Kürzungen bei Sozialversicherungen stoppen

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Die Sozialversicherungen sind erneut in die Schlagzeilen geraten: Auf der einen Seite verzeichnen sie hohe Überschüsse von 13,8 Mrd. Euro. Gleichzeitig müssen Arbeitnehmer immer mehr an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen leisten. Und gerade hat das Bundekabinett für den Haushalt 2012 und die Finanzplanung 2013 bis 2016 beschlossen, die Leistungen der Sozialversicherungen weiter zu kürzen. Die Arbeitnehmer/innen sind wieder einmal als Beitragszahler und Leistungsbezieher die “Dummen”: Höchste Zeit für einen Paradigmenwechsel in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.

Bereits in den Mitte 2010 von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Haushalts- und Finanzplänen war der Löwenanteil der Kürzungen für die Rettung der Europäischen Finanzwirtschaft aus dem Sozial- und Arbeitsmarktressorts von Ursula von der Leyen zu tragen. Als „gehorsame“ Ministerin rechtfertigte sie dies eilfertig damit, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch die höchsten Ausgabenblöcke für Soziales zu vergeben habe. Allerdings war dabei wenig von der nicht minder hohen Verantwortung für die Millionen betroffenen Menschen zu spüren:

Gerade hat das Bundesarbeitsministerium festgestellt: Arbeitnehmer haben im letzten Jahr mehr Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt als je zuvor. Ausschlaggebend hierfür sind einerseits die gute Konjunktur, Beschäftigung und Lohnentwicklung aber andererseits ebenso die kalte Steuerprogression und die höheren Beitragssätze für die Sozialversicherung. Von 2010 bis 2011 stiegen die Abgaben pro Arbeitnehmer jahresdurchschnittlich von 9390 Euro auf 9943 Euro und somit um beinahe 6 Prozent. Gleichzeitig hat das Statistische Bundesamt gerade verkündet, dass die Sozialversicherungen 2011 einen Überschuss von 13,8 Mrd. Euro aufweisen. Auf den ersten Blick ist dies eine erfreuliche Entwicklung bei guter Konjunktur und Beschäftigung und einem beachtlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit. Bei genauerer Analyse ist jedoch festzustellen, dass Millionen Menschen in der Bundesrepublik bitter für die hohen Überschüsse der Sozialversicherung zahlen – sei es, dass sie als Arbeitnehmer steigende Steuern und Beiträge leisten müssen und/oder als Arbeitslose, Kranke und Rentner immer weniger Leistungen aus den Sozialversicherungssystemen erhalten. Dies soll durch die erst vor wenigen Tagen vom Bundeskabinett beschlossenen Eckwerte des Bundeshaushaltes für 2012 sowie die Finanzplanung 2013 bis 2016 weiter verschärft werden. Wieder einmal müssen die Arbeitsmarktpolitik und damit die arbeitslosen Menschen die Hauptlasten der Kürzungen für die Finanzierung der Banken und sonstiger Finanzinstitute in der Bundesrepublik und der EU leisten. Beängstigend ist, mit welcher Dreistigkeit und „Chuzpe“ diese „kalte“ Enteignung der Beitragszahler höchstamtlich verfügt wird.

Bereits in den Mitte 2010 von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Haushalts- und Finanzplänen war der Löwenanteil der Kürzungen für die Rettung der Europäischen Finanzwirtschaft aus dem Sozial- und Arbeitsmarktressorts von Ursula von der Leyen zu tragen. Als „gehorsame“ Ministerin rechtfertigte sie dies eilfertig damit, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch die höchsten Ausgabenblöcke für Soziales zu vergeben habe. Allerdings war dabei wenig von der nicht minder hohen Verantwortung für die Millionen betroffenen Menschen zu spüren: Arbeitslose, Langzeitarbeitslose, Rentner, Hartz-IV-Empfänger, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Schwerbehinderungen, um nur die größten Gruppen zu nennen. Dafür wurde monatelang um jeden Cent für die Verbesserung der Regelsätze bei Hartz-IV sowie die Kinderleistungen gerungen. Es ist wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht erneut die unzureichende Existenzgrundlage im Bereich der Hartz-IV-Sätze feststellen wird. Die Kinderpakete, mit der Frau von der Leyen mit emotional aufgeladenen Diskussionen monatelang von der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Korrektur der Regelsätze in der Grundsicherung abgelenkt hat, sind in großen Bereichen ein „Flop“ .

Enteignung der Beitragszahler verhindern

Wird diese Aushöhlung der Sozialen Sicherungssysteme nicht angehalten und umgekehrt, bedeutet die Anhäufung von Überschüssen nichts anderes als eine kalte Enteignung der Beitragszahler. Bereits heute  haben nur noch etwa ein Drittel aller Arbeitslosen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung; entsprechend fallen immer mehr Menschen in die Armutsfalle von Hartz IV. Das Rentenniveau ist drastisch abgesenkt und als Ersatz die private Riesterrente eingeführt worden worden, so dass in den nächsten Jahrzehnten millionenfache Altersarmut droht. In der Krankenversicherung sind ständig Leistungen gestrichen, Zuzahlungen erhöht, die Praxisgebühr eingeführt, Arbeitnehmer mit Zusatzbeiträge belastet und die Arbeitgeber durch die Deckelung der Beiträge entlastet worden. Die ursprüngliche Parität der Beitragszahlung ist längst zu Lasten der Arbeitnehmer gekippt worden.

Jetzt sollen der Bundesagentur für Arbeit erneut Milliarden aus der ihr zustehenden Mehrwertsteuer gestrichen werden. Dies wird besonders für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose bedeuten, dass sie der Hartz-IV-Falle immer weniger entkommen können. Trotz genereller Verbesserung bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit haben Menschen in höherem Lebensalter, mit unzureichenden Qualifikationen, Behinderungen sowie Schwerbehinderungen, Alleinerziehende in allen Qualifikationsstufen sowie mit Migrationshintergrund ohne wirksame arbeitsmarktpolitische Hilfen wenig Chancen zu einer existenzsichernden Beschäftigung. Die finanziellen Spielräume für die Arbeitsmarktförderung der schwer vermittelbaren Menschen sind aus- und nicht abzubauen. Darüber hinaus muss die Arbeitslosenversicherung wieder ihre Funktion der Absicherung des Einkommensausfalls bei Arbeitslosigkeit erhalten. Dazu müssen das Arbeitslosengeld I verlängert und erhöht werden. Dies ist keine „Sozialromantik“, sondern ein sozialstaatliches Grundrecht infolge der Zahlung von Beiträgen und wirtschaftliche Notwendigkeit zur Stabilisierung der Einkommen.

Eine weitere Enteignung der Beitragszahler ist die Ankündigung aus dem Bundesfinanzministerium, dass der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen bereits 2013 um 2 Mrd. Euro gekürzt wird.Dabei müssen die finanziellen Spielräume bei der gesetzlichen Krankenversicherung zunächst einmal dazu genutzt werden, die wirtschaftlich und sozial gleichermaßen unsinnige Praxisgebühr und sonstige Zuzahlungen wieder abzuschaffen.

Darüber hinaus braucht die gesetzliche Krankenversicherung dringend ausreichende Rücklagen für die wachsenden Ausgaben infolge der demographisch bedingten Erhöhung der Altersstruktur unserer Bevölkerung. Dies gilt auch für die gesetzliche Rentenversicherung. Höchste Priorität muss der Verbesserung von Rentenniveau und Rentenleistungen sowie der Bekämpfung der Altersarmut eingeräumt werden.

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