Internationaler Frauentag 8. März 2012

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Ein breites Frauenbündnis hatte mich zum Internationalen Frauentag am 8. März 2012 nach Bielefeld eingeladen. Die Demonstration begann mit einem Demo-Treff um 17 Uhr am Kronenplatz. Es folgte ein eindrucksvoller Demonstrationszug durch die Innenstadt von Bielefeld zum Rathaus. Dort wurden wir vom Oberbürgermeister Pit Clausen zu einer Abendveranstaltung empfangen. In seinem Grußwort fand der Oberbürgermeister anerkennende und ermutigende Worte für die hervorragende Organisation dieses Internationalen Frauentages und der Frauenpolitik in Bielefeld insgesamt. Das Motto dieser Veranstaltung und meines Vortrages lautete: „Prekäre Beschäftigung, Teilzeit, Mini-Jobs – eine Falle für Frauen!“ Während des Abends wurden fünf eindrucksvolle Beispiele von Frauen vorgetragen, die sich als Alleinerziehende vergeblich bemühten den 400 Euro Jobs und der Hartz IV Falle zu entkommen. Dies Schlussfolgerung war eindeutig: Jegliche Teilzeitarbeit muss tariflich entlohnt und sozialversicherungspflichtig sein. Die falschen Anreize zur Aufstückelung von Vollzeit und Teilzeitarbeit in derartige 400 Euro Jobs müssen  gesetzlich beendet werden.

Prekäre Beschäftigung, Teilzeit, Mini-Jobs – eine Falle für Frauen!

I. Chancengleichheit in weiter Ferne

a. Gleichberechtigungsgebot im Grundgesetz

Es ist auch an diesem Internationalen Frauentag 2012 zu fragen:

Wie steht es um das Gleichberechtigungsgebot in unserem Grundgesetz, das 1994 – nach der deutschen Einheit – sogar erweitert wurde?

Danach heißt es: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Somit hat der Staat eine besondere Verpflichtung zur aktiven Frauenförderung – im Grundgesetz verankert.

b. Die unendliche Geschichte der Lohnlücke

OECD – Deutschland ist Champion bei Lohndiskriminierung;  EU – Deutschland hält rote Laterne in der Europäischen Gemeinschaft

OECD und EU Kommission haben Alarm geschlagen: In der Bundesrepublik ist die Schere der Einkommen zwischen Männern und Frauen „spitze“ und geht weiter auseinander.

 -Frauen in Deutschland verdienen im Schnitt 23 Prozent weniger als Männer.

- In der EU insgesamt sind dies im Schnitt 17,4 Prozent.

Die EU Kommission führt dies auf das hohe Ausmaß an Teilzeitarbeit von annähernd 40 Prozent zurück.

Die Sachverständigenkommission des Bundesministerium für Familie Senioren, Frauen und Jugend für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung – 2008 noch von der damals zuständigen Ministerin Ursula von der Leyen ins Leben gerufen – stellt dazu fest:

 „Wie die empirischen Daten … zeigen, ist eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben in Deutschland bisher nicht realisiert … die zunehmende Erwerbsbeteiligung von Frauen hat sich überwiegend auf der Basis kleiner Arbeitsverhältnisse und einer Umverteilung des Erwerbsvolumens unter Frauen vollzogen … und Frauen stellen „mehr als zwei Drittel aller Niedriglöhner in Deutschland“

c. Die Frauen sind selbst schuld

Im Sommer 2010 verkündeten das Statistische Bundesamt und das Bundesfamilienministerium unisono, dass es so schlimm mit der Lohndiskriminierung doch nicht sei.

Bei Berücksichtigung der strukturellen Unterschiede in der Beschäftigung von Männern und Frauen blieben als echte Lohnlücke nur mehr rund 8 Prozent.

Das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft hat mit der Aktualisierung dieser  strukturell bereinigten Lohnlücke noch einen drauf gesetzt:

-Zwar beträgt danach auf der Basis statistischer Daten von 2008 die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen beinahe 30 Prozent.

-Bei Bereinigung, d.h. bei gleicher Qualifikation, Berufserfahrung, Unternehmensgröße  und beruflichem Status schrumpft der Lohnabstand auf nur noch 13 Prozent.

-Dies wird dann noch weiter relativiert. Bei Ausstieg aus dem Erwerbsleben von Frauen wegen der Kindererziehung bis zu eineinhalb Jahren beträgt der Lohnabstand lediglich vier Prozent. Umgekehrt liegt er bei einem Ausstieg bis zu drei Jahren bei neun Prozent und für diejenigen, die dem Arbeitsmarkt jahrelang fernbleiben, bei 19 Prozent. 

Daraus folgt: Die Frauen sind selbst verantwortlich für ihre Lohndiskriminierung.

Und im Umkehrschluss heißt das: Sie haben es somit auch selbst in der Hand, ihre Diskriminierung bei Beschäftigung, Beruf und Einkommen zu beenden.

Sie müssen nur mit den Männern gleichziehen bei Qualifikation, Berufserfahrung, Unternehmensgröße und beruflichem Status sowie nach der Kinderpause baldmöglichst wieder in den Beruf einsteigen.

Dies ist pure Heuchelei und Verdrängung der tatsächlichen Verantwortlichkeiten für die nach wie vor gravierenden Diskriminierungen von Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft.

 „Am eigenen Schopfe aus dem Sumpf zu ziehen“ kann weder Männern noch Frauen gelingen.

d. Frauen als Flexibilitätsreserve auf dem Arbeitsmarkt

Erst kürzlich hat die Bertelsmann Stiftung bestätigt:

Frauen sind im zu Ende gegangenen Zweiten Jahrtausend immer noch die „Flexibilitätsreserve“ auf dem Arbeitsmarkt

 -Diskriminierung bei der Arbeitszeit

Dramatisch ist trotz gestiegener Erwerbstätigkeit der Frauen in der Bundesrepublik der tiefe Fall im europäischen Vergleich bei der Vollzeitarbeit. Dabei nimmt sie mit nur 55 Prozent Vollzeit/gegenüber 45 Prozent Teilzeit (vor den Niederlanden) den vorletzten Platz ein.

Den letzten Platz hält die Bundesrepublik mit 18,5 Prozent bei der Wochenarbeitszeit der Frauen – mithin gut 1,5 Prozent unter dem EU-Durchschnitt.

Wie Erfahrungen und Untersuchungen deutlich zeigen, ist dies keinesfalls das Ergebnis freiwilliger Entscheidungen der Frauen. Vielmehr wünschen sie längere Arbeitszeiten und natürlich die damit verbundene höhere Entlohnung. Allerdings wird ihnen dies von der Wirtschaft und Gesellschaft verwehrt.

Die Bundesagentur für Arbeit hat gerade in einer viel beachteten Analyse geschätzt:

Durch die Verbesserung der Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und vor allem durch Tätigkeiten mit längeren Arbeitszeiten könnten bis zu 1.2 Millionen zusätzliche Arbeitskräfte gewonnen werden;

Dass damit auch höheres Einkommen für die Frauen verbunden wäre, zeigen ebenfalls wissenschaftliche Untersuchungen. Danach sind Teilzeittätigkeiten häufig mit niedrigeren Stundenlöhnen verbunden als Vollzeitarbeit – von den Aufstiegsmöglichkeiten nicht zu reden.

-Skandal der Minijobs

„Als eine besondere erwerbsbiographische Falle“ erweisen sich auch nach dem Urteil der Sachverständigenkommission die Minijobs. (7 Millionen, davon 80 Prozent Frauen)

Hierdurch werden „Anreize zu einer misslichen Allianz von Arbeitgebern und Arbeitnehmern/innen“ geschaffen, die im Lauf der Lebensbiographie vielfach in eine „Sackgasse“ führen.

Vielfach haben Frauen, die nach der Familienphase oder Arbeitslosigkeit wieder einen Einstieg in das Berufsleben suchen, keine andere Wahl als diese 400 Euro Jobs mit erheblichen Nachteilen bei Stundenlöhnen und sozialer Sicherheit anzunehmen.

Außerdem sind sie einem hohen Risiko der Entlassungen ausgesetzt.

Darüber hinaus befinden sie sich in einer Armutsspirale für ihr weiteres Leben bis in die Rente.

Wie die Erfahrung zeigt, haben sie kaum eine Chance aus der 400 Euro Falle herauszukommen und eine berufliche Tätigkeit mit Perspektive sowie existenzsicherndem Einkommen zu erreichen.

Die 400 Eurojobs und Hartz IV haben in Deutschland einen gigantischen Kombilohnsektor geschaffen. Damit werden in immer mehr Branchen und Tätigkeitsfeldern „Armutslöhne“ gezahlt, die durch Harz IV Leistungen öffentlich subventioniert werden – zu Lasten der betroffenen Menschen und der Steuerzahler

e. Ungerechte Verteilung der Pflichten für die Familie/Defizite bei Kinderbetreuung

Die nach wie vor große Diskriminierung gegenüber Frauen auf dem Arbeitsmarkt hat seine Wurzeln in der ungerechten Verteilung der Pflichten in der Familie einerseits und der Chancen auf dem Arbeitsmarkt andererseits.

Die Sachverständigenkommission weist in ihrem Bericht auf die tradierten gesellschaftlichen Rollenbilder und der eklatante Mangel an institutionellen Einrichtungen und Dienstleistungen zur Betreuung, Bildung und Pflege hin.

So „kommt es im Eheverlauf  mehrheitlich zu einer Re-Traditionalisierung der familiären Arrangements, bei der Frauen beruflich zurückstecken und einen Teil ihrer Einkommenserzielungsmöglichkeiten einbüßen.“

So wurde in Deutschland 2008 nur jedes 5. Kind unter drei Jahren außerhalb der Familie betreut; in fast allen anderen europäischen Mitgliedsstaaten liegt die Quote höher.

 Zudem betrugen 2009 die Betreuungszeiten lediglich sieben Stunden- für Vollzeit arbeitende Eltern mithin nicht geeignet.

 Noch größer ist dieser „Mismatch“ zwischen Beteuungsangeboten und –Erfordernissen, wenn die meist starren Öffnungszeiten der Kinderbetreuung mit den Anforderungen an flexible Arbeitszeiten der Eltern berücksichtigt werden.

II. Was ist zu tun

1.Mindestlöhne überfällig

Überfällig ist die Durchsetzung ausreichender  Mindestlöhne. Auch die Sachverständigenkommission bezeichnet die Einführung von Mindestlöhnen als „alternativlos“.

Dies ist in der Bundesrepublik derzeit im Rahmen des  Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie des aktualisierten Gesetzes über  Mindestarbeitsbedingungen möglich.

Nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz soll über Mindestlöhne in  bundesweit wirksamen Tarifbereichen für in- und ausländische Arbeitnehmer Lohndumping verhindert werden.

Derartige Mindestlöhne gelten bereits für die Baubranche, das  Reinigungsgewerbe, die Briefzustelldienste sowie einen Teil der Pflegeberufe.

Sowohl im Reinigungsgewerbe als auch bei den Briefzustelldiensten sind viele Frauen  beschäftigt – mit Niedrigeinkommen, vielen 400 Euro Jobs und inhumanen Arbeitszeiten sowie sonstigen Arbeitsbedingungen.

Inzwischen gelten allgemeinverbindliche Mindestlöhne für weitere Branchenweitere (Wach-und Sicherheitsdienste, Großwäschereien, Weiterbildungseinrichtungen, Spezial-Bergbaudienste).

Bei den Pflegeberufen, den Großwäschereien, aber auch den Weiterbildungseinrichtungen sind ebenfalls Frauen in besonders hohem Maße beschäftigt.

Nur noch als Skandal ist es zu bezeichnen, dass es sechs Jahre lang gebraucht hat, die bereits Anfang 2006 vereinbarten tariflichen Mindestlöhne für Leiharbeitnehmer endlich als Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu verankern: Allerdings sind sie mit 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten noch immer an der untersten Grenze und können in vielen Fällen noch nicht einmal die Existenzgrundlage sichern und damit vor der Hartz IV Falle bewahren. Gescheitert war dies lange Zeit an der Blockade von CDU/CSU und FDP, da konkurrierende Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften vorliegen – allerdings zum großen Teil mit Hungerlöhnen.

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes wurde den Christlichen Gewerkschaften die Tariffähigkeit abgesprochen. Erst dann hat die Bundesregierung die langjährige Blockade zu Lasten der betroffenen Menschen aufgehoben. 

Bemerkenswert ist der in den Empfehlungen der Sachverständigenkommission wieder aufgelebte  Vorschlag, die öffentliche Auftragsvergabe an Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen zubinden.

Aber auch die Gewerkschaften sollten ernsthaft prüfen, wie sie die die Gerechtigkeit bei der Bewertung von Männer- und Frauentätigkeiten für die Entlohnung verbessern können – Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit muss auch für die Tarifpolitik der Gewerkschaften gelten!

2. Schutz bei prekärer Beschäftigung

Die gesetzlichen Anreize der öffentlichen Subventionierung von Minijobs muss beendet werden.

Ziel muss es daher sein, alle Erwerbsverhältnisse sozialversicherungspflichtig zu machen.

Bis dahin müssen zumindest wieder Höchstarbeitszeiten festgelegt und die Arbeitszeiten aus mehreren Arbeitsverhältnissen für die Bemessung der Sozialversicherung zusammengerechnet werden.

Für Leiharbeit muss in erster Linie im Gesetz festgeschrieben werden: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Die Ausnahmeregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von diesem Grundsatz sind zu streichen.

Dringend erforderlich ist die Abschaffung der Ein-Euro-Jobs für Langzeitarbeitslose. Hiervon sind viele Frauen – insbesondere in den Neuen Bundesländern betroffen.

Notwendig ist gerade in der fortschreitenden Wirtschafts- und Beschäftigungskrise die Schaffung eines funktionsfähigen Zweiten Arbeitsmarktes mit existenzsichernden Löhnen und ausreichender sozialer Sicherung. Der Kahlschlag bei der Arbeitsmarktpolitik durch die am 1.April 2012 in Kraft tretende Neugliederung der Arbeitsmarktinstrumente ist aufzuheben.

3. Armut im Alter bekämpfen

In den nächsten Jahrzehnten droht Altersarmut für Millionen Rentner – in erster Linie sind hiervon wiederum die Frauen betroffen, deren Rente im Schnitt mit unter 6oo Euro im Monat nur etwa die Hälfte der Durchschnitt-Rente der Männer ausmacht.

Hierbei besteht ein enger Zusammenhang zwischen den „Reformen“ auf dem Arbeitsmarkt, sowie bei der Alterssicherung. 

Besonders eng ist der Zusammenhang zwischen Arbeit und Rente bei der Heraufsetzung des Eintrittsalters in die gesetzliche Altersrente von 65 auf 67 Jahre zwischen 2012 und 2029.

Schon heute ist die übergroße Mehrzahl der Arbeitnehmer und insbesondere der Arbeitnehmerinnen nicht in der Lage, bis zum 65.Lebensjahr zu arbeiten. Sie müssen daher in Zukunft Abschläge ihrer Altersrenten bis zu 25 Prozent hinnehmen.

Die Heraufsetzung der gesetzlichen Altersrente ab 2012 ist in jedem Fall auszusetzen.

Zu verbessern ist die „Rente nach Mindesteinkommen“. Die geplante Zuschussrente a la von der Leyen ist eine „Rente de laxe“ und zudem mit viel zu hohen Hürden der Beschäftigungszeiten verbunden, als dass sie für die Mehrzahl der von Armut im Alter betroffenen Frauen wirksame Hilfe bringt. Zudem ist die Bindung an den Nachweis des Abschlusses einer Riesterrente untragbar.

4.Staat muss handlungsfähig bleiben

Wenn der schon von den vorherigen Bundesregierungen versprochene Ausbau der Kinderbetreuung auf ein Drittel der unter drei-jährigen Kinder bis 2013 eingehalten werden soll, müssen den Kommunen hierfür die notwendigen Steuermittel zur Verfügung gestellt werden.

Ebenso wie Experimente zur Abschaffung der Gewerbesteuer sind Pläne zur generellen Steuersenkung zu verhindern.

Notwendig ist vielmehr die stärkere Heranziehung hoher Einkommen, Unternehmensgewinne, Vermögen, Erbschaften und Kapitalerträge zur Finanzierung der auch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erforderlichen Infrastruktur.

5. Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft

Rechtzeitig zum Internationalen Frauentag 2012 hat sich die EU Kommissarin für Justiz- und Gleichstellungsfragen, die 59-jährigen Luxemburgerin Viviane Reding, erneut lautstark zu Wort gemeldet: Unzufrieden und enttäuscht über die Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft wiederholt sie ihre Drohung nach der Einführung gesetzlicher Quoten. Die Wirtschaft in den Mitgliedstaaten hat bereits empört und abweisend reagiert. Auch in der Bundesregierung stößt ihre Quoten-Initiative auf ein geteiltes Echo. Während Ankündigungsministerin Ursula von der Leyen dies befürwortet, werden derartige Frauenquoten bislang von der Bundesfrauenministerin Kristina Schröder und der Bundeskanzlerin Angela Merkel abgelehnt.

In der Bundesrepublik war es 2001 gelungen, ein Gleichstellungsgesetz für die Bundesverwaltung durchzusetzen, das in der Folgezeit verbessert werden konnte. Darin ist eine relative Quotenregelung enthalten. Seitdem werden Stellen im öffentlichen Dienst mit dem Zusatz versehen, dass bei gleicher Qualifikation Bewerberinnen bevorzugt werden.

Trotzdem sind in den Jahren seit dem Bestehen dieses Gesetzes bis heute nur wenige Frauen bis zu den begehrten Stellen von Unterabteilungsleiter/innen und Abteilungsleiter/innen vorgedrungen – geschweige denn darüber hinaus.

An Vorstößen für ein Gleichstellungsgesetz in der privaten Wirtschaft hat es nicht gefehlt: Bereits Christine Bergmann, Bundesfrauenministerin in der Rot-Grünen Koalition, machte einen ersten Vorstoß. Unterstützt und aktiv begleitet wurde dies von den Frauen in den Gewerkschaften.

Diese Gesetzesinitiative scheiterte jämmerlich an der Mehrheit und Macht der Männer in den Spitzenetagen von Wirtschaft, Politik und Gewerkschaften.

Heraus kam die Einigung auf ein Bündnis von Bundesregierung und Wirtschaftsverbänden zu freiwilligen Vereinbarungen über die Gleichstellung und Frauenförderung in der privaten Wirtschaft. Die bisherigen Ergebnisse sind mehr als dürftig und stehen in keinem Verhältnis zu den großangelegten Öffentlichkeitsevents bei ihrer Verkündung.

Inzwischen beschäftigen sich Untersuchungen renommierter Forschungsinstitute bis zu namhaften Unternehmensberatungsfirmen mit diesen Fragen und heben den großen Wert der Frauen und ihrer Qualifikationen auch in den Führungsetagen unserer Wirtschaft hervor.

-Nach McKinsey erzielen Unternehmen mit gemischtgeschlechtlichen Führungsteams höhere Betriebsergebnisse als solche ohne weibliche Führungskräfte.

-Eine Studie aus Finnland hat dies sogar berechnet und kommt auf 10 Prozent mehr Gewinn.

-Die Bertelsmann Stiftung kommt in einer Studie zu dem Ergebnis, dass Mütter mit hoher beruflicher Verantwortung besonders engagierte und fähige Führungskräfte sind.

Es fragt sich dann, warum die Spitzen in Wirtschaft und Gesellschaft mit so großem Schrecken und Abwehr reagieren, wenn das Beispiel Norwegens angeführt wird.

Als erstes Europäisches Land führte Norwegen 2006 eine verbindliche 40 Prozent Quote für die Verwaltungsräte aller Aktiengesellschaften ein. Firmen, die diese Quote nicht erreichen, können aufgelöst werden.

Politik und Gesetzgeber in Norwegen kamen bisher nicht in die Verlegenheit, einen solch rigorosen Sanktionsmechanismus in Gang setzen zu müssen. Bereits 2008 waren die 40 Prozent der Quote erreicht:

Allen Kritikern zum Trotz haben sich Qualifikation und Alter in den Verwaltungsräten  seither sogar erheblich verbessert.

Zudem waren und sind genügend qualifizierte Frauen zur Besetzung dieser Funktionen verfügbar.

III.Fazit: Netzwerke stärken

Es ist dringender denn je:

Die Frauen müssen ihre Netzwerke über die Grenzen von Parteien, Verbänden und sonstigen Institutionen stärken, um die wesentlichen Eckpfeiler unseres Sozialstaates -Gleichberechtigung und Soziale Sicherheit- zu erhalten und zukunftsfähig zu machen.

Erforderlich sind Frauenquoten von der betrieblichen Berufsausbildung bis zu den Aufsichtsräten der DAX Konzerne, aber auch in Parteien, den gesellschaftlichen Verbänden und allen sonstigen Institutionen von gesellschaftlicher Bedeutung. Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung und beanspruchen zu Recht gleiche Verantwortung und Chancen wie die Männer.

Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zukunft unserer Wirtschaft und Gesellschaft sowie unserer Demokratie.

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