Regierungsdialog Rente vernebelt Altersarmut

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Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat einen offenen Regierungsdialog zur Begrenzung der Risiken bei der Altersversorgung begonnen. Erfolgt sind bis jetzt Dialogrunden mit der Rentenversicherung, Fachpolitikern, Gewerkschaften, Arbeitgebern, Wohlfahrts- und Sozialverbänden. Dabei hat sie ihre Vorschläge einer Zuschussrente für langjährig versicherte Geringverdiener sowie die Aufbesserung der Erwerbsminderungsrenten eingebracht. Zweifel sind allerdings angebracht, ob und inwieweit die berechtigte Kritik an diesen Vorschlägen sowie weitergehende Konzeptionen zur Bekämpfung der drohenden Altersarmut tatsächlich aufgenommen werden. Geplant ist, bereits Ende diesen Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen. In Kraft treten soll das Gesetz am 1.1.2013.

Eigentlich ist es eine gute Idee der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen: Nicht mit festgefügten Kommissionen oder Arbeitsgruppen sondern in einem offenen Dialog mit den zuständigen gesellschaftlichen Kräften will sie den zukünftigen Risiken der Alterssicherung begegnen. Damit ist die Chance größer, dass an Stelle des sonst üblichen Parteiengeschachers und der Schaufensterveranstaltungen die Vertreter der „Betroffenen“ zu Wort kommen. Dies setzt voraus, dass ihre Anliegen und Argumente auch gehört und aufgenommen werden. Daran gibt es jedoch nach den bis jetzt gelaufenen Dialogrunden mit der Rentenversicherung, Fachpolitikern, Gewerkschaften, Arbeitgebern, Wohlfahrts- und Sozialverbänden ernsthafte Zweifel. Die Bundesarbeitsministerin scheint die offene Bühne des Rentendialogs mit wechselnden Teilnehmern zu ihren gekonnten Eigendarstellungen zu nutzen. Aus ihrem Hause wird zwar versprochen, dass „alternative Vorstellungen gründlich geprüft und bewertet werden“, allerdings ist geplant, bereits Ende diesen Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen. In Kraft treten soll das Gesetz am 1.1.2013.

Armutsrenten: Dialog wird zum Monolog

Es gibt zwar gute Gründe für einen zügigen Zeitplan dieser Gesetzesänderungen. Die jetzt nach amtlichen Angaben 400 000 in Armut lebenden Rentner/innen haben keine Zeit zu verlieren, aus der Armutsfalle herauszukommen. Andererseits ist es im Interesse der derzeitigen und zukünftig erheblichen anwachsenden Zahl der „Armutsrentner“ entscheidend, dass eine derartig existenziell wichtige gesetzliche Neuregelung mit der notwendigen Umsicht und Weitsicht erfolgt. Die Rentenleistungen sind seit Jahrzehnten eingeschränkt worden: insbesondere durch Abbau von Anrechnungszeiten, vorzeitigem Renteneintritt und nicht zuletzt Ersatz der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch kapitalgedeckte Altersvorsorge einerseits sowie die Ausdehnung von Langzeitarbeitslosigkeit, prekärer Beschäftigung, Niedriglöhnen und Armut bei Arbeit andererseits. Selbst amtliche Rentenberichte habe in der Vergangenheit verschiedentlich Alarm geschlagen, dass in den kommenden Jahrzehnten millionenfache Altersarmut droht. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat erst kürzlich darauf hingewiesen, dass bereits 2007 knapp zehn Prozent der Bevölkerung -mithin etwa 8 Millionen- als „Einkommensarme“ ohne Vermögen ein hohes Risiko der Altersarmut tragen. Von 2001 bis 2030 wird das Rentenniveau aus der gesetzlichen Alterssicherung von 53 auf etwa 43 Prozent sinken – mithin 18,9 Prozent. Verschärft wird dies durch die ab 1.1.2012 beginnende Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters bis 2029 von 65 auf 67 Jahre. Für viele ältere Menschen wird dies unwürdige Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung sowie weitere lebenslange Abschläge von ihren Altersrenten bedeuten und damit das Risiko der Altersarmut erhöhen.

Mogelpackung aus dem Bundesarbeitsministerium – Zuschussrente hält nicht, was sie verspricht

Mit ihren medialen Aufschlägen der Einführung einer Zuschußrente und der Aufbesserung der Erwerbsminderungsrenten hat sie ohne Zweifel öffentliche Aufmerksamkeit erreicht. Zwar ist es durchaus berechtigt und hilfreich mit eigenen Vorschlägen in gesellschaftliche Abklärungsgespräche einzutreten. Allerdings wird die Methode fragwürdig, wenn nicht der Dialog sondern der Monolog im Vordergrund steht. So ist derzeit nicht zu erkennen, dass die berechtigten Zweifel der Gewerkschaften und Sozialverbände als Vertreter/innen der hauptsächlich betroffenen Menschen -Arbeitnehmer wie Rentner- aufgenommen würden. Ebenso ist wenig an Dialogen zu erkennen, wie das wachsende Risiko der Armut im Alter wirksam bekämpft werden könnte. Zu vernehmen sind nicht einmal leiseste Überlegungen, dass bei anhaltend schlechten Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer sowie der rückläufigen Konjunktur die Rente mit 67 aufgeschoben oder ausgesetzt werden sollte. Im Gegenteil wird in maßgeblichen Kreisen der Regierungskoalition bereits über die Rente mit 69 oder sogar 70 nachgedacht.

Dass die Zuschussrente a la von der Leyen zur Bekämpfung der Altersarmut nicht ausreicht, ist bereits hinreichend deutlich gemacht worden. Die vorgeschlagene Aufstockung von Niedrigrenten für langjährig Versicherte auf 850 Euro im Monat klingt zwar verlockend. Allerdings ist sie mit so hohen Bedingungen versehen, dass sie die von Altersarmut Betroffenen und Bedrohten kaum in Anspruch nehmen können: Die stufenweise Aufstockung  auf 45 Beschäftigungsjahre -davon 35 Beitragsjahre-  ist selbst unter Anrechnung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten für viele Frauen nicht erreichbar; der Nachweis der Bedürftigkeit schreckt betroffene Menschen davon ab, ihnen zustehende Sozialleistungen überhaupt in Anspruch zu nehmen; zudem ist es ein eklatanter Widerspruch, mit der Zuschußrente deutlich über der Grundsicherung die Benachteiligung der Rentner auszugleichen, die in ihrem Leben lange Jahrzehnte gearbeitet und Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, aber gleichzeitig die unwürdige Bedürftigkeitsprüfung zu verlangen.

Mit dem geforderten Nachweis einer Riesterrente -wenn auch über mehrere Jahre stufenweise gestaffelt- wird die „Katze aus dem Sack“ gelassen. Die Zuschußrente wird somit zum Vehikel, um ausgerechnet die Geringverdiener mit Armutsrenten in die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu treiben. Dabei gibt selbst das Bundesarbeitsministerium zu, daß der Verbraucherschutz bei dieser privaten Kapitalanlage zur Altersvorsorge keinesfalls ausreicht. Dies ist bereits seit 10 Jahren bekannt und bis heute nicht abgestellt. Leidtragende sind vor allem die Menschen, die auf jeden Cent ihrer Beiträge und Rentenleistungen angewiesen sind und am wenigsten die hohen Belastungen mit Gebühren sowie die Risiken bei den späteren Rentenleistungen durchschauen.

Soll die „Zuschussrente“ zu einem ernsthaften Angebot im Rentendialog werden, müssen zuallererst diese gravierenden Mängel beseitigt werden. Darüber ist allerdings aus dem sonst so öffentlichkeitsfreudigen Bundesarbeitsministerium nichts zu hören.

Erwerbsminderungsrenten- ein Flopp

Wenig überzeugend sind ebenfalls die Vorschläge aus dem Bundesarbeitsministerium für die Aufbesserung der Erwerbsminderungsrenten. Es ist zwar grundsätzlich richtig, wenn die Zurechnungszeiten für die Aufbesserung der Erwerbsminderungsrenten von bisher 60 auf zukünftig 62 Jahre erhöht werden sollen. Allerdings ist dies eine Mogelpackung, da diese Aufstockung über mehrere Jahre verteilt wird. Für die betroffenen Menschen bleiben nur wenige Euro übrig. Eine wirkliche Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten erfordert die Beseitigung der Rentenabschläge insgesamt. Die betroffenen Menschen sind durch ihre Erwerbsminderung, die häufig durch die gesundheitlichen Belastungen ihrer Arbeit verursacht sind, bereits gestraft genug. Außerdem ist es keine freiwillige oder willkürliche Entscheidung, eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen. Es gibt daher auch keine Rechtfertigung dafür, die kargen Erwerbsminderungsrenten -mit durchschnittlichen Zahlbeträgen von 640 Euro im Monat- durch Rentenabschläge weiter einzuschränken. Solange diese Abschläge nicht abgeschafft werden, ist zumindest eine für die betroffenen Menschen deutlich spürbare Verlängerung und Erhöhung der Zurechnungszeiten bei den Rentenleistungen erforderlich.

Rentendialog mit Weitsicht

Ginge es um einen wirklich gewünschten Rentendialog zu Bekämpfung der Altersarmut, müssten erheblich weitreichendere Veränderungen in der Gesetzgebung vorgenommen werden.

Vordringlich ist die Wiederherstellung der dynamischen lohnbezogenen Altersrente durch die vollständige Streichung jeglicher weiterer Absenkung des Rentenniveaus. Zusätzlich müssen die  zunehmenden Preissteigerungen bei den Rentenleistungen berücksichtigt werden. Durch die jahrelange Stagnation oder nur geringfügige Erhöhung der Rentenleistungen haben Rentner/innen in den letzten 10 Jahren bereits einen Kaufkraftverlust von etwa 10 Prozent hinnehmen müssen. Bei Durchschnittsrenten für Männer unter 950 Euro und für Frauen unter 550 Euro ist dies ein gravierender Aderlass für die Sicherung ihrer Lebensexistenz.

Finanzielle Spielräume nutzen

Nicht zugkräftig sind die Argumente der „Alternativlosigkeit“ derartiger Einschränkungen bei den Rentenleistungen aus finanziellen Gründen. Natürlich muss die Belastung der Beitragszahler für die gesetzliche Altersrente in Grenzen gehalten werden. Allerdings geht es immer um eine gerechte Balance zwischen der Entwicklung der Rentenbeiträge und der späteren Rentenleistungen. Die erfreuliche Verbesserung der Rücklagen bei der gesetzlichen Rentenversicherung auf derzeit 18,9 Mrd. Euro -mithin 1,12 Monatsausgaben- geben die Möglichkeit, zumindest einen Teil der notwendigen Verbesserungen zu finanzieren. Dies ist bei weitem sinnvoller, als vordergründige Rettungsaktionen für den angeschlagenen Koalitionspartner FDP und die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge von derzeit 19,9 auf 19,6 Prozent 2012 und danach weiter auf 19,1 Prozent.

Bei der sich bereits abzeichnenden Verschlechterung der Konjunktur wird sich sehr schnell herausstellen, dass 19,1 Prozent keinesfalls mehr ausreichen, die Rentenleistungen zu finanzieren und die gesetzliche Mindestrücklage von 0,2 Monatsausgaben zu halten. Ein erneutes politisches Geschacher auf dem Rücken der Arbeitnehmer und Rentner um die Erhöhungen der Rentenversicherungsbeiträge wird die Folge sein. Dies sollten vor allem nicht diejenigen vergessen, die gerne das Lob internationaler Institutionen für sich in Anspruch nehmen – dass nämlich die außergewöhnlich gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in und nach der Krise entscheidend auf die Sozialen Sicherungssysteme gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten zurückzuführen ist.

Die Bundesregierung wäre gut beraten, den politischen Kräften entgegenzuhalten, die diese Stabilisierung von Wirtschaft und Beschäftigung aus kurzfristigen finanziellen und politischen Interessen zerstören wollen.

Erwerbstätigenversicherung erforderlich

Ein ernsthafter Rentendialog erfordert auch die Bereitschaft zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung von einer Arbeitnehmer- zu einer Erwerbstätigenversicherung. Es gibt keinerlei Rechtfertigung dafür, dass nicht alle Erwerbstätigen in die Solidarität der gesetzlichen Altersvorsorge einbezogen werden. Dabei ist auch die Deckelung der Beitragsbemessung von derzeit 5.500 Euro im Westen und 4.800 Euro im Osten in Frage zu stellen. Gerade auch die hohen Einkommen müssen ihren Beitrag zur Solidarität der gesetzlichen Rentenversicherung leisten.

Entscheidend ist weiterhin die Reregulierung auf dem Arbeitsmarkt. Vor allem die Explosion der Niedriglohnsektoren auf über 20 Prozent der Beschäftigten und der geringfügigen Teilzeitbeschäftigung auf über 7 Millionen Menschen entziehen der gesetzlichen Sozialversicherung und damit auch der Rentenversicherung jährlich Milliarden Euro an Beitragseinnahmen. Erhöht wird dieser Einkommensausfall durch die vollständige Streichung der Rentenversicherungsbeiträge für Langzeitarbeitslose im Rahmen des 80 Mrd. Euro schweren Sparpakets der Bundesregierung zur Rettung der Banken. Diese  Einnahmeausfälle bei der gesetzlichen Sozial- und Rentenversicherung sind „hausgemacht“ und können daher auch durch gesetzliche Korrekturen wieder behoben werden. Dazu gehören ein gesetzlicher Mindestlohn nicht unter 8,50 Euro genauso wie „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der boomenden Leiharbeit und die Einbeziehung grundsätzlich aller Arbeitsverhältnisse in die Sozialversicherungspflicht.

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