis Gier in den Top Etagen eines Teils der Banken und sonstiger Finanzinstitute haben die Bereitschaft zur privaten Altersvorsorge zu recht erheblich eingeschränkt.

Aber auch die Rentner selbst werden kräftig zu Kasse gebeten. Das jetzt verabschiedete Rentenpaket wird Rentenleistungen und Rentenniveau noch weiter verringern. Die Nettorente vor Steuern – jetzt schon von 54 Prozent seit der Jahrtausendwende nasch der Riesterrenten Reform  auf 49 Prozent abgesenkt- wird bis 2030 auf unter 43 Prozent abfallen.

Altersarmut und Armutsgefährdung werden vor allem für die Frauen zunehmen- ihre Durchschnittrenten sind mit unter 450 Euro etwa nur halb so hoch wie die der Männer mit unter 900 Euro.

63er Regelung – gerecht für wen?

Wer 45 Jahre beitragspflichtiger Beschäftigung durchgehalten hat, dem sei gegönnt, mit 63 Jahren in die abschlagsfreie Altersrente gehen zu können. Dies gilt auch für die Anrechnung etwa von Zeiten des ALGI Bezuges oder der Kindererziehung bis zum 10.Lebensjahr. Dass damit allerdings- wie von der Bundesregierung festgestellt- Gerechtigkeitslücken vermieden werden können, muss erheblich in Frage gestellt werden. Vielmehr werden neue Ungerechtigkeiten geschaffen: Nach Erläuterungen der Bundesregierung in ihrem Gesetzpaket werden von etwa 30 Millionen versicherungspflichtig Beschäftigten gerade einmal 50 000 die 63er Regelung in Anspruch nehmen. Dies entspricht in etwa der Nutzung der derzeit gesetzlich möglichen abschlagsfreien Rente mit 65 nach 45 Beitragsjahren. Selbst unter Berücksichtigung der jetzt bereits erfolgten Verdreifachung der Anträge geht es um eine kleine Minderheit bei insgesamt zwischen 20 und 30 Millionen Rentnern zwischen heute und 2030.

Vorteile für Männer mit überdurchschnittlich hohen Renten/Benachteiligung von Frauen, er Beziehern niedrigerer Renten, Schwerbehinderten

Hierbei ist eine erhebliche Ungerechtigkeit bei Berechtigung und Inanspruchnahme zu Lasten der Frauen festzustellen. Nach Angaben der Gesetzlichen Rentenversicherung wurde die bisherige 45-Regelung- abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ab 65 Jahren-  2012 von 3,2 Prozent der Männer und 0,5 Prozent der Frauen genutzt. Somit waren 86 Prozent derjenigen, die die abschlagsfreie Altersrente mit 65 Jahren 2012  in Anspruch genommen haben, Männer. Die finanzielle Belastung für die 63er Regelung von 3 Mrd. Euro bereits ab2015 muss allerdings von allen Beitragszahlern aufgebracht werden, die häufig keine Chance für eine dauerhafte versicherungspflichtige Beschäftigung hatten und in prekären Arbeitsverhältnissen tätig sein müssen. Dies gilt für viele Berufe im Handwerk und vor allem den personenbezogenen Dienstleistungen- der Beschäftigungsdomäne für Frauen.

Bei denjenigen, die von der 63er Regelung des abschlagsfreien Zugangs in die Altersrente Gebrauch machen können,  handelt es sich vorwiegend um Versicherte mit relativ hohen Rentenansprüchen. 2012 lag die Rentenhöhe der Männer die von der derzeit geltenden 65er Regelung Gebrauch machen  bei durchschnittlich etwa 1.411 Euro; Für die wenigen Frauen in der bisherigen 65er Regelung waren es ungefähr 1.085 Euro. In beiden Fällen lagen die Renten jedoch erheblich über dem Durchschnitt mit 899 Euro für Männer und  532 Euro für Frauen. 

Schwerbehinderte Menschen werden bei der vorgezogenen Altersrente auf 63 Jahre nicht einbezogen. Obwohl gerade bei ihnen die Arbeitslosigkeit weiter ansteigt – trotz verbesserter Lage auf dem Arbeitsmarkt- bleibt es bei der Heraufsetzung des Eintritts in den Ruhestand ohne Abschläge auf 65 Jahre.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die volle Abschlagsfreiheit nur für eineinhalb Jahrgänge gilt: von Juni 1951 bis Dezember 1952. Die Jahrgänge davor sind bereits älter als 63 Jahre und können daher erst später abschlagsfrei in Rente gehen. Die späteren Jahrgänge müssen stufenweise nach dem 63.Lebensjahr länger arbeiten. Ab dem Jahrgang 1964 – mithin ab 2029, wenn die Rente mit 67 erreicht ist- gilt die Abschlagsfreiheit bei der Altersrente mit 45 Beitragsjahren erst ab 65 Jahren.

Ebenfalls ist nicht zu begründen, dass bei den Lohnersatzleistungen nur Zeiten des ALGI Bezuges in die 45 Beitragsjahre einbezogen werden, nicht aber die Zeiten des ALGII Bezuges oder der Nichtleistungen. Letzteres trifft vor allem für Frauen zu, die wegen der Anrechnung des Partnereinkommens keine ALGII Leistungen beziehen.  Damit werden Rentner ab 63 Jahren erster Klasse (ohne Abschläge)  sowie zweiter Klasse (mit Abschlägen) geschaffen.

Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten überfällig

Überfällig ist die Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten. Die dabei vorgesehene sofortige Anhebung der Zurechnungszeiten für die Bemessung der Erwerbsminderungsrenten von 60 auf 62 Jahre wird zu einer Verbesserung um etwa 40 Euro im Monat führen.

Infolge des weitgehend verschlossenen Arbeitsmarktes sind immer mehr Erwerbsminderungsrentner (etwa 25 Prozent)  inzwischen unter das Grundsicherungsniveau gefallen und müssen ergänzend Hartz IV mit den begleitenden erniedrigenden Bedingungen der harschen Bedürftigkeitsprüfungen beanspruchen.

Das hauptsächliche Problem der Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme bleibt jedoch bestehen. Dabei ist nicht zu rechtfertigen, dass für Erwerbsminderungsrentner überhaupt derartige Abschläge gelten. Schließlich ist der Eintritt der Erwerbsminderung nicht von den bereits hart betroffenen Personen selbst gewählt oder zu beeinflussen, sondern häufig das Ergebnis gesundheitlich belastender Arbeitsbedingungen.

Zudem gelten diese notwendigen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten nur für Neurentner, die etwa 20 Prozent des Rentenzugangs ausmachen. Die etwa 4 Millionen Bestandsrentner -davon 12 Prozent unter Grundsicherungsniveau- bleiben außen vor.

Mütterrente – richtiger Schritt mit falscher Finanzierung

Längst überfällig ist die Beseitigung der Ungerechtigkeit, dass für die vor 1992 geborenen Kinder nur ein Rentenpunkt bei den Rentenleistungen der Mütter anerkannt wird, während es für die später Geborenen 3 Rentenpunkte sind. Dabei geht es immerhin um monatliche Rentenleistungen von 57,22 Euro im Westen und 52,78 Euro im Westen. Es ist deshalb ein richtiger Schritt, wenn jetzt zusätzlich für die vor 1992 geborenen Kinder zumindest ein weiterer Rentenpunkt bei den Rentenleistungen anerkannt wird.

Allerdings bleibt damit weiterhin eine Gerechtigkeitslücke von 28,67 Euro pro Monat im Westen und 28,39 Euro im Osten. Nicht zu rechtfertigen ist ebenfalls der immer noch erhebliche Unterschied der anzurechnenden Rentenpunkte zu Lasten der Mütter im Osten (26,39 gegenüber 28, 61 Euro im Monat im Westen).

Weitere Gerechtigkeitslücken ergeben sich daraus, dass die zusätzlichen Rentenleistungen für die vor 1992 geborenen Kinder auf die Grundsicherung angerechnet sowie die Rente nach Mindesteinkommen verringern können- mithin diejenigen Frauen nicht davon profitieren, die dies am nötigsten hätten.

Die größte Ungerechtigkeit ist jedoch der erneute Griff in die Taschen der Beitragszahler. Dabei schlagen die Ausgaben für die Mütterrente mit 6,7 Mrd. Euro pro Jahr erheblich zu Buche und werden die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung schnell auszehren. Gerade bei der Mütterrente handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Leistung, die aus Bundessteuern zu finanzieren ist.

Dies war noch bis vor wenigen Jahren die Auffassung der Bundesregierung, dass es sich bei Zeiten der Erziehung um Leistungen des Familienlastenausgleichs handelt, die aus Bundessteuern und damit von allen Steuerzahlern zu finanzieren sind. Die geringe Erhöhung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung nach 2019 kommt erheblich zu spät, da ab 2018 die Rücklagen aufgezehrt sind und mit finanziellen Defiziten gerechnet werden muss. Der  vorgesehene zusätzliche Bundeszuschuss ist mit höchstens 15 Prozent 2020 sowie 25 Prozent 2030 an den gesamten Kosten für die Rentenreformen bei weitem zu niedrig.

Neue Rentenreform vorprogrammiert

Die mit diesem Rentenpaket neu geschaffenen Gerechtigkeitslücken machen weitere Rentenreformen unausweichlich.

Vordringlich ist die Finanzierung der 63er Regelung sowie der Mütterrente zwischen 9 und 11 Mrd. Euro im Jahr als gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Bundessteuern. Damit läge der Rentenwert (2030) um 1,1 Prozent höher als im Rentenpaket. Entsprechen höher wären auch Rentenniveau und Rentenleistungen.

Dies würde der gesetzlichen Rentenversicherung den finanziellen Spielraum geben,  die Abschmelzung ihrer Rücklagen von derzeit immer noch über 30 Mrd. Euro zu verringern. Im Gegenzug könnte die Nachhaltigkeitsrücklage per Gesetz erhöht werden, um die finanziellen Risiken auch infolge der verschärften Schuldenbremsen aus dem EU Fiskalpakt zu begrenzen.

(Darüber hinaus könnten die notwendigen weiteren Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten finanziert werden- vor allem die Einbeziehung der Bestandsrenten in die Erhöhung der Zurechnungszeiten sowie vor allem die Abschaffung der Abschläge.)

Bei der 63er Regelung könnten die gravierenden Gerechtigkeitslücken verringert werden, wenn die ALGII Leistungen als Wartezeiten auf die 45 Beitragsjahre angerechnet werden. Arbeitnehmer, die in prekäre Beschäftigung und  Langzeitarbeitslosigkeit abgedrängt sind, hätten dann eher die Chance, die Voraussetzungen für die 63er Regelung zu erfüllen. Dies würde auch für die Frauen gelten.

Bei der Berücksichtigung von ALGI Leistungen sind nicht nur die Arbeitnehmer zur Verhinderung von Frühverrentungen in die Pflicht zu nehmen. Buchstäblich in letzter Minute vor der Entscheidung im Bundestag hat sich die GroKo darauf  verständigt, die letzten beiden Jahre vor dem Rentenzugang nach der 63er Regelung nicht als Wartezeiten anzuerkennen. Erforderlich ist auch die Wiedereinführung der Verantwortung der Arbeitgeber durch Erstattung der Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung bei Nutzung der 63er Regelung zur Fühverrentung.

Schwerbehinderten Arbeitnehmern muss wieder die Möglichkeit gewährt werden, die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren und nicht erst mit 65 Jahren in Anspruch nehmen zu können.

Bei den Mütterrenten sind für die vor 1992 geborenen Kinder sowohl der dritte Rentenpunkt anzuerkennen wie auch die Rentenpunkte Ost auf das Westniveau anzuheben. Die Kinder im Osten dürfen Staat und Gesellschaft nicht weniger wert sein als die Kinder im Osten. Hierbei wird erneut deutlich, wie dringlich es wäre, diese nach wie vor erheblichen Unterschiede bei der Rentenbewertung zu Lasten der Renten im Osten- ein Viertel Jahrhundert nach der Deutschen Einheit – endlich auszugleichen. Hierzu liegen seit Jahren konkrete Vorschläge der Gewerkschaften und Sozialverbände für einen stufenweisen Ausgleich der finanziellen Unterschiede vor.

Renten zukunftsfest machen

Die großen Gegenwarts- und Zukunftsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung werden  in diesem Rentenpaket überhaupt nicht angepackt: die massiven Kaufkraftverluste der Rentner seit den sog. Riester- und Rürup Reformen- und vor allem der Ersatz durch die private Zusatzversorgung und damit einer massiven Absenkung des Rentenniveaus sowie die stufenweise Heraufsetzung des Rentenzugangsalters auf 67 Jahre von 2012 bis 2029.

Eine gesetzliche Altersrente, die wieder den überwiegenden Teil des Lebensunterhaltes sichert und in jedem Fall vor Altersarmut schützt wäre der beste Weg, um den Generationenkonflikt nicht weiter anzuheizen, sondern wieder Generationenbrücken zu bauen.

Hierzu sind die  willkürlichen Kürzungsfaktoren a la Riester und Rürup bei der Rentenberechnung abzuschaffen. Die sog. Riester Treppe nach unten mit der bereits erfolgten erheblichen Absenkung der Rentenleistungen und des Rentenniveaus ist nicht nur anzuhalten, sondern wieder stufenweise nach oben zu gehen. Nur dann kann das Rentenniveau von derzeit bereits unter 49 Prozent auf den Stand des Beginns dieses Jahrtausends mit 54 Prozent Netto vor Steuern angehoben werden.

Ebenfalls muss die pauschale Heraufsetzung des Rentenzugangs auf 67 Jahre von 2012 bis 2029 zumindest solange aufgeschoben werden,  bis die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen vorliegen. Dies ist sowohl bei den gesundheitlichen Bedingungen wie den Arbeitsmarktchancen für die Arbeitnehmer in den rentennahen Jahrgängen nachweislich nicht der Fall.

Wenn jetzt immer wieder darauf hingewiesen wird, dass die Erwerbsbeteiligung der über 60-jährigen Arbeitnehmer erheblich zugenommen habe und bereits bei etwa 50 Prozent liege, ist dies nur die halbe Wahrheit. Gerade die älteren Arbeitnehmer leiden nicht nur unter hoher Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit, sondern müssen oft auch in prekären Arbeitsverhältnissen arbeiten- insbesondere durch Zunahme der befristeten Beschäftigung, Leiharbeit, Werkvertragsarbeit, geringfügige Beschäftigung, gering qualifizierte Tätigkeiten mit geringer Bezahlung und schlechten Arbeitsbedingungen.

Erforderlich ist die umgehende Einführung der Anhebung von Rentenleistungen für langjährig versicherte Geringverdiener zur Verhinderung von Altersarmut. Sie dürfen nicht auf die lange Bank der nächsten Bundesregierung verschoben werden.

Hierbei sind die Zugangshürden der von der GroKo vereinbarten Solidarrente erheblich herabzusetzen. Nur dann werden die am meisten gefährdeten Frauen mit langen Zeiten der Familientätigkeit, in Minijobs und anderen Formen prekärer Jobs mit Niedriglöhnen überhaupt Zugang zu einer derartigen Solidarrente haben. Die vorgesehene Bindung an das Vorliegen einer Riesterrente oder betrieblichen Altersversorgung ist abzuschaffen.

Zur Finanzierung einer Altersrente, die wieder weitgehend den Lebensstandard absichert, gibt es genügend Möglichkeiten: die Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen für die Mütterrente und die 63 Regelung aus Bundessteuern; die Beendigung und Rückgabe der willkürlichen Abzüge von 2 Mrd. Euro pro Jahr zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes; die Erhöhung der Rücklagen aus den derzeitigen erheblichen Überschüssen; die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung unter Einbeziehung von Selbständigen, Beamten und Politikern in die Solidarität der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine wesentliche Bedingung ist die Reregulierung auf dem Arbeitsmarkt durch Rückführung der prekären Beschäftigung, Einführung und Durchsetzung der gesetzlichen Mindestlöhne von mindestens 8,50 Euro ohne die vorgesehenen Ausnahmen vor allem für Langzeitarbeitslose und junge Menschen.

Minijob-Falle für Frauen beseitigen

Für Frauen besonders wichtig: Bekämpfung des Skandals der  explodierenden Minijobs auf inzwischen 7,7 Millionen, davon zwei Drittel für Frauen. Dies ist eine der wesentlichen Ursachen für Armut bei Arbeit und im Alter für Frauen.

Besonders betroffen davon sind die alleinerziehenden Frauen mit 40 Prozent Anteil an den Hartz IV Empfängern und entsprechend einem hohen Anteil in der Grundsicherung.

Verschärft wird dies durch die wachsende Armutsgefährdung im Alter in den kommenden Jahren des weiteren dramatischen Abfalls von Rentenniveau und Rentenleistungen.

Dabei gibt es keinen Zweifel:  In kaum einem Bereich ist der Handlungsbedarf so groß wie bei den Minijobs und  gleichzeitig  die politische Blockade in Politik, bei den Tarifparteien und der Gesellschaft insgesamt so hartnäckig.

Es gibt kaum einen Bereich in der Arbeitsmarkt- und Gesellschaftspolitik, in der  solche festgefügten „unheiligen“  Allianzen zwischen der Politik insbesondere der Großen Koalitionen sowie der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bestehen.

Zum einen spielt hierbei natürlich eine wichtige Rolle, dass  mit mehr als zwei Dritteln der überwiegende Teil der Minijobber Frauen sind, die trotz  Gleichstellungsgebot im Grundgesetz  nach wie vor  erhebliche Nachteile bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durchleben. 

Zum anderen  passen  Minijobs  nahtlos in das traditionelle Rollenmuster  der Aufteilung der Pflichten in Familie und Beruf zwischen Männern und Frauen.

Beides verstärkt sich gegenseitig, so dass es immer schwerer wird, die gesellschaftspolitische Blockade der Minijob-Mauern zu durchbrechen.

Zudem haben sich die Erwartungen, aus derartigen Minijobs in eine reguläre dauerhafte Beschäftigung zu kommen – von Ausnahmen abgesehen, nicht bestätigt.

Entscheidenden Einfluss  darauf hat auch die Sozial- und Steuergesetzgebung. Die Befreiung von eigenen Sozialversicherungsbeiträgen der Minijobberinnen, die beitragslose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Steuerfreiheit spielen für die besser verdienenden meist männlichen Partner eine dominierende Rolle, die Partnerinnen in die Minijobs zu drängen, wovon sich auch die Frauen leicht überzeugen lassen.

Nach Abzug von Schülern, Studenten und Rentnern arbeiten 80 Prozent der Minijobber/innen zu Niedriglöhnen.

Diejenigen mit einem Mini-Nebenjob verdienen zu 40 Prozent nur Niedriglöhne- bei den Frauen sind es über die Hälfte. Dafür spricht ebenfalls der Tatbestand, dass  zwei Drittel der Minijobber/innen länger arbeiten wollten.

Dringend notwendig  ist  eine Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Erforderlich ist dazu die grundsätzliche Einbeziehung aller Arbeitsverhältnisse in die Sozialversicherungspflicht, wobei eine Bagatellgrenze für Freibeträge vorgesehen werden sollte, die allerdings durch einen steuerlichen Ausgleich für die Sozialversicherung zu schließen ist.

Darüber hinaus ist das gesamte Familien- und Steuerrecht zu überprüfen, inwieweit hierdurch  Anreize für eine derartige Benachteiligung der Frauen gegeben sind.

Abzuschaffen ist in erster Linie das Ehegattensplitting.

>>> Hier der link zu den Beiträgen der Alterssicherungskonferenz des DGB

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