Krisen in Europa und Menschenrechte

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Vortrag bei einer Veranstaltung der SOS Menschenrechte in Linz am 6. Oktober 2014 (Auftaktveranstaltung einer Vortragsreihe gemeinsam mit der Volkshochschule Linz)

Menschenrechte in Europa 

Als Reaktionen auf unermessliches menschliches Leid, unvorstellbare Gräueltaten und verheerende Verwüstungen durch Nationalsozialismus und  Zweiten Weltkrieg wurden verschieden Initiativen zur Festlegung von Menschenrechten auf internationaler und europäischer Ebene ergriffen. Die Vertiefung dieses Themas für den Wissenssturm Linz der SOS Menschenrechte hat gerade in diesem Jahr der 100 jährigen Gedenktage an den Ausbruch des Ersten Weltkrieges  und der Folgen für die wirtschaftlichen, politischen und militärischen Weichenstellungen bis zum  Zweiten Weltkrieg eine besondere geschichtliche Bedeutung.

Zu nennen sind insbesondere: die allgemeine Erklärung der Menschrechte der Vereinten Nationen von 1948 und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates von 1950 (EMRK). Sie basieren auf dem ethischen Grundsatz: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Als Ziele verfolgen sie: Freiheit, Gerechtigkeit, Frieden, Anerkennung von Würde und Wert der menschlichen Person, Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Die wichtigste Institution zur Weiterentwicklung und Umsetzung der EMRK  in Europa ist der Europarat mit jetzt 47 Mitgliedsstaaten und 820 Mio. Menschen.  Seine Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung dieser Menschenrechtskonventionen.

Darüber hinaus  ist der Europäische Gerichtshof für Menschrechte in Straßburg (EGMR) für Individual- und Staatenbeschwerden bei Verletzung der Menschenrechtskonventionen zuständig.

In Deutschland hat die EMRK den Rang eines einfachen Gesetzes; jedoch sind seine wesentlichen Artikel im Grundgesetz aufgenommen und haben damit Verfassungsrang, Unabhängig davon ist die EMRK in einzelnen Bundesländern Teil der Landesverfassungen. In Österreich  ist die EMRK seit 1964 in die Verfassung aufgenommen.

Die Gründung der Europäischen Union 1957 und ihre dynamische Verbreiterung und Vertiefung  ist zwar in erster Linie auf die Förderung von Wirtschaft, Wachstum und Wettbewerb ausgerichtet.  Mindestens so wichtig ist jedoch ihre Zielsetzung, durch  soziale und kulturelle Integration die verheerenden kriegerischen Zerstörungen in Europa aus früherer und näherer Vergangenheit verhindern helfen.

Dilemma bei Umsetzung der Menschenrechtskonventionen

Bereits aus diesen wenigen Rahmenbedingungen für die Menschenrechte in Europa zeigt sich das Dilemma bei ihrer praktischen Umsetzung.

(1) Auf der einen Seite enthält die Europäische Menschenrechtskonvention nur wenige Verpflichtungen zu den wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa. Sie beschränken sich auf die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit- mithin das Recht auf Gründung von und Beteiligung in Gewerkschaften bis hin zu Arbeitskämpfen und Streiks- sowie ein eingeschränktes Verbot der Diskriminierung.  Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg  können Individual- und Staatenbeschwerden bei Verstoß gegen die Menschenrechtskonventionen eingebracht werden.

Konkreter ist die Europäische Sozialcharta von 1961 in der Revision von 1999 mit einem Recht auf Arbeit, auf Koalitions- und Vereinigungsfreiheit,  Kollektivverhandlungen, soziale Sicherheit, Fürsorgerechte, Schutz der Familie und Schutzrechte für Wanderarbeitnehmer und ihre Familien. Allerdings sind die rechtlichen Möglichkeiten weniger stark ausgeprägt.

(2) Auf der anderen Seite sind diese existenziellen Menschenrechte in den Europäischen Verträgen bislang nur unzureichend aufgenommen. Vielmehr sind sie dem Prinzip der Subsidiarität untergeordnet, wonach die jeweils kleinere Einheit (mithin die Nationalstaaten oder einzelne Regionen) für ihre Angelegenheiten selbst Verantwortung tragen und die EU nur dann in die Pflicht  genommen wird, wenn dies nicht mehr allein auf nationaler Ebene gleistet werden kann.  Dies mag mit dazu beitragen, dass die EMRK bisher  von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ratifiziert ist,  nicht jedoch von  der EU selbst.  Allerdings sehen die EU Verträge  die Legitimation hierzu vor.

Die EU hat mit ihrer politischen und wirtschaftlichen Bedeutung sowie ihren Institutionen, finanziellen Mitteln und Instrumenten erheblich größere Möglichkeiten zur praktischen Einflussnahme auf die Politik und Praxis in den Mitgliedsländern als der Europararat.   Für die Durchsetzung der  Menschenrechte besonders wichtig sind die rechtlich verbindlichen EU Richtlinien.  Sie sind spätestens zwei Jahre nach ihrer Verabschiedung in nationaler Gesetzgebung  umzusetzen und können vor dem Europäischen Gerichtshof eingeklagt werden.  Über die milliardenschweren Europäischen Sozial- und Strukturfonds kann zudem eine wirksame Einflussnahme auf nationale Politik vorgenommen werden. Darüberhinaus gibt es mit dem Wirtschafts- und Sozialausschuss, in dem die Arbeitgeber, die Gewerkschaften und eine dritte Gruppe aus sonstigen Institutionen der Zivilgesellschaft vertreten sind, eine gesellschaftliche Institution für die Einflussnahme auf alle wirtschaftlich, sozial und kulturell bedeutsamen Entwicklungen in der EU.

Dieses Dilemma der mangelnden Koordinierung von Menschenrechten einerseits sowie der Wirtschafts-, Finanz-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU andererseits wird in den Wirtschafts- und Finanzkrisen der EU seit der Lehmann-Pleite 2008 immer deutlicher.  Hohe Arbeitslosigkeit, besonders für junge Menschen, wachsende Armut bei Arbeit und im Alter sowie eine zunehmende Spaltung der Gesellschaft und der Mitgliedsstaaten sind bedrohliche Gefahren für die Zukunft der EU und vor allem ihrer Bürger. Die wirtschaftlichen und politischen Machtverhältnisse in den Mitgliedsstaaten und den Institutionen der EU selbst verschieben  sich immer mehr zugunsten einer kleinen Schicht der Finanzwirtschaft, unfähigen bis zu korrupten Politikern,  global agierenden Konzernen sowie einer kleinen wohlhabenden  Schicht in der Bevölkerung. Die im Mai diesen Jahres erfolgten Wahlen zum Europäischen Parlament sollten ein Warnschuss sein. Nicht nur zeigte sich der Vertrauensverlust der Bürger in die Politik der EU in der niedrigen Wahlbeteiligung. Darüberhinaus haben die rechtsradikalen Parteien bedrohliche Zuwächse erzielen können.

EU – Spaltung der Gesellschaft 

Seit den Finanz- und Wirtschaftskrisen sind neue institutionelle Rahmen  für gigantische Finanztransfers an Banken und Krisenländer geschaffen worden. Begleitet werden sie durch Auflagen für soziale Kürzungen in den Krisenländern zu Lasten der Mehrheit der Menschen mit verheerenden Folgen. Hierbei ist zu fragen, wieweit die damit verbundene unübersehbare Haftung für die Steuerzahler in der EU überhaupt den EU Verträgen entspricht. Zudem sind die Verfahren dieser gewaltigen Belastungen der Steuerzahler durch Entscheidungen weniger Staatschefs- vor allem der Bundesrepublik und Frankreich- hart an der Grenze der  demokratischen Legitimation sowie der EU Verträge.  Dies gilt noch mehr für die Kürzungsauflagen zu Lasten der Bevölkerung ohne jegliche demokratische Legitimation durch die sog. Troika aus EU Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in der Bundesrepublik die ordnungsgemäße Einschaltung des Parlaments bei den weittragenden Entscheidungen über die Haftung der Steuerzahler für Banken und Krisenländer  sicherstellen müssen. In Portugal wurden die sozialen Kürzungsauflagen für die Gewährung der Rettungskredite der EU vom dortigen Verfassungsgericht für nicht vereinbar mit der Verfassung abgewiesen.

Höchst fragwürdig ist zudem, inwieweit die neu geschaffenen Instrumente der Bankenaufsicht oder der sich im Entscheidungsprozess befindlichen Bankenunion auf EU Ebene mit einem finanziellen Übergewicht der Verantwortung bei den Steuerzahlern und der Europäischen Zentralbank Abhilfe schaffen kann und nicht vielmehr die Ungerechtigkeiten zugunsten der Finanzbranche und zu Lasten der Menschen weiter verschärft. 

Neue Ungerechtigkeiten durch EU Fiskalpakt 

Der von der Spitzen Entente zwischen Deutschland und Frankreich durchgeboxte EU  Fiskalpakt mit seiner rigorosen Schuldenbremse wird die sozialen Ungerechtigkeiten zu Lasten der Mehrheit der Bürger in Krisen- und Geberländern weiter verschärfen.

In allen EU Mitgliedsländern befinden sich die für die für die Erfüllung der Menschenrechte existenziellen  demokratischen und sozialstaatlichen Systeme in einer Spirale nach unten. Gleichzeit wachsen die Ungerechtigkeiten bei der Verteilung von Einkommen, Vermögen, sozialer Sicherheit sowie Bildungs-, Arbeits- und Lebenschancen und damit wesentliche Menschenrechte.

Es geht dabei um eine Krise nicht nur in der Ökonomie, sondern auch in der Ökologie, dem Sozialstaat, von Kultur und Gesellschaft und letztlich auch der Demokratie und den Menschenrechten.

In Ihrem jüngsten Weltbericht zur sozialen Situation 2014/2015 richtete die zu den Vereinten Nationen gehörende Internationale Arbeitsorganisation (IAO) einen eindringlichen Appell insbesondere an die Europäische Union (EU): Der Sozialabbau habe in Verbindung mit Arbeitslosigkeit, niedrigen Löhnen und hohen Steuern zu mehr Armut und sozialer Ausgrenzung in Europa geführt. Betroffen sei fast ein Viertel aller EU Bürger, rund 123 Mio. Menschen,- darunter viele Kinder, Frauen und Ältere. Viele Staaten hätten die Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise einfach an die Bevölkerungen weitergegeben.

Auch das im In- und Ausland viel gelobte und zur Nachahmung empfohlene sog. Zweite Wirtschafts- und Beschäftigungswunder in der Bundesrepublik steht auf tönernen Füßen. Etwa die Hälfte der Zuwächse an Beschäftigung ist auf die geradezu explosionsartige  Ausweitung der prekären Beschäftigung mit Niedriglöhnen bis zu Armut bei Arbeit und überdurchschnittlich hoher Langzeitarbeitslosigkeit zurückzuführen. Seit den Hartz Gesetzen und der Agenda 2010 ab 2002 müssen die Menschen auch in Deutschland einen stetigen Abbau des Sozialstaates  durchleben.

Der vierte Armuts- und Reichtums Bericht der Bundesregierung 2013 hat deutlich gemacht:

Die Spaltung der Gesellschaft nimmt nicht nur bei Einkommen und Vermögen zu, sondern auch bei den Chancen für Erziehung, Bildung und sozialem  Aufstieg. Dies wird verstärkt durch die eskalierenden Finanzkrisen seit 2008:  Nutznießer sind deren Verursacher -vor allem die Eigentümer, Gläubiger und Top Manager der Finanzmächte, also  nationaler und internationaler Banken, privater Versicherungen, Hedge Fonds und Private Equity Fonds, sonstiger großer Finanzinstitute sowie der  ihnen zuordenbaren   Finanzdienstleister.   

Dies sind keine Zufälligkeiten oder irgendeine ökonomische und demographische Zwangsläufigkeit- auch wenn dies immer wieder  vorgeschoben wird. Jede Politikergeneration erfindet erst die Globalisierung und dann die Demographie – sozusagen als „Deus ex machina“ zur Rechtfertigung des weiteren Sozialabbaus. Dabei wird immer klarer: Dies sind  gezielte Angriffe der  zunächst besonders diskret agierenden und daher „diffus“ erscheinenden neoliberalen Kreise, die sich immer mehr und ungenierter als nationale und internationale Finanzmächte herausstellen. Ihr Ziel war und ist es, die sozialstaatlichen Einrichtungen und Leistungen  zu zerstören und die großen Lebensrisiken der Menschen für ihre privaten Kapitalanalagen und natürlich Gewinnerzielung zu nutzen. Unterstützt werden sie dabei von Teilen der Arbeitgeber, die durch die Privatisierung aller Lebensbereiche sowie den Abbau des Arbeits- und Sozialrechtes die Arbeitskosten reduzieren wollen 

Herausforderung für Politik und Zivilgesellschaft 

Soll die Spirale von Sozialstaat und Menschenrechten nach unten aufgehalten werden, ist ein Paradigmenwechsel erforderlich. Der vierte Armuts- und Reichtums Bericht der Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass das Vertrauen der Bürger in die Politik und das politische Engagement weiter abnimmt.  Jüngere Menschen, die häufig ohne Berufserfahrung in die Politik gehen, sehen den Politikbetrieb vorwiegend als Karriereleiter. Sie schlagen diesen Weg nicht mehr vorwiegend aus Idealismus oder aus politischem Engagement ein. Die Folgen sind: Entsolidarisierung, Vereinzelung, Lobbyismus der Mächtigen in Finanzwesen und Wirtschaft in Europa, Ellenbogengesellschaft, Karriereorientierung an Stelle Ausrichtung an Inhalten und Werten. Damit sind Politiker auch besonders anfällig für den entgrenzten Finanzkapitalismus sowie die Global Player in der Wirtschaft.

Wirtschaft und Wachstum dürfen nicht länger zum Fetisch erhoben, sondern müssen sozial  gestaltet werden und sich an den Menschenrechten orientieren. Erforderlich hierzu ist, nachhaltigen Druck auf die Politik auszuüben – insbesondere durch: Aufklärung und Information über diese einseitige Machtzusammenballung und Spaltung der Gesellschaft als ständige Aufgabe; Netzwerke der Institutionen und Organisationen verbreitern und stärken, die sich für die Menschenrechte einsetzen; Protest-, Kontroll- und Klageverfahren auf nationaler und europäischer Ebene besser nutzen und vor allem mit- und aufeinander abzustimmen.

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