Betriebliches Gesundheitsmanagement – Muss das sein?

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Als Teil des Forschungsprojektes „Innovations-Inkubator“ der Leuphana Universität Lüneburg fanden am 9. Oktober 2012 unter Leitung von Prof. Dr. med. Wulf Rössler die 2. Leuphana Gesundheitsgespräche statt. Das Thema  „Betriebliches Gesundheitsmanagement – Muss das sein?“  war in drei Panel-Veranstaltungen aufgeteilt. Teilnehmer an den Diskussionsrunden mit reger Beteiligung des Publikums waren  hochrangige Vertreter der Wissenschaft und Praxis aus Politik, Unternehmen und Sozialversicherungsträgern. Von allen Seiten wurde die klare Botschaft
vermittelt, dass die Erträge eines wirksamen betrieblichen Gesundheitsmanagements die Kosten bei weitem übersteigen. Es wurden konkrete Vorschläge über die Ausgestaltung einer betrieblichen Gesundheitspolitik in physischen und psychischen Belastungs- und Gefährdungsbereichen erörtert.

Burnout-Verantwortung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat

1. Es gibt kaum einen Begriff, der so häufig verwendet und so unterschiedlich interpretiert und definiert werden kann, wie „Burnout“. In diesem Rahmen ist es nicht möglich, Entwicklung und Facetten des „Burnout“ über die Jahrtausende, Erdteile, Wirtschaftsbereiche, Berufskategorien und Personengruppen darzustellen. Deshalb wird für die nachfolgenden Thesen auf die internationale Klassifikation der Erkrankungen zurückgegriffen. Danach handelt es sich bei Burnout um ein „Ausgebrannt sein“, einen „Zustand der totalen Erschöpfung“ – zu erfassen nach einem bestimmten Diagnoseschlüssel – sowie „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“ bis zur „Depersonalisierung‘.

2. Aus diesen Versuchen einer definitorischen Eingrenzung ergeben sich die Beteiligung der von Burnout betroffenen Menschen selbst sowie derjenigen, mit denen sie umgehen und die Arbeitgeber, die für ihre Produkte und Leistungen sowie die Arbeitsbedingungen Verantwortung haben. Der Staat ist ebenfalls mit Rahmenbedingungen und Regeln für Umgang, Verringerung und Verhinderung von Burnout beteiligt.

3. Aus Erfahrungen, Beispielen und der verfügbaren empirischen Forschung geht hervor, dass ein enger Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen und Burnout festzustellen ist. Besonders betroffen sind die Berufe im direkten intensiven und emotionalen Umgang mit Menschen – vor allem bei der Betreuung, Erziehung, Pflege und sonstigen sozialen Tätigkeiten. Dies gilt jedoch auch für Tätigkeiten im Bereich von Management und Führung.

4. Eine gerade veröffentlichte Studie der Bundespsychotherapeutenkammer weist auf den erheblichen Anstieg der Fehltage infolge psychischer Erkrankungen, die sich seit 2000 auf inzwischen 12,5 Prozent aller betrieblichen Fehlzeiten verdoppelt haben. Außerdem wird festgestellt, dass psychische Erkrankungen zu besonders langen Arbeitsausfällen von durchschnittlich 30 Tagen führen. Nach Berechnungen der Bundesregierung entstehen den Unternehmen in der Bundesrepublik jährlich durch psychische Erkrankungen Produktionsausfälle von 26 Mrd. Euro.

5. Besonders stark ausgeprägt sind diese gesundheitlichen Belastungen bis zum Burnout für die Tätigkeiten in der Kranken- und Altenpflege. Hierbei spielen die unmittelbaren Beziehungen zu den zu pflegenden Personen eine entscheidende Rolle. In einem gerade abgeschlossenen Forschungsprojekt der Alice Salomon Hochschule Berlin werden auf der Grundlage qualitativer Befragungen als Gründe für Burnout festgestellt:

- die zunehmende Arbeitsverdichtung infolge der ständigen Personalverknappung bei demographisch bedingtem Anstieg der Pflegeanforderungen;

- die mangelnde Planbarkeit der Schichtzeiten, die zu Stress nicht nur bei der Arbeit, sondern auch im privaten und familiären Bereich führte;

- die unbewältigten Konflikte im unmittelbaren Team der Arbeitskollegen/innen bis zum Mobbing der betroffenen Personen und die mangelnde Unterstützung durch die Betriebsleitung;

- die Unmöglichkeit, bei der Betreuung und Pflege die eigenen Leistungsstandards zu erfüllen bis zu einem erhöhten Risiko von Fehlern;

- unzureichende Entlohnung im Verhältnis zu den hohen physischen und psychischen Anforderungen;

- die mangelnde Wertschätzung der eigenen Arbeit durch die Vorgesetzten;

- die Diskriminierung wegen Migrationshintergrund auch durch die Patienten;

- die mangelnde persönliche Fähigkeit, mit diesen verschiedenen Stress- und Frustrationssituationen zurechtzukommen und die Beschwerdemöglichkeiten gegenüber den Vorgesetzten und sonstigen Stellen auszuschöpfen bzw. in eine andere Tätigkeit zu wechseln.

6. Bereits aus diesen Beispielen ergeben sich folgende Anforderungen an die Arbeitgeber, um die steigenden betrieblichen Kosten des Burnout zu verringern und zu verhindern.

Die Team- und Betriebsleitungen sind über die mit Burnout verbundenen Probleme zu informieren und für den notwendigen sowie geeigneten Umgang mit den Beschäftigten zu qualifizieren. Hierbei geht es insbesondere um die Zusammenarbeit mit den Beschäftigten bei regelmäßigen Mitarbeitergesprächen,familiengerechter Arbeitszeitgestaltung, Zuverlässigkeit der Schichtpläne, ausreichende Pausenregelungen, Konfliktbewältigung, Schutz gegen Mobbing und Diskriminierung; bessere Entlohnung  und Sicherstellung der Wertschätzung.

Dabei sind sie vom mittleren und oberen Management zu unterstützen – sowohl hinsichtlich einer offenen Kommunikationskultur sowie den erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen.

Die Wissenschaft könnte hierzu betriebliche und soziale „Bilanzen“ erarbeiten, die zeigen, dass sich ein derartiges präventives Personalmanagement auch unter Kosten-/Ertragsrechnungen auszahlt. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Demographie und des sich bereits abzeichnenden Fachkräftemangels in einzelnen Berufsbereichen, der sich in Zukunft noch erheblich verschärfen wird.

7. Aber auch Arbeitnehmer habe ihre Verantwortung zu übernehmen. In der Befragung der Alice Salomon Hochschule des Burnout im Pflegebereich wurde sehr deutlich von den Betroffenen selbst festgestellt, dass sie nicht rechtzeitig und ausreichend gegen die Krankheit angegangen sind – z.B. durch Beschwerden bei den Vorgesetzten bis zur Beantragung der Versetzung auf eine andere Tätigkeit.

Wie die Studie der Bundespsychotherapeutenkammer zeigt, haben psychische Erkrankungen ihre Ursachen nicht nur in der Arbeitswelt. So erkranken daran sowohl nichtberufstätige Frauen als auch arbeitslose Menschen erheblich häufiger als Erwerbstätige. Während gesetzlich Krankenversicherte durchschnittlich 11 Tage je 1000 Versichertenjahre aufgrund psychischer Erkrankungen stationär behandelt werden, sind es bei Arbeitslosen sechsmal so viel Tage.

8. Verantwortung zur Bekämpfung des Burnout liegt auch beim Staat. Er hat durch geeignete gesetzliche und praktische Rahmenregelungen dafür zu sorgen, dass in den Betrieben der Arbeits- und Gesundheitsschutz auch auf derartige psychische Erkrankungen ausgedehnt wird. Das seit 16 Jahren in der Bundesrepublik bestehende umfassende Arbeitsschutzgesetz zur Umsetzung der entsprechenden EU Richtlinie enthält zwar die Verpflichtung zu „Gefährdungsbeurteilungen“. Allerdings sind diese bisher nur unzureichend umgesetzt und kaum auf typische psychische Gesundheitsgefährdungen ausgeweitet sowie die notwendigen Gegenmaßnahmen eingeleitet worden. Wie die Hans-Böckler Stiftung in einer Betriebsrätebefragung festgestellt hat, führen nicht einmal die Hälfte der Unternehmen überhaupt derartige Gefährdungsbeurteilungen durch und nur ein Drittel erfasst dabei psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Hier ist mithin ein wichtiger Tätigkeitsbereich für staatliche Stellen – vor allem bei der Überwachung der Einhaltung diesbezüglicher Vorschriften im Arbeitsschutzgesetz – gegeben. Dabei  müssen besondere Maßnahmen für Klein- und Mittelbetriebe erarbeitet und angeboten werden. Hier gibt es häufig weder ausreichende Kenntnisse noch die personellen und finanziellen Mittel. Notwendig ist daher Aufbau und Unterhaltung geeigneter Beratungsstrukturen mit den regionalen und lokalen Netzwerken.

Auch hier wäre es für die Wissenschaft lohnend, Kosten-Ertragsrechnungen als Sozialbilanzen aufzustellen. Die Einsparungen bei den hohen und steigenden Kosten des Burnout werden die zusätzlichen Ausgaben des Staates für die Einstellung und Qualifizierung von Beratungs- und Überwachungskräften bei weitem übersteigen.

Vor allem ist die Politik gefordert, dafür zu sorgen, dass die ständige Personalverknappung in den Gesundheits- und Pflegebereichen bei gleichzeitig steigenden Anforderungen auch infolge der Demographie beendet wird. Ein großer Teil des Personalnotstandes ist auch durch gravierende Mängel bei den finanziellen und organisatorischen Rahmenregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Ausbildung verursacht und muss behoben werden. Darüber hinaus ist Burnout als Berufskrankheit anzuerkennen und für alle Menschen in der Bundesrepublik ausreichend zu versichern.

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