Forderungen für einen solidarischen und verteilungsgerechten Sozialstaat

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Inmitten von  eskalierenden EU Finanzkrisen, wachsender Wirtschaftsrezession und Arbeitslosigkeit kann die Bundesrepublik ihre stabile Lage in Wirtschaft und Beschäftigung – wenn auch abgeschwächt – aufrecht erhalten. Während die überschuldeten südeuropäischen Länder um ihr finanz- und wirtschaftliches Überleben ringen, konnte die Bundesregierung für das erste Halbjahr 2012 sogar einen Überschuss von 8, 2 Mrd. Euro erzielen.  Allerdings ist die Nachhaltigkeit dieses “Haushaltswunders” eher mit Vorsicht zu bewerten. Beigetragen dazu haben die gute Lage in Wirtschaft und Beschäftigung  durch höhere Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge sowie die gesunkenen Zinsen auf deutsche Anleihen. Inwieweit sich dies fortsetzen kann, hängt von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab, wobei ein Abschwung auch für die Bundesrepublik bereits eingesetzt hat und auch weiter erwartet werden muss. Ein entscheidender Faktor bei den rückläufigen Ausgaben der Sozialversicherung liegt aber auch in den erheblichen Sparmaßnahmen, die bereits von der Bundesregierung in die Wege geleitet wurden und weiter fortgesetzt werden. Dies trifft vor allem die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die gesetzliche Renten und Krankenversicherung und führt zu weiteren Ungerechtigkeiten bei der Verteilung von Arbeits- und Lebenschancen. Dazu hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) am 23. August 2012 vor der Bundespressekonferenz seine Forderungen vorgelegt.

Für einen solidarischen und gerechten Sozialstaat

Die Kernforderungen für einen solidarischen und verteilungsgerechten Sozialstaat umfassen  die vier Bereiche: Menschenwürdige Arbeit, Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, Stärkung sozialer Sicherung sowie ausreichende Daseinsvorsorge.

Diese sind durch die eskalierende europäische Finanzkrise und die unabsehbaren finanziellen Rettungsoperationen in höchstem Maß gefährdet. In den Eckpunkten der Bundesregierung zur Umsetzung des Fiskalpaktes vom 24. Juni 2012 ist ausdrücklich festgelegt, “dass der Entwicklung der Sozialversicherungen und der kommunalen Finanzen bei der Einhaltung des Fiskalpaktes eine wichtige Rolle zukommt.“ In den Haushaltsstrukturgesetzen sind bereits gravierende Einsparungen bei der Arbeitsmarktpolitik auf den Weg gebracht. Im Rahmen des Kürzungspaktes 2010 zur Finanzierung der Bankenrettung wurden der Bundesagentur für Arbeit 16 Mrd. Euro Einsparungen bis 2014 aufgezwungen. Der Beitragspunkt aus der dreiprozentigen Mehrwertsteuererhöhung von 2007 zur Finanzierung der Beitragssatzsenkungen wird vollständig einkassiert. Hierbei geht es immerhin um Beträge zwischen 7 und 8 Mrd. Euro im Jahr. Überfällig ist der ab 2013 erfolgende Wegfall der ungerechtfertigten jährlichen Leistungen der BA an den Bund zur hälftigen Beteiligung an den Ausgaben für die Arbeitsmarktpolitik der Langzeitarbeitslosen, die bereits seit der Einführung von Hartz IV, 2005 zu Lasten der Beitragszahler mit über 40 Mrd. Euro zu Buche schlagen. Genutzt wird dieses erneute finanzielle Verschiebemanöver der Bundesregierung zum Ausgleich der Belastung der Kommunen mit den Leistungen für Kinder aus der letzten Hartz IV Reform sowie mit den Grundsicherungsleistungen für Rentner. Damit wurde auf Kosten der Beitragszahler zur BA und der Arbeitslosen die Zustimmung des Bundesrates zu der umstrittenen Hartz IV Reform sowie dem EU Fiskalpakt erkauft. Dies ist im Übrigen auch einer der Hintergründe für die wundersamen Überschüsse im Bundeshaushalt von über 8 Mrd. Euro. Weitere Kürzungen erfolgen bei der Kranken- und Rentenversicherung. Für das Jahr 2013 wird der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung um 2 Mrd. Euro gestrichen. Die Rentenversicherung erhält 2013 eine Mrd. Euro weniger an Bundeszuschüssen und in den Folgejahren 1,25 Mrd. Euro. Angekündigt ist ein neues Bundesleistungsgesetz für Kürzungen bei den sozialen Ausgaben in den Kommunen, die vor allem die sozial Schwachen sowie Menschen mit Behinderungen treffen. Hierzu liegt die „Giftliste“ der Kürzung kommunaler Leistungen zu Lasten von Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftigen und Sozial Schwachen seit Jahren in den Schubladen des Bundesfinanzministers. Der SoVD wird seine eigenen Möglichkeiten sowie die Zusammenarbeit mit anderen Netzwerken nutzen, um die eskalierenden Ungerechtigkeiten bei der Verteilung von Arbeits- und Lebenschancen zu bekämpfen.

Menschenwürdige Arbeit

Grundlage für Verteilungsgerechtigkeit sind Wiederherstellung und Ausbau wirksamer Arbeitnehmerrechte. Es darf nicht sein, dass jede zweite Neueinstellung nur mit Befristung erfolgt und Leiharbeit sowie Werkverträge stetig steigen. Dies nimmt jungen Menschen die Perspektiven innerhalb und außerhalb des Berufes und macht die Älteren zu modernen Tagelöhnern. Befristete Beschäftigung muss wieder auf das Vorliegen eines sachlichen Grundes beschränkt, Leiharbeit und Werkverträge auf das sachgerechte Maß begrenzt werden. Geradezu eine „Explosion“ ist bei den Minijobs auf inzwischen 7,4 Millionen erfolgt: Dies trifft zu zwei Drittel Frauen. Damit ist auch die Zahl der Niedriglöhner sowie der Armut bei Arbeit dramatisch gestiegen. Wir fordern, diese fortschreitende Prekarisierung der Arbeit aufzuhalten. Daher brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn nicht unter 8,50 Euro und die volle Sozialversicherungspflicht für alle Beschäftigungsverhältnisse. Die von der  Bundesarbeitsministerin vorgesehene  Erhöhung der Minijob-Grenze auf 450 Euro geht in die falsche Richtung. Bei Leiharbeit muss gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Das System „Hartz IV“ hat sich nicht bewährt und ist daher abzuschaffen. Bei Arbeitslosigkeit muss die beitragsfinanzierte Arbeitslosenunterstützung (ALGI) die grundsätzliche Risikoabsicherung für arbeitslose Menschen sein. Hierzu sind vor allem die Bezugszeiten von ALG I wieder zu verlängern und die Voraussetzungen für den Bezug zu erleichtern. Wenn nur noch weniger als 30 Prozent der Arbeitslosen Versicherungsleistungen erhalten, ist das gesamte System zu Lasten der Betroffenen auf den Kopf gestellt.

Erforderlich ist darüber hinaus ein neues Fürsorgesystem, das eine Mindestsicherung für Notlagen gewährt. Dies muss menschenwürdig mit den Betroffenen umgehen und wirksame Hilfen zur Überwindung von Arbeitslosigkeit und Armut vorsehen. Dazu gehören insbesondere der Ersatz der Ein Euro Jobs durch die Förderung vollwertiger Qualifizierung sowie sinnvolle und existenzsichernde Beschäftigung.

Sozialversicherungssysteme stärken

Die Sozialversicherungssysteme sind in den letzten Jahrzehnten durch politische Entscheidung wesentlich geschwächt worden: Das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung wurde massiv abgesenkt- bis 2030 auf 43 Prozent- so dass in den nächsten Jahrzehnten selbst nach amtlichen Angaben von Bundesregierung und Rentenversicherung- millionenfache Altersarmut droht. Die willkürlichen Eingriffe in die Rentenformel zur Absenkung der Rentenleistungen- sind daher abzuschaffen und damit die lohnbezogene dynamische Rente wiederherzustellen. Sie muss auch in Zukunft den maßgeblichen Anteil an der Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Alter ermöglichen.  Die paritätische Finanzierung der GKV wurde in mehreren sog. Reformen aufgekündigt, so dass die Versicherten längst 60 Prozent der gesamten Ausgaben tragen und in Zukunft noch mehr Eigenleistungen erbringen müssen. Bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wird zudem die privatwirtschaftliche Gewinnerzielung zu Lasten der Menschen gefördert. Diese Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Lebenschancen müssen wieder rückgängig gemacht, das Solidarprinzip wiederhergestellt und weiterentwickelt werden.

Notwendig ist der Umbau der Rentenversicherung in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung. Erforderlich sind weiterhin die Rücknahme der Verschlechterungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie die Einführung einer wirksamen Mindestsicherung im Alter für langjährig Versicherte mit niedrigen Einkommen und Renten. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit und kann den Menschen bessere Rentenleistungen bei vertretbaren Beiträgen gewähren. Damit wird Armut im Alter und bei Erwerbsminderung wirksam und nachhaltig bekämpft. Dies sind bei weitem erheblich bessere Alternativen als die Rentenreform mit der Zuschussrente à la von der Leyen.

Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen sind als solidarische Bürgerversicherung auszubauen. Die Erweiterung der Solidargemeinschaft und der Finanzierungsgrundlagen ist ein notwendiger Schritt, um den Erfordernissen der demographischen Entwicklung gerecht zu werden.

Teilhabepolitik für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen ist eine erhebliche Stärkung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verbesserung ihrer beruflichen Teilhabe erforderlich. So ist insbesondere die Beschäftigungspflichtquote wieder auf sechs Prozent anzuheben sowie die Ausgleichsabgabe zu erhöhen. Ebenfalls sind die erheblichen Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik zurückzunehmen. Behinderte und sozial benachteiligte Kinder müssen innerhalb eines inklusiven Bildungssystems die gleichen Bildungsangebote und -chancen erhalten wie alle sonstigen Kinder.

Sicherstellung der Daseinsvorsorge

 Städte und Kommunen müssen finanziell in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben der Daseinsvorsorge nachzukommen. Insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Pflege, Betreuung und Wohnen sind schon seit Jahren erhebliche Defizite zu vermelden. Hierbei muss dringend ein qualitativer und quantitativer Ausbau erfolgen.

Zur Finanzierung ist die Gesamtheit der Steuerpflichtigen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu beteiligen. Notwendig ist u. a. die Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommenssteuer auf 56 Prozent, die Einführung eines progressiven Steuersystems bei der Kapitalertragssteuer, die Erhebung von Abgaben auf hohe Vermögen sowie einer Finanztransaktionssteuer auf alle Finanzgeschäfte.

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