EU – Wo bleibt die Bekämpfung der Jugendarbeitlosigkeit?

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Die Europawahlen sind gerade einmal einen Monat vorbei. Vergessen scheinen die vollmundigen Erklärungen der Politiker zu einem sozialen Europa und vor allem der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Mit großem medialen Trommelwirbel wurde von der EU Kommission sowie bei dem rechtzeitig vor den letzten Bundestagswahlen eigens von Bundeskanzlerin Angela Merkel für die 3. Juli 2013 einberufenen EU Jugendgipfel die Jugendgarantie verkündet. Danach verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, allen arbeitslosen Jugendlichen (bis 25 Jahren) spätestens vier Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Arbeit, Ausbildung oder zumindest ein Praktikum zu verschaffen.

EU Jugendgarantie bleibt Papiertiger

Zur praktischen Umsetzung der EU Jugendgarantie hapert es bereits bei den verfügbaren finanziellen Mitteln. Mit zwischen 6 und 8 Mrd. Euro für zwei Jahre ist dies bei einer durchschnittlichen Jugendarbeitslosigkeit in der EU von annähernd 25 Prozent und 5,6 Millionen arbeitslosen Jugendlichen nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Dies wird noch weniger, wenn die administrativen Hürden sowie die Bedingungen der Kofinanzierung durch die nationalen Regierungen berücksichtigt werden. Selbst wenn die Kommission inzwischen die Bedingungen der grundsätzlich hälftigen Kofinanzierung durch die nationalen Regierungen für die Krisenländer erheblich gelockert hat, wird die Nutzung durch die fehlende Infrastruktur in diesen Ländern weitgehend behindert.

Es ist daher kein Wunder, wenn jetzt – ein Jahr später – festgestellt werden muss: Zwar hätten 20 Mitgliedsländer Anspruch auf die Förderung der Jugendgarantie durch die EU, aber nur ein Land, Frankreich, hat diesen Fördertopf bisher überhaupt in Anspruch genommen. Italien wolle bald ein konkretes Programm zur Beschäftigung Jugendlicher vorlegen. Ähnlich ist es mit der zusätzlichen Förderung von Investitionen und Beschäftigung junger Menschen durch die Europäische Investitionsbank (EIB) von annähernd 10 Mrd. Euro. Gerade in den südeuropäischen Krisenländern mangelt es an den erforderlichen Strukturen und Wirtschaftskonzepten für die Inanspruchnahme dieser Mittel der EIB zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Darüber hinaus stehen 16 Mrd. Euro aus nicht abgeflossenen Mitteln der Europäischen Strukturfonds für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zur Verfügung. Bisher haben nur vier Länder, darunter auch die Bundesrepublik, offiziell erklärt, dass sie diese Mittel nutzen wollen.

Diese eklatanten Mängel bei der praktischen Umsetzung der EU Programme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sind keinesfalls neue Erkenntnisse, sondern die seit Jahren bekannten Schwachstellen. Diese wurden durch die rigorose Kürzungspolitik der EU als Gegenleistung für die milliardenschweren Rettungsoperationen vor allem für die Banken nicht nur nicht behoben, sondern weiter verschärft. An der hohen Jugendarbeitslosigkeit in der EU hat sich nichts geändert. Im Übrigen gab es bereits seit Jahren ähnliche Vorschläge für Jugendgarantien, die nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit eingesetzt werden sollten. Dies hat nicht verhindern können, dass die Jugendarbeitslosigkeit in der EU im Gefolge der Finanz- und Wirtschaftskrisen dramatisch angestiegen ist.

Achterbahn des MobiProEU

Nicht weniger problematisch ist das noch von der vorherigen Bundesregierung in Gang gesetzte Mobi Pro EU – vor allem zur Förderung der Ausbildung und Arbeit für junge Menschen aus Spanien.  Dieses Programm mit der hochtrabenden Bezeichnung „Arbeit meines Lebens“ (Job of my life) wurde Ende 2012 von der vorherigen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gestartet und von der Bundesagentur für Arbeit mit aktiven Anwerbeaktionen umgesetzt. Bis April 2014 kamen im Rahmen des Mobi Pro EU 9000 junge Menschen aus ganz Europa in die Bundesrepublik. Infolge finanzieller und administrativer Überforderung wurde dieses Programm wieder gestoppt und soll mit erheblich geringerem Umfang fortgeführt werden. Der Vertrauensschaden ist allerdings bereits eingetreten- abgesehen von den teilweise höchst unerfreulichen Erfahrungen der hochqualifizierten jungen Menschen vor allem in den Pflegeberufen.

Bei einer Wiederaufnahme des Mobi Pro EU bedarf es daher auch einer konzeptionellen Neugestaltung. Verbessert werden müssen vor allem: die sprachlichen und sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen im Heimatland sowie in der Bundesrepublik; flankierende Hilfestellung bei der beruflichen, betrieblichen und gesellschaftlichen Eingliederung; berufliche Qualifizierung und qualifikationsgerechte Beschäftigung; Beachtung der Möglichkeiten zur Nutzung der beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen bei Rückkehr in das Heimatland.

Geschacher um Personal und Macht

An Stelle dieser für die Zukunft der Europäischen Integration und der jungen Menschen existenziellen Probleme steht wieder einmal das Personal- und Machtgeschacher um die Spitzenfunktionen in Kommission, Ministerrat und EU Parlament im Mittelpunkt der Europapolitik. Ob Bootsfahrt der Regierungschefs in skandinavischen Gewässern, bilaterale Besuche zur Seelenmassage für die eigenen Personalvorschläge, Abstimmungsessen in Paris- es geht darum: Wird Jean Claude Juncker, ehemaliger Ministerpräsident von Luxemburg und Spitzenkandidat für die Europäische Volkspartei (EVP) im EU Parlament Kommissionspräsident oder nicht? Die EVP ist als stärkste Partei aus den Wahlen zum EU Parlament hervorgegangen. Nach den öffentlichen Versprechen der Politik gegenüber den Wählern, müsste ihr Spitzenkandidat, Juncker, Kommissionspräsident werden. Und welches Spitzenamt wird für den vormaligen Präsidenten des EU Parlamentes und derzeitigen Vorsitzenden der Fraktion der Sozialisten im EU Parlament übrig bleiben.

Allerdings ist nicht nur der vehemente Widerstand aus Großbritannien zu beachten, sondern auch die Europäischen Verträge. Danach wird der Präsident der Europäischen Kommission vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit vorgeschlagen und anschließend vom Europäischen Parlament mit absoluter Mehrheit gewählt. Bei seiner Benennung hat der Europäische Rat das Ergebnis der Europawahlen zu berücksichtigen. Das Europäische Parlament kann zwar den Vorschlag des Rates ablehnen, aber keine eigene Benennung ein- und entsprechen durchbringen. Der Ministerrat bleibt beim Vorschlag eines Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten in der Vorhand

Dabei sind die Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament mit Fug und Recht zu hinterfragen. Nicht nur hat es offenbar Doppelwähler gegeben, wie aus dem Munde des prominenten Chefredakteurs der Wochenzeitschrift Die Zeit, Giovanni di Lorenzo, dessen Name schon auf die doppelte Staatsbürgerschaft- Italien und Deutschland- verweist, persönlich und öffentlich bekannt wurde. Zudem besteht ein auffälliges Missverhältnis zwischen Anzahl der Wähler und Sitze im EU Parlament zwischen großen und kleinen Mitgliedsländern. Hierdurch wird das Wahlergebnis verzerrt, da die EVP vor allem in kleinen Ländern mit einem günstigeren Verhältnis von Abgeordneten zu Wählern gewählt wurde, während die Sozialisten in den größeren Ländern mit diesbezüglich ungünstigeren Verhältnissen in der Vorhand waren. Über den anstehenden Beratungen der Staats- und Regierungschefs schwebt das Damoklesschwert der Androhung des britischen Premiers, David Cameron, aus der EU auszutreten, sollte die Entscheidung für Juncker fallen. Unter dem Druck der dramatischen Erstarkung der europafeindlichen United Kingdom Independece Party (Ukip) will Cameron den Einfluss der EU eher zurückführen als weiter ausdehnen. Dabei ist ihm, Jean Claude Juncker, als best bekannter Überzeugungstäter der Europäischen Integration ein Dorn im Auge.

Die Wahlversprechen beider großer Parteien im EU Parlament, die soziale Gestaltung Europas in den Vordergrund zu stellen und vor allem die Jugendarbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen, sind seit den Wahlen am 25.Mai nur noch Makulatur. Dies gilt im Übrigen auch für beide Spitzenkandidaten bei den Europawahlen, Juncker für die EVP und Schultz für die Sozialisten. Vielleicht täten sich die Staats- und Regierungschefs bei ihren Personalentscheidungen leichter, wenn sie diese an der zukünftigen sozialen Gestaltung der Europäischen Union und vor allem der Schaffung ausreichender Zukunftsperspektiven für die jungen Menschen orientieren.

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